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§ 13. Das Benediktinerkloster 97Schon der erste Abt Balduin (1130-1161) hatte Aufsichtsrechte überdas Frauenkloster Gehrden, die sich allerdings nicht näher umschreibenlassen, ebenso Abt Wenzo (1178 -1190) als Prokurator. Nach Einführungder Bursfelder Reform fungierten die Äbte als bischöfliche Kommissareund Visitatoren in den Frauenklöstern Überwasser und St. Aegidii inMünster, Vinnenberg und Wietmarschen (Lies born Urk. 427; Linneborn,Aufbebung S. 25-26; vgl. auch § 17). Seit 1264 hatte der Abt das Recht,die Liesborner Pfarrkirche und die beiden Kapellanstellen zu besetzen(vgl. § 16). In Wadersloh war er collator primarius der beiden VikarienSt. Maria und St. Nicolaus (vgl. § 16).Bei der Aufbebung des Klosters wurde die Pension des Abtes aufjährlich 1500 Rtlr festgesetzt.Linneborn, Aufhebung.d) Andere Dignitäten und ÄmterOb es in Liesborn die Dignität eines Propstes gegeben hat, ist nichtmit Sicherheit zu sagen. Die im Nekrolog verzeichneten und chronologischnicht zu bestimmenden praepositi sind höchstwahrscheinlich in die Zeit desDamenstifts zu setzen (v gl. § 12).Da die Dignität eines Dekans in Liesborn nicht bezeugt ist, darf manannehmen, daß die Liesborner Benediktiner von Beginn an den HirsauerGewohnheiten gefolgt sind (vgl. § 9).Das Amt des Pr i 0 r s ist erstmals 1178 bezeugt (StAM Msc. I 99fol. 83). Der damals genannte Prior Engelbert ist wahrscheinlich derspätere Abt gleichen Namens. Der Prior wurde vom Abt nach Beratungmit den Mönchen eingesetzt. Er hatte die Aufgabe, dafür zu sorgen, daßRegel und Statuten eingehalten wurden, d. h. alles das zu überwachen,was sich innerhalb und außerhalb der Klausur im Chor und Kapitelabspielte. Aus diesem Grunde mußte er auch stets der Erste und Letzteim Chor sein und auf Silentium und Ordnung achten. Bei Nichteinhaltungund Übertretung durfte er Schuldige strafen. Bei Abwesenheit oder Toddes Abtes führte er die Verwaltung, unterstand ihm das Kloster. Erverwahrte auch den Schlüssel zur Pfarrkirche. All diese Aufgaben bedingtenseine ständige Anwesenheit im Konvent. War er doch einmal verhindert,vertrat ihn der Subprior. Dieses Amt ist allerdings erst später eingeführtworden, vermutlich dann, als der Konvent eine größere Stärkeerreicht hatte. Aus jüngerer Zeit ist nämlich bekannt, daß der Abt beiBedarf, etwa dann, wenn die Zahl der Religiosen höher als gewöhnlich

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