5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Familie und 20 Jahre Gewaltverbot<br />
in der Kinderziehung 96<br />
Wertewandel und das 1989 eingeführte Verbot von Gewalt in der Erziehung<br />
haben dazu geführt, dass Gewalt in der Erziehung deutlich abgenommen hat.<br />
Das Leitbild gewaltfreier Erziehung ist in der österreichischen Bevölkerung fest<br />
verankert.<br />
Bereits 1989 wurde in Österreich das sogenannte „Züchtigungsverbot” eingeführt. Österreich<br />
war damit eines der ersten Länder in Europa, das psychische und physische Gewalt<br />
gegen Kinder als Mittel der Erziehung gesetzlich verboten hat. Die Einführung des Gewaltverbotes<br />
in der Kindererziehung jährte sich <strong>2009</strong> zum zwanzigsten Mal. Anlässlich dieses<br />
„Jubiläums” führte das Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF) der Universität<br />
Wien eine wissenschaftliche Grundlagenanalyse zur Fragestellung der innerfamilialen Gewalt<br />
gegen Kinder und Jugendliche durch. Ein Team des ÖIF befragte Experten/-innen zu<br />
deren Erfahrungen mit dieser Problematik in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.<br />
Die Universität Halle-Wittenberg führte unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Kai Bussmann<br />
eine Eltern- und Jugendbefragung durch (es wurden dabei keine Familien – also Kinder<br />
und deren Eltern – befragt). Ziel der Erhebungen war es, das Wissen über Gewalt in der<br />
Erziehung, den Kenntnisstand zu den rechtlichen Regelungen zum Thema Gewalt und die<br />
Rechte betreffend Kinder und Jugendliche zu erfassen.<br />
Jugend- und Elternbefragung zu Gewalt: Die zentralen Ergebnisse<br />
Gewaltverbot<br />
Der europäische Vergleich von Schweden, Deutschland, Frankreich, Spanien und Österreich<br />
zeigt: In Ländern, in denen ein Verbot von Gewalt in der Erziehung besteht, werden<br />
weniger Körperstrafen angewendet. Hier ist die Erziehung eher von einem körperstrafenfreien<br />
Sanktionsverhalten geprägt als in den Ländern – wie Frankreich oder Spanien – ohne<br />
eine derartige gesetzliche Regelung (Bussmann et al. 2008).<br />
Entwicklung<br />
Der Vergleich der Daten mit einer Studie von Wimmer-Puchinger et al. (1991) zeigt <strong>einen</strong><br />
deutlichen Rückgang von Gewalt beim Einsatz erzieherischer Maßnahmen. So sank der<br />
Anteil häufiger leichter Körperstrafen einsetzender Mütter von 31 % <strong>auf</strong> 4 % und bei den<br />
Vätern von 17 % <strong>auf</strong> 2 %. Auch im Bereich schwerer körperlicher Gewaltformen ist die<br />
Zahl der Mütter und Väter gesunken, die diese drastischen Sanktionen anwenden. Zugleich<br />
nahm die Zahl der Eltern zu, die „nie” zu solchen drakonischen Körperstrafen greifen: Bei<br />
den Müttern von 68 % <strong>auf</strong> 78 %, bei den Vätern von 69 % <strong>auf</strong> ebenfalls 78 %.<br />
96<br />
Aus Band II, 20 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich, Ergebnisse aus der österreichischen Studie zur<br />
Gewalt in der Erziehung, Kai-D. Bussmann, Claudia Erthal, Andreas Schroth.<br />
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