5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Kind-Orientierung, nämlich:<br />
n die Orientierung primär am „Wohl des Kindes”, und<br />
n die spezielle Orientierung, Kinder in „traditionellen Familien” <strong>auf</strong>wachsen zu lassen.<br />
Familienpolitik in Frankreich<br />
Staatliche Eingriffe haben in Frankreich Tradition. Dieser „Interventionismus” prägt auch<br />
die Familienpolitik. Sie wurde schon früh im 20. Jahrhundert zu einem zentralen Bestandteil<br />
nationaler Politik. Fast alle relevanten politischen Kräfte tragen diese Ausrichtung im<br />
Konsens mit. Dahinter verbirgt sich ein Kompromiss zwischen einer traditionell pro-natalistischen<br />
Haltung rechter politischer Strömungen, in denen auch der offiziell nicht aktive<br />
politische Katholizismus eine Rolle spielt, und den ebenfalls <strong>auf</strong> eine höhere Kinderzahl<br />
zielenden laizistischen Kräften. Letztere sehen Familienpolitik als Teil einer umfassenden<br />
Sozialpolitik, ohne deren pro-natalistische Ausrichtung deswegen grundsätzlich in Frage zu<br />
stellen. In Kombination mit einer Gleichstellungspolitik verleiht dies staatlicher Familienpolitik<br />
Legitimität unter modernen Vorzeichen (vgl. Pailhé u. a. 2008).<br />
Frankreich kombiniert in einer Fülle von Leistungen das Anbot von Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
mit großzügigen Transfers und Steuererleichterungen für Familien mit<br />
Kindern. 65 Der Besuch von Krippen (crèches) für Kleinstkinder und Kindergärten (écoles<br />
maternelles) sind nicht obligatorisch. Sie werden aber von der Bevölkerung in hohem<br />
Maß angenommen: Von den Kindern im Alter von drei Jahren befinden sich bereits 97 %<br />
in einem Kindergarten. Der Besuch ist für die Eltern kostenfrei und jedes Kind hat <strong>einen</strong><br />
Rechtsanspruch <strong>auf</strong> <strong>einen</strong> Betreuungsplatz. Fast alle Kinder gärten haben Öffnungszeiten,<br />
welche eine volle Berufstätigkeit beider Eltern ermöglichen. An die ganztägig verfügbare<br />
Kinderbetreuung im Vorschulalter schließt sich ein Schulsystem an, das ebenfalls ganztägig<br />
organisiert ist.<br />
Darüber hinaus spielen Transferleistungen im französischen Modell eine zentrale Rolle.<br />
PAJE (préstation d’accueil du jeune enfant), die umfassende Kinderbeihilfe, ist nach einer<br />
Reihe von Kriterien differenziert und nach der Kinderzahl gestaffelt. Zusätzlich gibt es<br />
Elterngeld 66 , faktisch für Mütter, wenn diese eine Zeitlang nach der Geburt zu Hause bleiben.<br />
Dieses wird allerdings nicht so stark in Anspruch genommen wie das österreichische<br />
Kinderbetreuungsgeld. In Frankreich nahmen im Jahr 2004 beim ersten Kind nur 10 % der<br />
Mütter diese Leistung in Anspruch, bei zweiten Kindern waren es immerhin fast 30 %; bei<br />
dritten und weiteren Kindern bereits 39 %. Schließlich ist das Einkommenssteuersystem<br />
als Familiensteuer konzipiert, die vor allem größere Familien bevorzugen soll. Zugleich genießen<br />
Ehen gegenüber Lebensgemeinschaften erhebliche Vorteile, weil unverheiratet zusammenlebende<br />
Frauen und Männer ihre Einkommen nicht zu einem gemeinsamen Haus-<br />
65<br />
Die folgenden Darlegungen stützen sich überwiegend <strong>auf</strong> Pailhé u.a. 2008.<br />
66<br />
Das Anfang 2007 eingeführte an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlte Elterngeld beträgt 67 Prozent<br />
des durchschnittlich nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben vor der Geburt monatlich verfügbaren<br />
l<strong>auf</strong>enden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Die Eltern können das<br />
Elterngeld frei untereinander <strong>auf</strong>teilen, wobei ein Elternteil höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen<br />
kann, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und dabei<br />
Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens<br />
beziehen, können <strong>auf</strong>grund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch<br />
nehmen.<br />
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