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§ 44. Äbte 253den (StAM Altertumsverein Msc. 152 fol. 18; Nekrolog Liesborn: t 21. 8.).Auf dem Grabstein soll der Abt mit abgenommener Mitra zum Zeichender Resignation dargestellt gewesen sein (BAM GV Hs. 212 fol. 27).Als persönliches Siegel benutzte Johannes Rodde zunächst das seinesVorgängers Gerlach (StAM Hofkammer XI G 7, FM LA 303 ad 16), ließsich später aber nach derselben Vorlage ein eigenes fertigen, das über zweigekreuzten Abtstäben die Großbuchstaben I R abbildet (StAM Domkap.Münster 1 M 111 6).Lam bert Lemme(1601-1610)Der in Herzfeld in der Bauerschaft Kesseler, also in nächster NäheLiesborns geborene Lemme stammt vom Hof Lemme, der bei der Schatzungvon 1630 und auch anderweitig als Pferdekötter eingetragen steht(StAM FM LA 309 11 Nr 9 H. 1 fol. 326). Dieser Hof gehörte der Familievon Ketteler zu Hovestadt. Es hat sich eine Urkunde von 1572 erhalte~,mit der Dietrich von Ketteler zu Hovestadt, Amtmann zu Östinghausen,den Hörigen Lambert Lemme freiläßt (Lies born Urk. 447 a). Damit istzweifellos der spätere Liesborner Abt gemeint, zumal die Rückseite derUrkunde den Vermerk enthält: Freibrief des seligen Abten Lamberti Lemmen.Ferner weist der Urkundentext unmißverständlich darauf hin, daß sichder Freigelassene zum geistlichen Stande begeben wolle. Die Eltern Lambertswerden in der Urkunde ebenfalls genannt, doch ist der Vorname des Vatersinfolge Beschädigung des Pergaments nicht mehr vorhanden, während derVorname der Mutter Anna lautet. Nach älteren Schatzungslisten dürfteder Vater Stephan geheißen haben (StAM Domkap. Münster Akten IV GNr 2 Bd 8).Im Konvent ist Lambert 1582 bezeugt (Helmert, Wahl S. 430). BesondereÄmter scheint er vor seiner Wahl zum Abt nicht bekleidet zu haben.Dies bestätigen die Konfirmationsurkunde vom 14. August 1601 und einSchreiben des Domkapitels an den Erzbischof von Köln vom 24. Januar1602, in denen er schlicht als Konventual angesprochen wird (Lies bornUrk. 473 b, Domkap. Münster Akten I M 111 Nr 4). Monat und Tagder Wahl sind nicht bekannt. Im Konvent scheint bei der Wahl keineEinstimmigkeit geherrscht zu haben, da Lemme per compromissum zurAbtwürde gelangte (Liesborn Urk. 473 b).Anschließend hat es, wie schon unter dem Vorgänger Rodde, Auseinandersetzungenmit dem Domkapitel gegeben, da der Konvent den neuenAbt diesem nicht präsentiert hatte. Dem Konvent blieb nichts anderes, als

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