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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

n Im Zuge des Fremdenrechtspaketes 2005 wurde das Kinderbetreuungsgeldgesetz an<br />

das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) angepasst. Es wurde sichergestellt,<br />

dass für nachgeborene Kinder von Fremden mit Aufenthaltstitel nach dem NAG<br />

bzw. für nachgeborene Kinder von Asylberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG<br />

2005) das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt ausbezahlt<br />

werden konnte, sobald der Nachweis des Aufenthaltsrechts für das Kind bzw. die Kinder<br />

erbracht wurde. Der Kreis der Bezugsberechtigten wurde um die subsidiär Schutzberechtigten<br />

nach dem Asylgesetz 2005 erweitert, die seither unter bestimmten Bedingungen<br />

ebenfalls Kinderbetreuungsgeld erhalten (BGBl. I Nr. 168/2006).<br />

n Weiters wurde festgelegt, dass der Zuschlag zum Kinderbetreuungsgeld, der bei Mehrlingsgeburten<br />

zustand, nicht mit der Geburt eines weiteren Kindes enden, sondern bis<br />

maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonates der Mehrlingskinder weitergebühren<br />

solle. Das mildert finanzielle Härten in Familien, in denen zumindest drei Kleinkinder<br />

unter drei Jahren zu betreuen sind (BGBl. I Nr. 97/2006).<br />

n Um die Wahlfreiheit für Eltern zu verbessern, den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern<br />

und die Väterbeteiligung zu erhöhen, wurden neben der bereits bestehenden<br />

Bezugsvariante 30 plus 6 mit rund 436 Euro monatlich ab 1. Jänner 2008 zwei weitere<br />

Modelle eingeführt:<br />

• Kinderbetreuungsgeld-Variante 20 plus 4 mit rund € 624 monatlich bis zur Vollendung<br />

des 20. bzw. 24. Lebensmonates des Kindes.<br />

• Kinderbetreuungsgeld Variante 15 plus 3 mit rund € 800 monatlich bis zur Vollendung<br />

des 1<strong>5.</strong> bzw. 18. Lebensmonates des Kindes.<br />

Weiters wurden die Zuverdienstgrenzen <strong>auf</strong> € 16.200 im Kalenderjahr angehoben und<br />

eine Einschleifregelung für Rückforderungen geschaffen. Damit muss bei Überschreitung<br />

der Zuverdienstgrenzen nicht mehr das gesamte im Kalenderjahr bezogene Kinderbetreuungsgeld<br />

zurückgezahlt werden, sondern nur noch der Überschreitungsbetrag,<br />

womit auch die Härtefälle-Verordnung obsolet wurde (BGBl. I Nr. 76/2007).<br />

n Es wurden die Rückzahlungspflicht für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld an<br />

das Finanzamt von 15 <strong>auf</strong> sieben Jahre verkürzt und die Abgabengrenzen, ab denen<br />

eine Rückzahlung fällig wurde, erhöht. Die Gefahr von Härtefällen, die sich aus der<br />

Rückzahlungsverpflichtung ergeben hätten, wurde damit deutlich reduziert. (BGBl. I<br />

Nr. 24/<strong>2009</strong>)<br />

Fünf Modelle für mehr Wahlfreiheit<br />

Seit 1. Jänner 2010 bietet das Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1. Oktober <strong>2009</strong><br />

(Stichtag) eine zusätzliche neue Pauschalvariante und eine einkommensabhängige Variante.<br />

Die insgesamt fünf Modelle <strong>auf</strong> <strong>einen</strong> <strong>Blick</strong>:<br />

n 30 Monate (+ 6 bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 436 Euro<br />

n 20 Monate (+ 4 bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 624 Euro<br />

n 15 Monate (+ 3 bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 800 Euro<br />

Die Zuverdienstgrenze beträgt weiterhin 16.200 € pro Jahr.<br />

n 12 Monate (+ 2 Monate bei Inanspruchnahme durch beide Partner) zu je 1.000 Euro<br />

n 12 Monate (+ 2 Monate bei Inanspruchnahme durch beide Partner) bei Bezug von 80 %<br />

des letzten Nettoeinkommens (min. 1.000 €, max. 2.000 €).<br />

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