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§ 14. Verhältnis zum Ordinarius und Landesherrn 105Prior Benedikt 1776 benutzt (Liesborn Akten 163 und 170). Die Umschriftlautet: PRIO(ris) : LIESBE(rnensis) . SECRE(tum).Abt Jakob Veltmann ließ bald nach seinem Regierungsantritt, imJahre 1610, ein Ringpetschaft umstechen und vergolden und ein Sekretverändern (Liesborn Akten 7).WappenEin abteiliches Wappen scheint erst durch Abt Georg Fuisting um1660 eingeführt worden zu sein. Dieser Abt, der sich intensiv mit derGeschichte seines Klosters befaßt hat, legte Wert auf die GründungLiesborns durch Karl den Großen und Papst Leo IH., wie es die Traditionwollte. Aus diesem Grunde wählte er einen gespaltenen Schild, der vornin Blau einen nach links gewendeten steigenden gelbbekrönten Löwenmit gelbem Zepter als Sinnbild für Papst Leo, hinten in Gelb einenschwarzen gelbbekrönten Doppeladler mit weißem Schwert und gelbemReichsapfel als Sinnbild für das Reich abbildet, wobei auch die Farben desReichs berücksichtigt sind. Eine etwas später geschaffene Version zeigteinen mit denselben Symbolen quadrierten Schild (s. Abb. GermaniaBenedictina 8 S. 445, Eick, Tagebuch S. 151 und HeimatkalKr Warendorf1979 S. 98).§ 14. Verhältnis zum Ordinarius und Landesherrna) DamenstiftEs liegen keine Hinweise dafür vor, daß Liesborn seit seiner Gründungder Diözesangewalt des münsterschen Bischofs unterstanden hat. Vielmehrliefert die einzige erhaltene Urkunde des Damenstiftes von 1019 (WestfUB1 Nr 97 S. 77) einen Beweis dafür, daß Liesborn ursprünglich von allenAnsprüchen der münsterschen Kirche exemt gewesen und erst um 1000nach erheblichen Auseinandersetzungen unter münstersche Oberhoheitgelangt ist. Kaiser Heinrich H. hat Bischof Dietrich von Münster im Jahre1019 die Rechte der Ordination und Vogtei über Liesborn zugesprochen,Rechte, die der Bischof nicht nachweisen konnte, von denen er aberbehauptete, sie hätten schon bestanden. Die Urkunde steht vereinzelt;deshalb läßt sich nicht erkennen, ob sich die Äbtissin dagegen gewehrthat. An den seit 1019 verbrieften Rechten des Bischofs hat sich allerdingsbis zur Säkularisation nichts geändert. Die zeitweiligen verwandtschaft-

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