5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
ausbildungen) Eingliederungshilfen, aber auch die Beschäftigungstherapien, Tagesbetreuungsmaßnahmen,<br />
Heimunterbringungen sowie Betreuung und Assistenzleistungen. Diesbezüglich<br />
bestehen terminologische und konzeptionelle Unterschiede in der Rechtslage im<br />
Bundesländervergleich, die allerdings die Erbringung dieser sozialen Dienstleistungen nicht<br />
berühren.<br />
Kindertagesbetreuung: Anders als die Sozial- und Behindertenhilfe, die <strong>einen</strong> relativ homogenen<br />
Rechtskörper darstellt, ist das Recht der Kindertagesbetreuung <strong>auf</strong> eine Vielzahl<br />
von Rechtsgrundlagen verstreut.<br />
Jugendwohlfahrt: Eine Fülle von Dienstleistungen findet ihre materielle Rechtsgrundlage<br />
im Recht der Jugendwohlfahrt. Das Jugendwohlfahrtsrecht gliedert sich, sieht man vom<br />
Adoptionswesen ab, im Hinblick <strong>auf</strong> die Sozialdienstleistungen 124 in Soziale Dienste (Erziehungsberatung,<br />
Elternschulen etc.), Hilfen zur Erziehung sowie volle Erziehung (Fremdunterbringung<br />
in Heimen, Wohngemeinschaften, und bei Pflegeeltern). 125<br />
Qualitativ und quantitativ dynamische Entwicklung<br />
Der qualitative, aber auch der quantitative Ausbau dieser sozialen Dienstleistungen für Familien<br />
in Österreich kann im Beobachtungszeitraum <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> als dynamisch beschrieben<br />
werden. Insgesamt gilt dies sowohl für<br />
n ambulante Beratungsleistungen der Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendanwälte),<br />
aber auch die allgemeine Sozial- und Familienberatung,<br />
n Kindertagesbetreuung (Krippen, Horte, Kindergärten und altersgemischte Kindertagesbetreuung),<br />
n mobile Betreuungsdienstleistungen wie die Familienhilfe,<br />
n stationäre Betreuungsleistungen der Sozialhilfe (stationäre Unterbringung/Versorgung<br />
in Frauenhäusern), als auch für<br />
n stationäre Erziehungs- und Unterbringungsleistungen der Jugendwohlfahrt (Wohngemeinschaften,<br />
Unterbringung in SOS Kinderdörfern, Unterbringung bei Pflegeeltern).<br />
Kindertagesbetreuung: Ausbau privater Betreuung<br />
Insgesamt hat sich die Inanspruchnahme der Kindestagesbetreuung 1998/99 – 2008/09<br />
differenziert nach der Art der Unterbringung unterschiedlich entwickelt, nämlich: Krippen<br />
von 9 400 <strong>auf</strong> 18 389, Kindergärten 216 000 <strong>auf</strong> 208 449 , Horte 32 000 <strong>auf</strong> 50 191, altersgemischte<br />
Betreuungseinrichtungen 2 200 <strong>auf</strong> 22 007. Ein Rückgang bei den – vor<br />
allem öffentlichen – Kindergärten geht einher mit dem Ausbau der – vorwiegend privat<br />
geführten – altersgemischten Betreuungseinrichtungen. Trotz erheblicher Innovations- und<br />
Ausbaubemühungen vor allem im Bereich der Kinderkrippen und Kindergärten besteht<br />
Ausbaubedarf (s. Kapitel zum Thema außerfamiliäre Kinderbetreuung).<br />
124<br />
Gem. § 11 Abs. 1 JWG verkörpern soziale Dienste Hilfen zur Deckung gleichartig <strong>auf</strong>tretender Bedürfnisse<br />
werdender Eltern, Minderjähriger und deren Erziehungsberechtigten. Sie dienen der Entwicklung des Minderjährigen<br />
und der Förderung der Familie.<br />
125<br />
Eine relevante Schnittstelle liegt im Fremdenrecht, wo der Jugendwohlfahrt die Aufgabe der Begleitung von unbegleiteten<br />
minderjährigen Asylwerber/-innen zukommt, welche <strong>einen</strong> Rechtsanspruch <strong>auf</strong> (zumindest) <strong>einen</strong><br />
Kontakt mit der Jugendwohlfahrtsbehörde vor ihrer Abschiebung haben.<br />
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