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§ 18. Vogtei 113Veltmann, Maurus Schräder, Bonifazius Middendorf, Anselm Langen, Kadvon Kerssenbrock). Auch für Herzebrock werden 1660 Visitationsrechteerteilt (GS NF 21 S. 75).Der Liesborner Abt hatte Aufsicht über die Kirchenzucht in diesenKlöstern und mußte alle diesbezüglichen Vorgänge höheren Orts melden.Er konnte aber auch ungehorsame Klosterinsassen selbst strafen. Bei derWahl einer neuen Äbtissin präsidierte er. Er durfte ohne bischöflicheBestätigung in Vinnenberg Konfessar und Sacellan, in Aegidii den Konfessarbestimmen. Konventualen aus Liesborn versahen in Überwasser dieStellen eines Predigers und Beichtvaters. Der Liesborner Abt visitierteaber auch bisweilen andere Klöster, so Abdinghof, Oesede, Gertrudenberg,Gokirchen und Willebadessen (Liesborn Akten 155 Bd 1 und 2).Bei seinen Besuchen ermahnte der visitierende Abt die Schwestern,und diese, voran die Äbtissin, gelobten knieend dem Abt Gehorsam mitden Worten: Ich, Schwester N., gelobe euch Gehorsam nach der Regel desheiligen Benedikt. Nach den Schwestern taten dies auch die Professen undLaienschwestern (StAM Studienfonds 80).§ 18. VogteiA. K. H ö m b erg, Geschichte der comitate des Weder Grafenhauses (WestfZ100,1. 1950) S. 9-133; - Leidinger, Untersuchungen; - GS NP 10: Kohl,Preckenhorst S. 109 ff.In der ältesten Liesborner Urkunde von 1019 bestätigt Heinrich 11.dem münsters ehen Bischof den Besitz der abbatia mit dem Recht, dieSpiritualia zu regeln und de advocatis in predicto loco episcopis liceat agere etordinare secundum eorum voluntatem advocationem in ipsorum militia ... (WestfUB1 Nr 97 S. 77). Bis in das 12. Jahrhundert hinein sind die Namen derVögte nicht bekannt, jedoch läßt sich vermuten, daß der in der Urkundevon 1019 genannte comes Herimannus, den Leidinger (S. 38, 89) als Angehörigendes Weder Grafenhauses ansieht, auch Vogt von Liesborn gewesenist (v gl. § 7). Die Weder sind zudem Vögte der Reichsabtei Werdengewesen, die im Liesborner Bereich bedeutenden Grundbesitz gehabt hat;die Geschichte des Weder Hauses ist ebenso mit der des Klosters Rastedeverknüpft, das wiederum mit Liesborn gemeinsamen Besitz hat; die Wederscheinen in Freckenhorst Vogteirechte ausgeübt zu haben, und die seitdem 12. Jahrhundert nachweisbaren Freckenhorster Vogtfamilien sinddurch alle Jahrhunderte hindurch dieselben wie in Liesborn.

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