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§ 19. Gottesdienst 115seine Vogteirechte über Liesborn, Marienfeld, Clarholz und Freckenhorstverzichten (StAM Liesborn Urk. 193, Domkap. Münster III U, Msc. I 99fol. 199; Kohl, GS NF 10 S. 110). Obgleich die Bischöfe von Münsterständigen Druck auf die Tecklenburger ausgeübt haben, scheinen diesedie Vogteirechte mindestens bis 1424 besessen zu haben (StAM Msc. I 99fol. 200). 1433 liegt die Vogtei offenbar beim Bischof, 1434 klagt Liesbornvor dem münstersehen Gericht über Bedrückung seiner Hintersassen undGüter durch die Vögte und Vasallen (StAM Msc. I 99 fol. 209' und 267).Dem geht ein längerer Prozeß voraus, sprechen doch die Urkunden vonjahrelangen Auseinandersetzungen um die Vogtei nach dem Tod desGrafen Otto (t 1388) und davon, daß die Bischöfe Otto (1392-1424) undHeinrich (1425-50) die Vogteirechte wieder geklärt hätten (Liesborn Urk.231-233). Über die weitere Entwicklung ist nichts bekannt. Vermutlichhaben die münstersehen Bischöfe seit der endgültigen Verdrängung derTecklenburger die Vogtei rechte an sich genommen. 1494 wird vor demmünstersehen Offizial ein Streit um die Vogtei des Gutes Kolkmann imKsp. Vellern zwischen Liesborn und Lubbert von Wendt zum Crassensteinausgetragen (Liesborn Urk. 321). Die Häuser von der Lippe, Tecklenburgund Rietberg stehen als Liesborner Patrone unter dem 24. März imMemorienverzeichnis eingetragen.Seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert sind stets zwei bürgerlicheAmtsvögte eingesetzt, so etwa 1479 J ohann Struckholt und Hinrich Cock(StAM Plettenberg-Hovestadt Urk. 461) und 1510 Hermann Büdel undHermann Kaldewey aus Beckum (Lies born Akten 171).

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