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Entwicklung des Kopfschutzes fuer den Feuerwehrmann

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Die folgen<strong>den</strong> 60er und 70er Jahre waren geprägt von umfangreichen Normungsarbeiten. Der Entwurf<br />

von 1954 wurde 1956 bereits zur Vornorm und im Januar 1962 als Weißdruck veröffentlicht.<br />

Als der Dienstkleider-Erlass <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Ba<strong>den</strong>-Württemberg vom 31.03.1960 erstmals für das 1954<br />

neu geschaffene Bun<strong>des</strong>land eine einheitliche Bekleidungsrichtlinie heraus gab, wird unter Punkt 3<br />

ein Feuerschutzhelm ohne Kamm nach DIN V 14940 mit Kinnriemen und abknöpfbarem Nackenleder<br />

gefordert.<br />

3. Der Weg zum nachleuchten<strong>den</strong> Helm<br />

Die Norm DIN 14940 vom Januar 1962 beschreibt erstmalig einen gelbgrünen, langanhalten<strong>den</strong><br />

Farbanstrich nach A 13,5-140 grün nach DIN 67510. Bereits in der Norm vom Dezember 1968 ist<br />

die Farbe „schwarz“ letztmalig zulässig, zusätzlich wird jedoch ein aufgeklebter Reflexstreifen in<br />

Reflexsilber von höchstens 20 mm Breite gefordert.<br />

Im Dezember 1973 wer<strong>den</strong> vom Innenministerium Ba<strong>den</strong>-Württemberg die Feuerwehrhelme mit lang<br />

nachleuchtendem Anstrich gefordert, zur besseren Kenntlichmachung der Einsatzkräfte. Auf schwarze<br />

Helme wird ab dato keine Beihilfe mehr gewährt. Daraufhin wer<strong>den</strong> die alten schwarzen Helme umlackiert<br />

bzw. neue phosphorisierende Helme beschafft.<br />

Mit der Norm-Folgeausgabe vom September 1979 ist die Leuchtfarbe A 13,5-140 grün nun verbindlich<br />

vorgeschrieben, schwarze Helme wer<strong>den</strong> nur noch bei Begräbnissen für Sargträger oder die Ehrenwache<br />

verwendet. Fahnenträger tragen einen weißen Helm und weiße Handschuhe. Der Normentwurf vom<br />

September 1979 erlaubt nun eine Aluminiumlegierung Al Cu Mg nach DIN 1725 und fordert <strong>den</strong> reflektieren<strong>den</strong><br />

Streifen aus Reflexreinweiß.<br />

Aus Sparsamkeitsgrün<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> auch in Stuttgart ursprünglich schwarze Helme umlackiert und entsprechend<br />

mit <strong>den</strong> Reflexstreifen nachgerüstet. Noch bis weit in die 90er Jahre wur<strong>den</strong> diese umgespritzten<br />

Helme aufgetragen.<br />

Die letzte Ausgabe der DIN 14940 erschien im April 1990. Sie wurde zurückgezogen und durch die DIN<br />

EN 443 Ausgabe 12.97 ersetzt.<br />

4. Der moderne Feuerwehrhelm<br />

Im Jahr 2001 wurde der Kunststoffhelm PF SF/R der<br />

Firma Schuberth an <strong>den</strong> Grundausbildungs-Lehrgang der<br />

Berufsfeuerwehr Stuttgart und diverse Mitglieder der Freiwilligen<br />

Feuerwehrabteilungen ausgeliefert. Bereits kurze Zeit später<br />

wurde er wieder eingezogen. Mit der Einsatzanweisung Nr.02/<br />

2002 vom 24.01.2002 dürfen diese Helme nicht mehr im<br />

Einsatzdienst verwendet wer<strong>den</strong> und sind schnellstmöglich gegen<br />

Aluminiumhelme auszutauschen. Hiermit wurde der gemeinsame<br />

Hinweis <strong>des</strong> Innenministeriums und der Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule<br />

Ba<strong>den</strong>-Württembergs vom 23.01.2002 sofort umgesetzt.<br />

Notwendig wurde dies, nachdem es bun<strong>des</strong>weit zu Problemen<br />

bei thermischer Belastung der Helme gekommen war. Bei Übungen in „Flash-over“-Containern kam es<br />

zu Blasenbildungen und sogar Verformungen der Helmschale. Betroffen waren nur Helme mit der Typ-<br />

-Bezeichnung H2 aus Textil-Phenol-Kunstharz. Atemschutzgeräteträger müssen daher Helme mit einer<br />

höheren Temperaturbeständigkeit (Werkstoff Aluminium oder GFK) verwen<strong>den</strong>.<br />

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