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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Beträge Tabelle ab 57: 2008 Beträge (= derzeit ab 2008 geltende (= derzeit Höhe) geltende Höhe)<br />

Altersstaffelung einzeln<br />

Familienbeihilfe<br />

Grundbetrag<br />

Alterszuschlag<br />

ab 3. Lebensjahr<br />

Alterszuschlag<br />

ab 10. Lebensjahr<br />

Alterszuschlag<br />

ab 19. Lebensjahr<br />

105,4 € 7,3 € 18,2 € 21,8 €<br />

Altersstaffelung gesamt<br />

Betrag pro Kind und Monat<br />

ab Geburt 105,4 €<br />

ab 3 Jahren 112,7 €<br />

ab 10 Jahren 130,9 €<br />

ab 19 Jahren 152,7 €<br />

Geschwisterstaffelung<br />

Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht<br />

sich für<br />

pro Monat um<br />

2 Kinder 12,8 €<br />

3 Kinder 47,8 €<br />

4 Kinder 97,8 €<br />

und zusätzlich für jedes weitere Kind 50,0 €<br />

Zuschlag wegen erheblicher Behinderung<br />

pro Kind/Monat<br />

138,3 €<br />

Mehrkindzuschlag 36,4 €<br />

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe (Grundbetrag und Alterszuschläge einschließlich Geschwisterstaffelung<br />

und Erhöhungsbetrag für erheblich behinderte Kinder) für den September<br />

wurde ab dem Jahr 2008 verdoppelt.<br />

Mutterschutz- und Karenzregelungen für mehr Flexibilität<br />

Mit BGBl. I Nr. 153/<strong>1999</strong> erfolgte eine Novelle zum Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz,<br />

mit der u. a. ein eigenständiger Anspruch des Vaters <strong>auf</strong> Karenz bis zum zweiten Geburtstag<br />

des Kindes geschaffen wurde. Während vor der Novelle die Meldung über die Planung<br />

der Karenzzeit gleich nach der Geburt des Kindes zu erfolgen hatte, wurde als Erleichterung<br />

für Betroffene mit der Novelle ein weiterer Meldezeitpunkt (drei Monate vor Ende der<br />

zunächst bekannt gegebenen Karenzzeit) eingeführt. Für die Eltern wurde darüber hinaus<br />

die Möglichkeit geschaffen, bei der Inanspruchnahme der Karenz statt bisher einmal nunmehr<br />

zweimal zu wechseln. Anlässlich des erstmaligen Wechsels wurde vorgesehen, dass<br />

beide Eltern gleichzeitig <strong>einen</strong> Monat Karenz in Anspruch nehmen können – was jedoch<br />

insgesamt zu keiner Verlängerung der Karenzzeit führte. Drei Monate der Karenz bzw. des<br />

Karenzgeldes pro Elternteil konnten nun bis zum Schuleintritt <strong>auf</strong>gespart werden. Um eine<br />

flexible Handhabung der Elternkarenz zu gewährleisten, wurde zeitgleich beim Karenzgeld<br />

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