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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Konsequent gegen Gewalt<br />

Bereits seit vielen Jahren setzt das Familienministerium Maßnahmen gegen Gewalt in der<br />

Familie und im nahen sozialen Umfeld. Wichtige Initiativen im Überblick:<br />

Plattform gegen die Gewalt in der Familie: Die Plattform gegen die Gewalt in der<br />

Familie wurde 1993 <strong>auf</strong> Initiative des damaligen Familienministeriums als Instrument<br />

zur Gewaltprävention gegründet. Anlass dazu war die oft fehlende Kooperation zwischen<br />

einzelnen Hilfseinrichtungen in den Regionen, die zu teils widersprüchlichen bzw. nicht<br />

abgesprochenen Fallinterventionen geführt hatte.<br />

Die Plattform gegen die Gewalt in der Familie ist in fünf Bereiche <strong>auf</strong>geteilt:<br />

n Physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Kinder<br />

n Gewalt gegen Frauen<br />

n Gewalt an/unter Jugendlichen<br />

n Gewalt gegen ältere Menschen<br />

n Geschlechtsspezifische Burschen- und Männerarbeit<br />

Ziel war und ist es, für jedes Bundesland eine/n Vernetzungsträger/-in als Ansprechpartner/<br />

-in für die Plattformarbeit zu installieren. Derzeit sind 45 NGOs in der Präventions-und Vernetzungsarbeit<br />

tätig, die dafür vom jeweiligen Familienministerium eine Projektförderung<br />

erhalten.<br />

Als Ergebnis einer Evaluierung der Plattform wurde diese auch als Expert/-innen-Pool und<br />

Informationsdrehscheibe etabliert. In „Querschnittsprojekten” arbeiten die einzelnen Organisationen<br />

der Plattform gegen die Gewalt in der Familie bereichsübergreifend und auch<br />

außerhalb der jeweiligen Regionen zusammen.<br />

Die Plattform bietet den Rahmen für den Erfahrungsaustausch unter den Vernetzungsträger/<br />

-innen. Mit Weiterbildungsmaßnahmen wie Informationsveranstaltungen, Tagungen und<br />

Seminaren für diverse Berufsgruppen wird eine zunehmende Sensibilisierung u. a. breite<br />

Öffentlichkeit für das Thema angestrebt.<br />

Psychosoziale Prozessbegleitung: Seit 1. Jänner 2006 haben Personen, die Opfer einer<br />

vorsätzlich begangenen Gewalttat oder einer gefährlichen Drohung wurden oder deren sexuelle<br />

Integrität verletzt wurde, gesetzlichen Anspruch <strong>auf</strong> kostenlose Prozessbegleitung,<br />

sofern sie durch die Tat emotional besonders betroffen sind und eine professionelle Unterstützung<br />

zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich ist. Diese Unterstützung steht auch nahen<br />

Angehörigen von Personen zu, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde, sowie<br />

Angehörigen, die Zeug/-innen der Tat waren. Seit 1. Juni <strong>2009</strong> ist die Prozessbegleitung<br />

auch <strong>auf</strong> das Zivilverfahren ausgeweitet.<br />

Täterarbeit: Eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt, dass durch die<br />

Arbeit mit Gewalttätern und -täterinnen deren Rückfallquote gesenkt und damit viel Leid<br />

verhindert wird. Aus einem vom Ressort geförderten Modellprojekt entstand das „Wiener<br />

Sozialtherapeutische Programm für Sexualtäter – WSPS”, das im September 2002 veröffentlicht<br />

wurde. Den Erfahrungen des Modellprojekts zufolge sind für den Schutz der Opfer<br />

nicht nur die jeweiligen Täterprogramme, sondern vor allem die Rahmenbedingungen aus-<br />

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