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§ 7. Gründung 69Dieser gemeinsame Vogteibesitz hat durch alle Jahrhunderte hindurchfortgedauert (vgl. § 18).Schließlich darf die Patrozinien- und Reliquienfrage nicht außer achtgelassen werden (vgl. dazu § 22). Wahrend die Cosmas- und Damianreliquienan eine Herkunft aus Essen, vielleicht sogar aus Auxerre denken lassen -Altfrid holte von dort auch die Essener Marsus-Reliquie (Honselmann,Predigt S. 205) -, deutet vor allem die große Simeonsreliquie nachAachen, wie die Liesborner Tradition auch stets auf Karl den Großenals Schenker hingewiesen hat. Es ist nicht auszuschließen, daß dieseSimeonsreliquie tatsächlich aus dem Reliquienschatz Karls des Großenstammt. Sie muß deshalb jedoch nicht unbedingt von Karl selbst nachLiesborn geschenkt sein, sondern wie sein Enkel Lothar im Jahre 852 derAbtei Prüm unter anderem eine Fußreliquie des hl. Simeon verehrt hat,so kann auch diese Armreliquie später nach Liesborn gelangt sein. Außerder Simeonsreliquie sind im Jahre 852 fünf weitere Reliquien nach Prümgeschenkt worden, nämlich von den Heiligen Anastasia, Cosmas undDamian, vom Kreuz Christi, von Georg und J acobus, die in Liesbornebenso bezeugt sind. Sollte etwa Ludwig der Deutsche zur selben ZeitLiesborn, die Gründung seines Getreuen Bardo, mit den gleichen Reliquienausgestattet haben? Die Armreliquie des Simeon hat Liesborn einen seinerHauptpatrone beschert, und es bedarf wohl keines besonderen Hinweises,daß eine solche Reliquie nur von höchster Stelle selbst oder doch wenigstensauf Vermittlung einer großen Familie oder Persönlichkeit des Reichesnach Liesborn gelangt sein kann. Auch hier scheint der Weg nach Essenzu weisen und auf Altfrid hinzudeuten, denn im Essener Missale des 10.Jahrhunderts findet sich der Eintrag unter dem 5. Januar: Deposicio Symeonisqui in columna stetit et Symeonis prophete. Dedicatio cripte (Harleß S. 77), undEssen hat auch eine Simeonsreliquie besessen. Vielleicht ist in der PersonAltfrids ebenso der Vermittler der Liesborner Cosmas- und Damianreliquienzu sehen, wie Kohl (Die Gründer S. 79) meint.Zuletzt sei auf die unmittelbare Nachbarschaft des Liesborner Besitzesim Rheinland mit dem des Stifts Essen und der Klöster Werden und Prümhingewiesen (vgl. § 28 b), bei dem es sich mit hoher Wahrscheinlichkeitum ehemaliges Reichsgut handelt, sowie auf Liesborner Besitz im Dreingau(v gl. § 28 a), der ebenfalls neben Essener und Werdener Besitzungen liegt.Faßt man die Ergebnisse dieser von verschiedenen Quellen und Faktenausgehenden Überlegungen zusammen: die Namenseinträge in EssenerListen, die übereinstimmenden Reliquien in Prüm, Essen und Liesborn, dieauffallende Nachbarschaft der Prümer, Essener, Werdener und LiesbornerBesitzungen im Rheinland und im Dreingau, so wird man angesichtsderartiger gewichtiger Übereinstimmungen schwerlich von Zufall sprechen

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