5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Vorarlberg:<br />
Familien werden in Vorarlberg (verstanden als eheliche Gemeinschaften oder Alleinerziehende,<br />
nicht aber Lebensgefährt/-innen) <strong>auf</strong> Antrag nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden<br />
Mittel eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen angeboten. Förderungen sollen<br />
zur Festigung der sozialen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander beitragen, die<br />
Familie zur Selbsthilfe befähigen und möglichst wenig in ihre Lebensverhältnisse eingreifen.<br />
Förderungen bestehen im Wesentlichen aus Familienzuschüssen. Diese können gewährt<br />
werden, wenn die erforderliche Pflege und Erziehung von den Eltern/einem Elternteil<br />
ohne die regelmäßige Hilfe Dritter geleistet wird.<br />
Wien:<br />
Die finanziellen Förderungen der Stadt Wien erstrecken sich <strong>auf</strong> die Erstausstattung, den<br />
Familienzuschuss sowie Zuschüsse für private Kindertagesheime und Tagesmütter. Hierfür<br />
besteht keine gesonderte Rechtsgrundlage. Leistungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung<br />
erbracht. Die Stadt Wien fördert darüber hinaus noch Familienunterhalt<br />
und Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstpflichtige und Lehrlinge durch eine Lehrlingsausbildungsbeihilfe<br />
sowie die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Wiener Linien), die für<br />
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr kostenlos ist. Das „Wäschepaket” begünstigt<br />
Mütter, Adoptiv- und Pflegeeltern eines neugeborenen Kindes mit Wohnsitz in Wien.<br />
Die Förderung umfasst Informationsmaterial über Ernährung, Gesundheit, Stillen und Erziehung;<br />
eine Berechtigungskarte für ein Wäschepaket nach Wahl und die Wiener Dokumentenmappe.<br />
Eltern-Kind-Zentren und Elternberatungseinrichtungen bieten schließlich<br />
umfassende Informationen, Hilfestellungen und Tipps in sämtlichen Fragen rund um die<br />
Betreuung von Kindern.<br />
Dynamische Entwicklung im Kinderbetreuungsrecht<br />
Nicht erst ausgelöst durch die Barcelona-Kriterien (s. u.) haben die Bundesländer Leistungsstandards<br />
und Professionalitätskriterien (Aus- und Fortbildung) fortl<strong>auf</strong>end weiterentwickelt,<br />
Gruppengrößen reduziert, die Fach<strong>auf</strong>sicht intensiviert, insbesondere im Bereich<br />
der Tageseltern zu einem Professionalisierungsschub beigetragen. Die Mehrheit der<br />
Bundesländer hat im Untersuchungszeitraum teilweise völlig neu <strong>auf</strong>gesetzte Kindertagesbetreuungsgesetze<br />
erlassen. Zwischenzeitig hat sich eine relativ einheitliche Struktur<br />
herausgebildet, dernach sich die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten,<br />
Horte und Tageseltern <strong>auf</strong>gliedern.<br />
Die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots<br />
und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung<br />
in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Schaffung eines bundesweiten<br />
vorschulischen Bildungsplanes hat dem Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen weiter<br />
Vorschub geleistet. In den Jahren 2008 bis 2010 wurden seitens des Bundes für den Ausbau<br />
des Kinderbetreuungsangebotes 45 Mio Euro und für die sprachliche Frühförderung<br />
15 Mio. Euro bereitgestellt. Bekanntlich lautet das Barcelona-Ziel der Europäischen Union,<br />
dass zum Jahr 2010 für 33 % der unter Dreijährigen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung<br />
stehen sollen. Österreich lag im Kindergartenjahr 2008/09 bei rund 16 %.<br />
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