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92 4. Verfassung14 Tage fand eine Disputation im Lektorat in Gegenwart des Abtes statt,die dazu dienen sollte, die Studien der jungen Konventualen zu befördern.Mehrmals kam es auch zu öffentlichen Disputationen, wozu die Thesengedruckt und zu denen geistliche und weltliche Personen eingeladenwurden (Linneborn, Aufhebung S. 48, 49; vgl. § 26).Die Konventualen speisten im Refektorium, während der Abt mit demKellner und Küchenmeister eigenen TIsch hielt. Diese Gewohnheit schaffteerst der letzte Abt, Karl von Kerssenbrock, ab. Er setzte sich gemeinsammit den Konventualen im Refektorium zu TIsch.Der neu eingetretene No v i z e hatte zunächst an achttägigen Exerzitienteilzunehmen und vor dem Novizenmeister die Generalbeichte abzulegen.Die tägliche Arbeit des Novizen bestand nach den Aufzeichnungen desAbts Karl von Kerssenbrock (1798-1803) in kleinen anständigen Handarbeitenund schriftlichen Meditationen in lateinischer Sprache. Die lateinischeMeditation mußte er dem Novizenmeister vorlesen, der dazu seine Bemerkungenmachte. Später wurden nochmals achttägige Exerzitien abgehalten,um zur Profeß gerüstet zu werden (Linneborn, Aufhebung S.45). DieKonfessoren hatten die Aufgabe, in den ihnen zugewiesenen KlösternNovizen nach Ablegung des Noviziats zu examinieren und zur Profeßzuzulassen bzw. ihnen das Glaubensbekenntnis abzunehmen (LiesbornAkten 152 fol. 36).Die Kon versen konnten auch außerhalb des Klosterbezirks in Laienhäusernuntergebracht werden, wo sie offenbar wie andere Bewohner vomGografen zur Teilnahme am Goding und an den Gilde- und Gemeinde­J.?ahlzeiten eingeladen wurden. 1258 wird ihnen dies vom Bischof untersagt(WestfUB 3 Nr 636 S. 336).c) AbtHelmert, Wahl; -Linneborn, Aufhebung.Der Abt durfte sich divina favente dementia Lisbornensis ecclesie abbas oderDei gratia Lisbornensis dietus abbas nennen (WestfUB 2 Nrr 267 S. 53,337 S. 104; StAM Msc. I 99 fol. 83). Die deutschsprachigen Urkundenübernehmen diese TItulatur. In der Barockzeit wird der TItel mit demstolzen Hinweis auf die vermeintliche Gründung durch Karl den Großenantiquissimi Carofi Magni Liesbornensis ordinis s. Benedieti abbas oder Carofinaeabbatiae ... abbas (Lies born Akten 149 Bd 1) üblich, und das Kloster nenntsich dementsprechend auch Carofinisehes Kloster (Lies born Akten 142 a).Die Wahl des Abtes nahm der gesamte Konvent vor. Die freie Wahldes Abtes durch den Mönchskonvent ist bereits in der Gründungsurkunde

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