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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Vorarlberg:<br />

Familien werden in Vorarlberg (verstanden als eheliche Gemeinschaften oder Alleinerziehende,<br />

nicht aber Lebensgefährt/-innen) <strong>auf</strong> Antrag nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden<br />

Mittel eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen angeboten. Förderungen sollen<br />

zur Festigung der sozialen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander beitragen, die<br />

Familie zur Selbsthilfe befähigen und möglichst wenig in ihre Lebensverhältnisse eingreifen.<br />

Förderungen bestehen im Wesentlichen aus Familienzuschüssen. Diese können gewährt<br />

werden, wenn die erforderliche Pflege und Erziehung von den Eltern/einem Elternteil<br />

ohne die regelmäßige Hilfe Dritter geleistet wird.<br />

Wien:<br />

Die finanziellen Förderungen der Stadt Wien erstrecken sich <strong>auf</strong> die Erstausstattung, den<br />

Familienzuschuss sowie Zuschüsse für private Kindertagesheime und Tagesmütter. Hierfür<br />

besteht keine gesonderte Rechtsgrundlage. Leistungen werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung<br />

erbracht. Die Stadt Wien fördert darüber hinaus noch Familienunterhalt<br />

und Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstpflichtige und Lehrlinge durch eine Lehrlingsausbildungsbeihilfe<br />

sowie die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Wiener Linien), die für<br />

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr kostenlos ist. Das „Wäschepaket” begünstigt<br />

Mütter, Adoptiv- und Pflegeeltern eines neugeborenen Kindes mit Wohnsitz in Wien.<br />

Die Förderung umfasst Informationsmaterial über Ernährung, Gesundheit, Stillen und Erziehung;<br />

eine Berechtigungskarte für ein Wäschepaket nach Wahl und die Wiener Dokumentenmappe.<br />

Eltern-Kind-Zentren und Elternberatungseinrichtungen bieten schließlich<br />

umfassende Informationen, Hilfestellungen und Tipps in sämtlichen Fragen rund um die<br />

Betreuung von Kindern.<br />

Dynamische Entwicklung im Kinderbetreuungsrecht<br />

Nicht erst ausgelöst durch die Barcelona-Kriterien (s. u.) haben die Bundesländer Leistungsstandards<br />

und Professionalitätskriterien (Aus- und Fortbildung) fortl<strong>auf</strong>end weiterentwickelt,<br />

Gruppengrößen reduziert, die Fach<strong>auf</strong>sicht intensiviert, insbesondere im Bereich<br />

der Tageseltern zu einem Professionalisierungsschub beigetragen. Die Mehrheit der<br />

Bundesländer hat im Untersuchungszeitraum teilweise völlig neu <strong>auf</strong>gesetzte Kindertagesbetreuungsgesetze<br />

erlassen. Zwischenzeitig hat sich eine relativ einheitliche Struktur<br />

herausgebildet, dernach sich die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten,<br />

Horte und Tageseltern <strong>auf</strong>gliedern.<br />

Die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots<br />

und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung<br />

in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Schaffung eines bundesweiten<br />

vorschulischen Bildungsplanes hat dem Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen weiter<br />

Vorschub geleistet. In den Jahren 2008 bis 2010 wurden seitens des Bundes für den Ausbau<br />

des Kinderbetreuungsangebotes 45 Mio Euro und für die sprachliche Frühförderung<br />

15 Mio. Euro bereitgestellt. Bekanntlich lautet das Barcelona-Ziel der Europäischen Union,<br />

dass zum Jahr 2010 für 33 % der unter Dreijährigen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung<br />

stehen sollen. Österreich lag im Kindergartenjahr 2008/09 bei rund 16 %.<br />

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