5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Verteilungswirkung einzelner familienpolitischer Leistungen<br />
Bei der Verteilungsanalyse einzelner familienpolitischer Leistungen bzw. der Analyse von<br />
Leistungsgruppen – unterschieden nach Geldleistungen (direkte monetäre Transfers),<br />
Sachleistungen (Realtransfers) und der indirekten Förderung durch Absetzbeträge (indirekte<br />
monetäre Transfers) – ergibt sich folgendes Bild:<br />
n Alle analysierten familienpolitischen Leistungen weisen mit Ausnahme des Unterhaltsabsetzbetrages<br />
zumindest eine leichte Umverteilung zugunsten der einkommensschwächeren<br />
kinderbetreuenden Haushalte <strong>auf</strong>. 56 % der Leistungen insgesamt fließen in<br />
kinderbetreuende Haushalte der unteren Einkommenshälfte.<br />
n Der Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe, die öffentlichen Ausgaben für Schulbücher<br />
sowie die Freifahrt weisen eine sehr ähnliche, wenn auch etwas schwächere Verteilungswirkung<br />
als die Gesamtheit aller Leistungen <strong>auf</strong>.<br />
n Eine stärkere Umverteilungswirkung weisen jene Leistungen <strong>auf</strong>, die rund um die Geburt<br />
des Kindes bzw. in der frühen Kindheit konzentriert sind, wie das Kinderbetreuungsgeld,<br />
die öffentlichen Ausgaben für Kindergärten sowie der Mutter-Kind-Pass einschließlich<br />
dem sich im Ausl<strong>auf</strong>en befindlichen Mutter-Kind-Pass-Bonus. Das Kinderbetreuungsgeld<br />
hat eine deutlich stärkere Umverteilungswirkung zugunsten der einkommensschwächeren<br />
Haushalte als die Familienbeihilfe und der KAB – 60 % der Leistung fließen in die<br />
untere Einkommenshälfte.<br />
n Die stärkste vertikale Verteilungswirkung geht vom Mehrkindzuschlag aus, gefolgt vom<br />
Alleinverdiener/-innenabsetzbetrag und dem Alleinerzieher/-innenabsetzbetrag.<br />
n Absetzbeträge reduzieren die Steuerschuld und weisen <strong>einen</strong> stärkeren Umverteilungseffekt<br />
<strong>auf</strong> als Freibeträge – diese reduzieren die Steuerbemessungsgrundlage. Bei einem<br />
progressiven Tarifverl<strong>auf</strong> profitieren höhere Einkommen verstärkt von Freibeträgen,<br />
Absetzbeträge kommen hingegen niedrigen Einkommen – gemessen als Anteil am<br />
Einkommen – in einem höheren Ausmaß zugute.<br />
Familienleistungen und gesamtes verfügbares Einkommen<br />
Die familienpolitischen Leistungen weisen insgesamt <strong>einen</strong> hohen Progressionsgrad <strong>auf</strong>.<br />
Die durchschnittlichen monatlichen Leistungen je Kind schwanken zwischen 290 € und<br />
350 € und sind damit in allen Einkommensstufen in etwa gleich hoch. Ihre relative Bedeutung<br />
sinkt aber mit der Einkommenshöhe. Die ökonomische Bedeutung, die diesen<br />
Leistungen je Haushalt zukommt, unterscheidet sich hingegen sehr stark und ist von der<br />
Einkommensposition des jeweiligen Haushaltes abhängig. Im 1. Dezil stehen einem Haushalt<br />
durchschnittlich 716 € pro Monat zur Verfügung (Äquivalenzeinkommen). Die familienpolitischen<br />
Leistungen bel<strong>auf</strong>en sich hier <strong>auf</strong> rund 40 % des verfügbaren Einkommens,<br />
im 10. Dezil – mit einem durchschnittlichen Einkommen von 3.237 € monatlich – hingegen<br />
nur <strong>auf</strong> 6 %. Nach Einkommensvierteln zusammengefasst, zeigt sich folgende Verteilung:<br />
Im 1. Quartil tragen die Familienleistungen mit knapp einem Drittel zum verfügbaren Haushaltseinkommen<br />
bei. In den folgenden Quartilen sinkt ihr Anteil <strong>auf</strong> über 22 %, <strong>auf</strong> 15 %<br />
und <strong>auf</strong> 8 % im 4. Quartil. Im unteren Einkommensbereich stellen die familienpolitischen<br />
Leistungen somit <strong>einen</strong> relevanten und zur finanziellen Absicherung der Haushalte notwendigen<br />
Einkommensbestandteil dar, mit steigendem Einkommen der Haushalte reduziert<br />
sich hingegen die relative Bedeutung. Insgesamt beläuft sich der Anteil der familienpoliti-<br />
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