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§ 13. Das Benediktinerkloster 91Prior, Kellner, Küchenmeister, Kornschreiber, Pastor, 2 Kapläne, Sakristan,Lektor der Theologie und Geschichte, Novizenmeister, Bibliothekar,Infirmar, 4 Katecheten, 3 Expositen, nämlich der Beichtvater zu St. Aegidiiin Münster und Vinnenberg und der Kaplan in Vinnenberg, sowie weiteregeistliche Personen.Es ist nicht möglich, eine strenge Scheidung zwischen Dignitäten undÄmtern vorzunehmen, da zumal die älteren Quellen bis in die früheNeuzeit hinein keine Hinweise darauf geben.In der Frühzeit des Klosters lassen sich nur die Dignitäten und Ämtervon Abt, Prior und Kellner nachweisen, seit Anfang des 13. Jahrhundertsauch Thesaurar, Pleban, Kapellan des Abtes und Kämmerer. Noch später,wohl erst im 14. Jahrhundert, kommt das Amt des Kornschreibers hinzu.Hospitalar und Senior sind gar erst für das 16. Jahrhundert und Lektor,Novizenmeister und Küchenmeister im 17. Jahrhundert belegt. Das Amteines Kantors wird auffallenderweise nur einmal, im Jahre 1689, erwähnt(vgl. § 51: Matthias Hartmann).Über die soziale Stellung der Mönche läßt sich frühestens für die Zeitseit der Mitte des 13. Jahrhunderts urteilen. Damals wird einmal ein­Klerikersohn als Mönch genannt, ansonsten sind jedoch ritterbürtige undlandadelige Abkömmlinge anzutreffen, nur selten Bürgerliche. Im 14.Jahrhundert sind auffallend viele Angehörige Stromberger und HovestadterBurgmannenfamilien im Konvent anzutreffen. In der ersten Hälfte des15. Jahrhunderts ist der Landadel noch vorherrsch,end, mit der Reformdurch Bursfelde wird jedoch das adelige Prinzip durchbrochen. Jetzt findenmehr und mehr Bürgerliche Aufnahme, wenig später auch Bauernsöhneund Nachkommen eigenhöriger Familien der Umgebung. Im 16. Jahrhundertdrängen nicht wenige Angehörige benachbarter Handwerkerfamilienin das Kloster. Sie kommen vorwiegend aus dem südlichen und südöstlichenMünsterland, seltener aus dem Westmünsterland, im 17. und 18.Jahrhundert auch aus dem Emsland und dem Osnabrücker Land. EhemaligeEigenhörige sind aber schon seit der Reform durch Bursfelde imKloster, so J ohannes Toniessinck, J ohann Marke und J ohann Schulte toAldorpe, und im 16. Jahrhundert werden gar nicht selten Freigelasseneaufgenommen. Auch noch in der Spätzeit des Klosters wurden, wie esheißt, nur solche als Konventualen angenommen, die aus guten Familienstammten und gute Sitten und Fähigkeiten bewiesen.Jeder Konventual durfte von zu Hause einen jährlichen sogenanntenSpielpfennig, etwa 30-40 Rtlr, empfangen, keiner von ihnen jedoch ohneErlaubnis etwas kaufen oder verschenken. Der Prior konnte nur zu einerAusgabe von bis zu 2 Rtlr Erlaubnis geben. Ein Konventual mußte nachtsund morgens die zum Chor Verpflichteten durch Klopfen wecken. Alle

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