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Nachtrag zu § 31 341an dieser Stelle nicht Gegenstand der Untersuchung sein. Zuletzt ist dieHandschrift von W. H. Bond, Supplement to the census of medieval andrenaissance manuscripts in the United States and Canada, New York1962 S. 13 Nr 53 unter den Handschriften der Edward Laurence DohenyMemorial Library St. John's Seminary Camarillo, California beschriebenund zeitlich zwischen 930 und 950 eingeordnet.Schon der Liesborner Klosterbruder Bernhard Witte hat diese Handschriftin seiner Historia Westphaliae S.753 beschrieben, wobei ihm inden Widmungsversen einige Ungenauigkeiten und Fehler unterlaufen sind,die hier korrigiert werden sollen. Zeile 3 muß es statt contraxisse contrectasseheißen, Zeile 6 Berthild statt Bertild, Zeile 9 caelestia statt coelestia, Zeile 11quicumque legat statt quicunque legit. Nicht richtig ist bei Witte auch derName des Schreibers der Handschrift wiedergegeben: Gerhardus. Das hatzu falschen Schlüssen geführt, die nachträglich nicht ohne Schwierigkeitenwieder richtig gestellt werden mußten.Der in capitalis rustica geschriebene Schreibervermerk lautet: Geruuard(us) diaconus anno primo ordinationis sue hoc fibel/um scripsit. Paläographischweichen die Handschrift des Diakons Gerward und die der Widmungszeilen,die die Äbtissin Bertild als Stifterin des Evangeliars nennen, voneinanderab. Während die Widmungsverse wohl in das 1. Drittel des 11. J ahrhundertszu datieren sind 2 ), lassen sich die Hand des Gerward und derEvangeliartext einer früheren Zeit zuweisen. Ob die amerikanische Datierungzutrifft oder die Handschrift gar erst Ende des 10. oder Anfang des11. Jahrhunderts einzuordnen ist, muß einer genaueren Untersuchung amOriginal vorbehalten bleiben. Das Scriptorium dürfte in Nordwestdeutschlandzu suchen sein. Eine weitergehende Zuweisung wäre vorerst reineSpekulation.Allerdings läßt sich der Name Gerward für Essen bzw. in einerEssener Handschrift an markanter Stelle nachweisen. In der heute in derUniversitätsbibliothek Düsseldorf verwahrten Essener SakramentarhandschriftD 1 (Volkhard Huth, Die Düsseldorfer Sakramentarhandschrift D 1als Memorialzeugnis. Mit einer Wiedergabe der Namen und Namengruppen.FrühMAStud 20. 1986 S.213-298), die schon im Zusammenhangmit den Liesborner Stiftern und der ersten Äbtissin Rotswindis zitiertworden ist, erscheint der Name Gerward zweimal; zum einen als Eintragder siebziger Jahre des 9. Jahrhunderts hinter einer Hrotsvinht (HuthS.255), zum andern als Eintrag 4. kai. Septembris obiit Ger.uuard diaconus et2) Nach einer frdl. Auskunft von H. J. Schuffels, Göttingen, der der Ansicht ist, dieHandschrift stamme von einer Hand, die in einem beachtlichen Scriptorium geschult wordensei und derselben Schriftprovinz wie Corvey angehören dürfte.

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