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Entwicklung des Kopfschutzes fuer den Feuerwehrmann

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Württemberger Form<br />

Der Messinghelm der „Württemberger Form“ hatte einen gewölbten umlaufen<strong>den</strong> Helmschild. Der<br />

Helmkamm mit geschwungener Unterlage war vorne gekürzt, so dass auf der Helmfront ein Wappen<br />

aufgelegt wer<strong>den</strong> konnte.<br />

Helmwappen<br />

Die frühen Formen (ca. 1850 – 1870) hatten oft nur ein ovales oder rautenförmiges Schild. Die<br />

Helme nach ca. 1870 wiesen dann ein Schild in Wappenform auf, in <strong>des</strong>sen Mitte sich der (oder die)<br />

Anfangsbuchstaben der Ortschaft befan<strong>den</strong> (z.B. „W“ für Winnen<strong>den</strong> oder „OL“ für Ober-Lenningen).<br />

Selten zierte das Gemeindewappen (z.B. die Kanne für Cannstatt oder der Stern für Untertürkheim) die<br />

Wappenmitte. Bei <strong>den</strong> frühen Formen waren die Buchstaben oder Wappenzeichen zumeist aufgelegt<br />

und vernickelt, später waren sie meistens mit dem Wappenschild zusammen geprägt wor<strong>den</strong>.<br />

Offiziershelme<br />

Offiziere trugen, besonders in größeren (reicheren) Gemein<strong>den</strong>, auch das große Feuerwehrabzeichen<br />

(mit Helm, Äxte, Eichenlaub, Schriftband „Gott zur Ehr – dem Nächsten zur Wehr“ und einem Oval)<br />

am Helm. Im Oval befand sich meistens das versilberte königliche Staatswappen von Württemberg,<br />

gelegentlich aber auch das jeweilige Stadtwappen oder das Freimaurersymbol, selten (nach 1871) das<br />

Reichswappen.<br />

Offiziershelme hatten zudem oft Schuppenketten aus Messing, um dekorativer aufzutreten. Um herausragender<br />

als Kommandant aufzufallen, fand man nicht selten die Kommandantenhelme vernickelt.<br />

Helme von Führungskräften waren mit Helmbüschen versehen.<br />

Die Helmformen der Nachbarländer<br />

Weiterhin traf man auf die Badische Form (wie die Ulmer Form, nur mit Kamm ohne Unterlage und<br />

dreifachem Falz zwischen Kalotte und Schild), die Pfälzer Form (wie die Ulmer Form, nur mit gewölbtem<br />

umlaufen<strong>den</strong> Helmschild), die Elsäßer Form (wie die Württemberger Form, nur mit Raute anstatt<br />

dem Wappenschild), u.s.w..<br />

5. Staatliche Regelungen nach 1885<br />

Erstmals im Jahr 1885, als die neue Lan<strong>des</strong>feuerlöschordnung eingeführt wurde, fin<strong>den</strong> sich staatliche<br />

lan<strong>des</strong>weite Regelungen für die Einführung von Helmen bei <strong>den</strong> Feuerwehren und die Kennzeichnung<br />

der Führungskräfte mit Helmbüschen.<br />

Aus der Verfügung <strong>des</strong> Ministeriums <strong>des</strong> Innern betreffend die Vollziehung der württembergischen<br />

Lan<strong>des</strong>feuerlöschordnung liest man heraus:<br />

Die Gemeinde hat die Mitglieder der Feuerwehr … mit nachfolgen<strong>den</strong> Ausrüstungs-gegenstän<strong>den</strong> zu<br />

versehen:<br />

Die Steiger und Retter sollen erhalten: Helm …, die Schlauchleger: Helm, …, die Spritzenmeister:<br />

Helm, …, wenigstens die Bedienmannschaft einer Spritze ist mit dem Helm auszurüsten. Dem Hornisten<br />

und Trommler ist Helm, … zu liefern.<br />

Bei sämtlichen neu zu grün<strong>den</strong><strong>den</strong> Feuerwehren besteht, soweit dieselben mit Helmen versehen sind,<br />

die Auszeichnung <strong>des</strong> Kommandanten in einem weißen, diejenige seines Stellvertreters in einem weiß<br />

und roten, diejenige der Zugführer in einem schwarzen, je auf dem Helm angebrachten Roßhaarbusch<br />

und wenn eine Feuerwehr oder Feuerwehrabteilung mehrere Kompagnien hat, die Auszeichnung<br />

der Hauptleute in einem roten Roßhaarbusch. Bestehende Feuerwehren … haben die bezeichneten<br />

Auszeichnungen spätestens bis zum 1. Januar 1888 anzunehmen. [5]<br />

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