5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Finanzierung außerfamilialer Kinderbetreuung<br />
In Österreich ist das Kinderbetreuungswesen in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache.<br />
In die Finanzierungsströme bei der außerfamiliären Kinderbetreuung in Österreich<br />
sind die Länder und Gemeinden sowie die Eltern eingebunden. Auch der Bund und das<br />
Arbeitsmarktservice spielen eine Rolle (OECD 2003: 162, OECD 2006b: 24). Die Länder<br />
beteiligen sich sowohl durch direkte (i. d. R. Personalkosten) als auch indirekte Finanzierung<br />
(Transfers an Gemeinden). Darüber hinaus stellen manche Bundesländer auch eine<br />
Subjektförderung zur Verfügung. Die Gemeinden leisten für öffentliche und private Erhalter<br />
direkte Finanzierung in Form von Subventionen für Betriebs- und Errichtungskosten. Subventionen<br />
für Elternbeiträge werden ebenfalls direkt an die Erhalter entrichtet. In einzelnen<br />
Bundesländern gibt es dabei beträchtliche Unterschiede, insbesondere für private Einrichtungen.<br />
Meist erhalten kommerzielle Anbieter keine finanzielle Unterstützung. Gemeinnützige<br />
Einrichtungen bekommen unter bestimmten Bedingungen kommunale Förderungen<br />
und Förderungen der Länder.<br />
Der Bund stellt subsidiär direkte Finanzierung für außerfamiliäre Kinderbetreuung bereit.<br />
In der Vergangenheit hat er sich zeitweise durch die Gewährung von zweckgebundenen<br />
Geldern an die Länder, z. B. über die „Kinderbetreuungsmilliarde” (in ATS) 1997/98 und<br />
<strong>1999</strong>/2000, an der Unterstützung von bestimmten Projekten zur Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf (aktuell z. B. über Familie & Beruf Management GmbH) oder an der Ausweitung<br />
der Tagesbetreuung im Schulsektor beteiligt. Von 2008 bis 2010 investiert der Bund für<br />
die teilweise Abdeckung des Mehr<strong>auf</strong>wandes von Ländern und Gemeinden zum weiteren<br />
Ausbau des Kinderbetreuungsangebots insgesamt 45 Mio. € (Vereinbarung gem. Art. 15a<br />
B-VG). Für das österreichweite verpflichtende und kostenlose letzte Kindergartenjahr werden<br />
den Ländern <strong>2009</strong> bis 2013 jeweils 70 Mio. € bereitgestellt. Das Arbeitsmarktservice<br />
beteiligt sich über Gelder aus speziellen Arbeitsmarktprogrammen für bis zu drei Jahre an<br />
der Finanzierung von Lohnkosten für Betreuungspersonal. Gelegentlich werden auch Subventionen<br />
für Betreiber mit langen Öffnungszeiten bereitgestellt. Eine Subjektförderung<br />
stellt die einkommensgeprüfte Kinderbetreuungsbeihilfe für arbeitsuchende Eltern mit Betreuungspflichten<br />
für Kinder unter 15 Jahren dar.<br />
Ausgaben für Kinderbetreuung in Österreich<br />
Im Jahr 2007 betrugen die öffentlichen Ausgaben für institutionelle Einrichtungen (Krippen,<br />
Kindergärten, Horte und altersgemischte Einrichtungen) 1.290,8 Mio. € bzw. 0,48 %<br />
des BIP. Relativ zur Wirtschaftsleistung sind die Ausgaben gegenüber 2000 (973,5 Mio. €<br />
bzw. 0,47 % des BIP) nahezu unverändert. Mit 736,2 Mio. € entfielen im Jahr 2007 57,0 %<br />
<strong>auf</strong> das Personal. Den zweitgrößten Ausgabenposten stellten mit 250,1 Mio. € (19,4 %) die<br />
Transfers an private gemeinnützige Einrichtungen dar. Die Gemeinden ohne Wien wiesen<br />
2007 Ausgaben in Höhe von 712,2 Mio. € (Anteil von 55,2 % an den Gesamtausgaben)<br />
<strong>auf</strong>, die Bundesländer inklusive Wien tätigten Ausgaben in Höhe von 578,6 Mio. € (Anteil<br />
von 44,8 %).<br />
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