5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Konsequent gegen Gewalt<br />
Bereits seit vielen Jahren setzt das Familienministerium Maßnahmen gegen Gewalt in der<br />
Familie und im nahen sozialen Umfeld. Wichtige Initiativen im Überblick:<br />
Plattform gegen die Gewalt in der Familie: Die Plattform gegen die Gewalt in der<br />
Familie wurde 1993 <strong>auf</strong> Initiative des damaligen Familienministeriums als Instrument<br />
zur Gewaltprävention gegründet. Anlass dazu war die oft fehlende Kooperation zwischen<br />
einzelnen Hilfseinrichtungen in den Regionen, die zu teils widersprüchlichen bzw. nicht<br />
abgesprochenen Fallinterventionen geführt hatte.<br />
Die Plattform gegen die Gewalt in der Familie ist in fünf Bereiche <strong>auf</strong>geteilt:<br />
n Physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Kinder<br />
n Gewalt gegen Frauen<br />
n Gewalt an/unter Jugendlichen<br />
n Gewalt gegen ältere Menschen<br />
n Geschlechtsspezifische Burschen- und Männerarbeit<br />
Ziel war und ist es, für jedes Bundesland eine/n Vernetzungsträger/-in als Ansprechpartner/<br />
-in für die Plattformarbeit zu installieren. Derzeit sind 45 NGOs in der Präventions-und Vernetzungsarbeit<br />
tätig, die dafür vom jeweiligen Familienministerium eine Projektförderung<br />
erhalten.<br />
Als Ergebnis einer Evaluierung der Plattform wurde diese auch als Expert/-innen-Pool und<br />
Informationsdrehscheibe etabliert. In „Querschnittsprojekten” arbeiten die einzelnen Organisationen<br />
der Plattform gegen die Gewalt in der Familie bereichsübergreifend und auch<br />
außerhalb der jeweiligen Regionen zusammen.<br />
Die Plattform bietet den Rahmen für den Erfahrungsaustausch unter den Vernetzungsträger/<br />
-innen. Mit Weiterbildungsmaßnahmen wie Informationsveranstaltungen, Tagungen und<br />
Seminaren für diverse Berufsgruppen wird eine zunehmende Sensibilisierung u. a. breite<br />
Öffentlichkeit für das Thema angestrebt.<br />
Psychosoziale Prozessbegleitung: Seit 1. Jänner 2006 haben Personen, die Opfer einer<br />
vorsätzlich begangenen Gewalttat oder einer gefährlichen Drohung wurden oder deren sexuelle<br />
Integrität verletzt wurde, gesetzlichen Anspruch <strong>auf</strong> kostenlose Prozessbegleitung,<br />
sofern sie durch die Tat emotional besonders betroffen sind und eine professionelle Unterstützung<br />
zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich ist. Diese Unterstützung steht auch nahen<br />
Angehörigen von Personen zu, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde, sowie<br />
Angehörigen, die Zeug/-innen der Tat waren. Seit 1. Juni <strong>2009</strong> ist die Prozessbegleitung<br />
auch <strong>auf</strong> das Zivilverfahren ausgeweitet.<br />
Täterarbeit: Eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt, dass durch die<br />
Arbeit mit Gewalttätern und -täterinnen deren Rückfallquote gesenkt und damit viel Leid<br />
verhindert wird. Aus einem vom Ressort geförderten Modellprojekt entstand das „Wiener<br />
Sozialtherapeutische Programm für Sexualtäter – WSPS”, das im September 2002 veröffentlicht<br />
wurde. Den Erfahrungen des Modellprojekts zufolge sind für den Schutz der Opfer<br />
nicht nur die jeweiligen Täterprogramme, sondern vor allem die Rahmenbedingungen aus-<br />
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