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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Scheidungen, Trennungen und ihre<br />

ökonomischen Folgen 98<br />

Scheidungen und Trennungen haben für Kinder, Frauen und Männer auch ökonomische<br />

Folgen. Eine Studie zeigt, wie gesetzliche Regelungen zu Unterhalt<br />

und Obsorge in der Praxis greifen.<br />

Mit der vom Familienressort initiierten Untersuchung der Auswirkungen von Scheidung <strong>auf</strong><br />

Kinder, Frauen und Männer ist es erstmals gelungen, anhand einer systematischen Analyse<br />

von Gerichtsakten der Jahrgänge 1997 – 2003 datengestützte Erkenntnisse zu den Auswirkungen<br />

von Scheidungen zu erforschen 99 . Das Datenmaterial besteht aus der Gesamtanzahl<br />

von 7 062 Scheidungsakten der Bezirksgerichte Hall i. T., Kitzbühel, Kufstein, Linz,<br />

und Wien-Favoriten der Jahrgänge 1997 – 2003, wobei 59 % der Akten aus der Zeit vor<br />

dem Jahr 2001 stammen. In der überwiegenden Mehrzahl der geschiedenen Ehen – wobei<br />

der Anteil der einvernehmlichen Scheidungen an allen Bezirksgerichten dominiert – sind<br />

Kinder vorhanden. Von der Scheidung ihrer Eltern waren im Untersuchungsrahmen 7 402<br />

Kinder betroffen, von welchen zum Zeitpunkt des Urteils bzw. des Gerichtsbeschlusses<br />

80 % minderjährig waren.<br />

Ehegattenunterhalt: Unterhaltsverzicht für Obsorge<br />

Die Untersuchung schätzt das Ausmaß des Ehegattenunterhaltes, und zwar gleichzeitig<br />

mit dem Unterhalt für das/die Kind/er. Die Studie zeigte, dass über diese beiden Zahlungsströme<br />

simultan verhandelt wird: Wenn für Kinder Unterhalt zu leisten ist, beeinflusst die<br />

Höhe dieses Kindesunterhalts auch den Ehegattenunterhalt – und vice versa. Daneben ist<br />

auch das Einkommen der beiden Ex-Partner für den zu leistenden Ehegattenunterhalt von<br />

entscheidender Bedeutung: Ein höheres Einkommen des Unterhaltspflichtigen erhöht, ein<br />

höheres Einkommen der Obsorgeberechtigen senkt den Ehegattenunterhalt. Diese Ergebnisse<br />

stimmen weitgehend mit den Regelungen überein, welche der Rechtsprechung zu<br />

Grunde liegen.<br />

Die Forscher/-innen fanden empirische Evidenz für <strong>einen</strong> Verhandlungsprozess zwischen<br />

Obsorge und Unterhalt: Die Frau ist bereit, für die (hauptsächliche) Obsorge <strong>auf</strong> (<strong>einen</strong> Teil<br />

des) Unterhalt(s) zu verzichten. Weiters schlägt sich ein verbesserter Informationsstand<br />

der Frau (durch Beiziehung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin) in einem höheren<br />

Unterhalt nieder. Schließlich findet sich als weiteres Ergebnis der Analyse ein West-Ost-<br />

Gefälle der Unterhaltshöhe.<br />

98<br />

Aus Band II, Auswirkungen von Scheidung und Trennung <strong>auf</strong> Kinder, Frauen und Männer, Christine Atteneder<br />

vereh. Hölzl, Thomas Bauer, René Böheim, Reiner Buchegger, Anita Buchegger-Traxler, Martin Halla.<br />

99<br />

Die Aussagekraft der Forschungsergebnisse ist auch Jahre nach dem Zeitpunkt der untersuchten Scheidungsfälle<br />

relevant, weil es im betrachteten Zeitraum nur das Eherechts-Änderungsgesetz <strong>1999</strong> (EheRÄG <strong>1999</strong>) und<br />

das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz (KindRÄG 2001) als einzige relevante Gesetzesänderungen gegeben<br />

hat. Mit dem Familienrechts-Änderungsgesetz <strong>2009</strong> (FamRÄG <strong>2009</strong>) wurden keine weiteren Änderungen in<br />

diesem Bereich vorgenommen.<br />

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