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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

ausbildungen) Eingliederungshilfen, aber auch die Beschäftigungstherapien, Tagesbetreuungsmaßnahmen,<br />

Heimunterbringungen sowie Betreuung und Assistenzleistungen. Diesbezüglich<br />

bestehen terminologische und konzeptionelle Unterschiede in der Rechtslage im<br />

Bundesländervergleich, die allerdings die Erbringung dieser sozialen Dienstleistungen nicht<br />

berühren.<br />

Kindertagesbetreuung: Anders als die Sozial- und Behindertenhilfe, die <strong>einen</strong> relativ homogenen<br />

Rechtskörper darstellt, ist das Recht der Kindertagesbetreuung <strong>auf</strong> eine Vielzahl<br />

von Rechtsgrundlagen verstreut.<br />

Jugendwohlfahrt: Eine Fülle von Dienstleistungen findet ihre materielle Rechtsgrundlage<br />

im Recht der Jugendwohlfahrt. Das Jugendwohlfahrtsrecht gliedert sich, sieht man vom<br />

Adoptionswesen ab, im Hinblick <strong>auf</strong> die Sozialdienstleistungen 124 in Soziale Dienste (Erziehungsberatung,<br />

Elternschulen etc.), Hilfen zur Erziehung sowie volle Erziehung (Fremdunterbringung<br />

in Heimen, Wohngemeinschaften, und bei Pflegeeltern). 125<br />

Qualitativ und quantitativ dynamische Entwicklung<br />

Der qualitative, aber auch der quantitative Ausbau dieser sozialen Dienstleistungen für Familien<br />

in Österreich kann im Beobachtungszeitraum <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> als dynamisch beschrieben<br />

werden. Insgesamt gilt dies sowohl für<br />

n ambulante Beratungsleistungen der Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendanwälte),<br />

aber auch die allgemeine Sozial- und Familienberatung,<br />

n Kindertagesbetreuung (Krippen, Horte, Kindergärten und altersgemischte Kindertagesbetreuung),<br />

n mobile Betreuungsdienstleistungen wie die Familienhilfe,<br />

n stationäre Betreuungsleistungen der Sozialhilfe (stationäre Unterbringung/Versorgung<br />

in Frauenhäusern), als auch für<br />

n stationäre Erziehungs- und Unterbringungsleistungen der Jugendwohlfahrt (Wohngemeinschaften,<br />

Unterbringung in SOS Kinderdörfern, Unterbringung bei Pflegeeltern).<br />

Kindertagesbetreuung: Ausbau privater Betreuung<br />

Insgesamt hat sich die Inanspruchnahme der Kindestagesbetreuung 1998/99 – 2008/09<br />

differenziert nach der Art der Unterbringung unterschiedlich entwickelt, nämlich: Krippen<br />

von 9 400 <strong>auf</strong> 18 389, Kindergärten 216 000 <strong>auf</strong> 208 449 , Horte 32 000 <strong>auf</strong> 50 191, altersgemischte<br />

Betreuungseinrichtungen 2 200 <strong>auf</strong> 22 007. Ein Rückgang bei den – vor<br />

allem öffentlichen – Kindergärten geht einher mit dem Ausbau der – vorwiegend privat<br />

geführten – altersgemischten Betreuungseinrichtungen. Trotz erheblicher Innovations- und<br />

Ausbaubemühungen vor allem im Bereich der Kinderkrippen und Kindergärten besteht<br />

Ausbaubedarf (s. Kapitel zum Thema außerfamiliäre Kinderbetreuung).<br />

124<br />

Gem. § 11 Abs. 1 JWG verkörpern soziale Dienste Hilfen zur Deckung gleichartig <strong>auf</strong>tretender Bedürfnisse<br />

werdender Eltern, Minderjähriger und deren Erziehungsberechtigten. Sie dienen der Entwicklung des Minderjährigen<br />

und der Förderung der Familie.<br />

125<br />

Eine relevante Schnittstelle liegt im Fremdenrecht, wo der Jugendwohlfahrt die Aufgabe der Begleitung von unbegleiteten<br />

minderjährigen Asylwerber/-innen zukommt, welche <strong>einen</strong> Rechtsanspruch <strong>auf</strong> (zumindest) <strong>einen</strong><br />

Kontakt mit der Jugendwohlfahrtsbehörde vor ihrer Abschiebung haben.<br />

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