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§ 28. Güterbesitz 183Rechnung (vgl. § 22), führt die für Liesborn bedeutsamen Namenseinträgein Essener Listen der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts ins Feld (vgl.§ 7) und erinnert sich der zahlreichen Besitzungen von Essen und Werdenvornehmlich im Dreingau, und zwar benachbart den Liesborner Gütern(vgl. § 28 a), so wird man angesichts derartig gewichtiger Übereinstimmungenschwerlich von Zufall sprechen können. Vielmehr dürfte auch dieBesitzgeschichte Liesborns auf Verbindungen vor allem mit Essen undPrüm, zu den Karolingern und dem liudolfingisch-ekbertinischen Verwandtschaftskreishinweisen (vgl. § 7).Später scheint es zwischen Liesborn und Überwasser über diese Güterzu Streitigkeiten gekommen zu sein. Aus einer Urkunde von 1253 (WestfUB3 Nr 565 S. 303 f.) läßt sich nämlich ersehen, daß Liesborn offenbarunrechtmäßig in die Verwaltung dieser bei Remagen liegenden Weinbergeeingegriffen hatte, von denen es heißt, sie seien Überwasser quondam ...vendita. Tatsächlich muß dieser an der Ahr gelegene Besitzkomplex veräußertworden sein, denn er wird seit der Urkunde des 13. Jahrhundertsnicht mehr in Liesborner Quellen erwähnt.Außer den bei Bonn und an der Ahr gelegenen Weingütern bewirt-"schafte te Lies born einen Hof im J ülicher Land, und zwar in W ü r m (StadtGeilenkirchen). Dieser Hof mit Namen Goztorp (WestfUB 3 Nr 565S. 304) stammte jedoch aus anderer Wurzel als der Remagener und BonnerBesitz. Er kam erst im 12. Jahrhundert über Bischof Werner von Münsteran das Kloster. Mit einer Urkunde von 1138 (WestfUB 2 Nr 229 S.26)übertrug der Bischof das väterliche Gut und Lehen eines Albertus quidamde Wormen, der als Ministerial der münsterschen Kirche bezeichnet wirdund Mönch werden will, Kloster Liesborn. Wahrscheinlich steht dieseGüterübertragung im Zusammenhang mit der Stiftung einer Kapelle inPrummern, dem Nachbarort von Würm, durch eine domina Udelhildis, diediese auf ihrem väterlichen Erbe als Filiale von Würm hatte errichtenlassen. Die Weihe dieser Kapelle nahm Bischof Werner 1137 vor (WestfUB2 Nr 223 S. 21), als auf dem Kölner Stuhl eine Vakanz eingetreten war,und diese Udelhildis nennt der Bischof fidelis nostra et dilecta. Höchstwahrscheinlichgehört die Edle dem Geschlecht von Randerath an, das in Würmund Prummern begütert war und später über den Hof Würm auch dieVogtei ausgeübt hat. Vielleicht ist auch jener Albertus de Wormen dieserFamilie zuzurechnen. 1144 1 ) bestätigt Erzbischof Arnold von Köln dieGüterübertragung des münsterschen Bischofs den Klöstern Liesborn undÜberwasser zu gemeinschaftlichem Besitz. In dieser Urkunde wird auch1) WestfUB 2 Nr 244 S. 35 f. ; Manfred GROTEN, Untersuchungen zum Urkundenwesenunter den Erzbischöfen Arnold 1. und Arnold 11. von Köln (1138 -1156) (JbKölnGesch Ver50. 1979 S. 26 f. ).

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