5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Familienpolitische Maßnahmen der Bundesländer<br />
Die Aufwendungen aller Bundesländer für familienpolitische Maßnahmen der Beratung und<br />
Betreuung sind <strong>1999</strong> – 2008, ohne die Beiträge zum FLAG, inflationsbereinigt von 89,7<br />
Mio. <strong>auf</strong> 102,9 Mio. um 14,7 % gestiegen. Dabei waren erhebliche Differenzen zwischen<br />
den Bundesländern sichtbar. Salzburg (– 59 %) reduzierte seine Aufwendungen deutlich,<br />
während etwa Niederösterreich (+ 57 %), Burgenland (+ 97 %) und Kärnten (+ 185 %)<br />
überdurchschnittlich ausweiteten. Die Beratungsleistungen für Familien zählen zum Kern<br />
der familienpolitischen Maßnahmen der Bundesländer (s. Kapitel Familienleistungen der<br />
Bundesländer). Betreuungsdienstleistungen sind meistens bereits als „Produkte” beschrieben<br />
und katalogisiert. Leistungserbringer werden durch Leistungsverträge (und/oder Rahmenverträge)<br />
be<strong>auf</strong>tragt, in denen eine leistungsorientierte Abgeltung <strong>auf</strong> Grundlage von<br />
Tagsätzen, Einzelleistungsentgelten und komplementären Subventionen Standard ist. Entsprechende<br />
Regulative wie etwa Leistungs- und Entgeltverordnungen gelten in den meisten<br />
Bundesländern und Gemeinden. Instrumente und Verfahren der Qualitätssicherung,<br />
des Controllings, der Output- und Outcome-Messung sind im Vergleich mit den Beratungsleistungen<br />
weitaus besser entwickelt.<br />
Familienpolitik und Soziale Dienste<br />
Im Zentrum der familienpolitischen Auseinandersetzung – was Finanzierungs<strong>auf</strong>wand,<br />
rechtliche Regulierungsintensität und politischen Diskurs anbelangt – standen im Untersuchungszeitraum<br />
1992 – 2008 folgende Maßnahmen:<br />
n die flächendeckende und bedarfsorientierte Kindertagesbetreuung (Verbesserung der<br />
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anpassung an Arbeitsorganisation, an flexibilisierte<br />
Arbeitszeiten und atypisierte Erwerbsformen);<br />
n Hilfen zur Unterstützung von Eltern in ihren Erziehungs<strong>auf</strong>gaben (Beratungsangebote<br />
wie Erziehungs-, Ernährungs- oder Sexualberatung, aber auch niedrigschwellige Erziehungshilfen);<br />
n Pädagogische und soziale Hilfen für Kinder und Jugendliche, die am Kriterium des Kindeswohls,<br />
und hierbei insbesondere an jenem der Gewaltfreiheit festmachen, wozu<br />
familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen bis hin zur vollen Erziehung<br />
durch die Unterbringung bei Pflegeeltern, in Wohngemeinschaften oder Jugendheimen<br />
zu rechnen sind;<br />
n Hilfen für ältere, pflegebedürftige Familienmitglieder, vor allem durch die Kombination<br />
sozialer Dienste mit Bildungs-, Entlastungs- und Sicherungsmaßnahmen zugunsten von<br />
pflegenden Familienangehörigen.<br />
Innerhalb der sozialen Dienste der Familienhilfen lässt sich eine Professionalisierung der<br />
Dienstleistungserbringung nachzeichnen, einerseits bedingt durch das Berufsrecht sozialer<br />
Dienste (Kindergärtner/-innen, Familienhelfer/-innen; 15a-B-VG-Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe<br />
u. a. m), andererseits bedingt durch den Ausbau sozialplanerischer<br />
Instrumentarien (Kennziffernsysteme, verbesserte Sozialbedarfsplanung hinsichtlich der<br />
Vorhaltung von Einrichtungen, Betreuungsplätzen und Dienstleistungen) sowie die Verbesserung<br />
des Schnittstellenmanagements.<br />
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