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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Seit der Ratifikation der KRK gibt es seitens kinderrechtlich engagierter Vereine Bestrebungen,<br />

deren rechtlichen Status durch die Aufnahme in die Bundesverfassung zu stärken.<br />

Im Berichtszeitraum wurden in die Landesverfassungen von Salzburg, Oberösterreich<br />

und Vorarlberg Referenzen <strong>auf</strong> Kinderrechte <strong>auf</strong>genommen. Auf Bundesebene wurde die<br />

Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung im Österreich-Konvent diskutiert (Ausschuss<br />

IV für soziale Grundrechte; 2003–04) und der Konsens erzielt, dass Kinderrechte<br />

verfassungsrechtlich eigenständig gestaltet und in einem eigenen Artikel formuliert werden<br />

sollen. Es bestand Einigung, dass nicht die gesamte KRK übernommen werden sollte; vielmehr<br />

sollten einzelne Teile der Konvention – v. a. der sehr umfassende Kindeswohlgedanke<br />

– verfassungsrechtlich gewährleistet werden. Über das Ausmaß der Referenzen gab es<br />

unterschiedliche Positionen.<br />

Da es in der Folge des Österreich-Konvents zu keiner generellen Überarbeitung der Bundesverfassung<br />

und auch nicht zur Aufnahme eines geschlossenen Grundrechtekatalogs<br />

gekommen ist, haben die Regierungsparteien im Herbst <strong>2009</strong> <strong>einen</strong> gemeinsamen Text für<br />

ein Verfassungsgesetz erarbeitet. Der <strong>auf</strong> dem im Bericht des Österreich-Konvents vom<br />

31. Jänner 2005 festgehaltenen Konsens sowie <strong>auf</strong> den Bestimmungen im Grundrechtekatalog<br />

der Europäischen Union (Vertrag von Lissabon) basierende Gesetzesentwurf wurde<br />

am 1. Dezember <strong>2009</strong> im Verfassungsausschuss diskutiert; im Plenum ist das Bundesverfassungsgesetz<br />

über die Rechte von Kindern an der nötigen Zustimmung einer Oppositionspartei<br />

gescheitert (10. Dezember <strong>2009</strong>).<br />

Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthält zwei der vier Grundprinzipien der Konvention:<br />

das Kindeswohl (Art. 3) als zentralen Maßstab für jedes Handeln und das Recht <strong>auf</strong> Mitbestimmung<br />

in allen Kinder betreffenden Angelegenheiten (Art. 12). Weiters wurden das<br />

Recht des Kindes <strong>auf</strong> eine gewaltfreie Erziehung und <strong>auf</strong> Schutz vor wirtschaftlicher und<br />

sexueller Ausbeutung <strong>auf</strong>genommen. Das Recht des Kindes <strong>auf</strong> regelmäßige persönliche<br />

Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen und der Anspruch <strong>auf</strong> besonderen<br />

Schutz und Beistand des Staates im Falle, dass die Eltern diesen nicht gewähren können,<br />

sind ebenso enthalten wie die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten<br />

Kindern in allen Bereichen des täglichen Lebens sowie besonderer Schutz und Fürsorge für<br />

Kinder mit Behinderung.<br />

Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten sollten der normative Rahmen<br />

für Gesetzgebung und Vollziehung gesetzt und der Grundrechtsschutz junger Menschen<br />

verbessert werden. Die Möglichkeit der Überprüfung der österreichischen Rechtsordnung<br />

durch die Höchstgerichte verbessert den individuellen Rechtsschutz von Kindern und<br />

Jugendlichen. Nicht zuletzt sollte sie bewusstseinsbildend wirken und durch die Anerkennung<br />

von Kindern/Jugendlichen als eigenständigen Trägern grundlegender Rechte deren<br />

Stellung in der Gesellschaft stärken.<br />

Internationale Familienpolitik<br />

Das Familienressort engagierte sich zwischen <strong>1999</strong> und <strong>2009</strong> auch im Bereich der internationalen<br />

Familienpolitik. Wesentliche Initiativen waren dabei:<br />

Internationales Jahr der Familie: Im Jahr 2004 beging die internationale Staatengemeinschaft<br />

den zehnten Jahrestag des Internationalen Jahres der Familie („IJF 1994 + 10”).<br />

Die Vereinten Nationen haben Österreich, so wie alle anderen Mitgliedsstaaten, per Resolu-<br />

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