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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Die Studie zeigt im Detail: Der Mann/bB 100 hat ein durchschnittliches monatliches Einkommen<br />

von etwa € 1.460. Der Durchschnitt des Ehegattenunterhalts über alle Frauen/(h)oB 101<br />

beträgt etwa € 102 pro Monat. Für jene rund 970 Frauen, die tatsächlich Ehegattenunterhalt<br />

erhalten, ergibt sich ein Durchschnitt von zirka € 690. Um die (hauptsächliche) Obsorge für<br />

das/die Kind/er zu erhalten, sind Männer bereit, zwischen € 129 und € 482 mehr Unterhalt<br />

an die Frau zu zahlen. Eine Frau, die nach der Scheidung Hausfrau bleibt, erhält zirka € 124<br />

mehr Ehegattenunterhalt im Vergleich zu einer berufstätigen Frau. Haben beide Eheleute<br />

eine rechtliche Vertretung und handelt es sich um unterschiedliche Rechtsvertretungen, so<br />

ergibt sich eine Unterhaltserhöhung von € 98, bei gemeinsamer Vertretung eine Erhöhung<br />

von € 64 pro Monat. 102<br />

Tabelle 28: Geschätzte monatliche Unterhaltszahlung an Frau/(h)oB<br />

OHNE ANWALT<br />

Anzahl minderjähriger Kinder<br />

0 1 2<br />

€ 135 - -<br />

(h)oB ist Mutter € 104 € 112<br />

(H)OB HAT ANWALT<br />

Anzahl minderjähriger Kinder<br />

0 1 2<br />

€ 160 - -<br />

(h)oB ist Mutter € 130 € 137<br />

Unterhalt an Kinder: Regelungen greifen<br />

Maßgeblich für die Höhe des Kindesunterhalts sind vor allem das Einkommen des Unterhaltspflichtigen,<br />

die Anzahl und das Alter der Kinder sowie weitere Sorgepflichten des Vaters.<br />

Gemäß der Studie erhält z. B. ein neunjähriges Einzelkind einer allein obsorgeberechtigten<br />

Mutter und eines Vaters, der monatlich das durchschnittliche Einkommen (€ 1 460)<br />

verdient, k<strong>einen</strong> Unterhalt an die Mutter leistet und auch keine weiteren Sorgepflichten<br />

hat, <strong>einen</strong> monatlichen Unterhalt von rund € 263 (bzw. 18,1 % des Einkommens des Vaters),<br />

was ungefähr dem Durchschnittsbedarfswert entspricht.<br />

Ist das monatliche Einkommen des Mannes um € 100 höher, so erhält das erste Kind um<br />

€ 13, das zweite Kind um € 7 und das dritte Kind um € 1 mehr Unterhalt pro Monat. Je<br />

selbstverdiente € 100 reduziert sich jedoch die monatliche Unterhaltsleistung an das erste<br />

(zweite) Kind um € 37 (€ 60). Ältere Kinder erhalten <strong>einen</strong> höheren Unterhalt: Für das<br />

erste Kind steigt der monatliche Unterhalt pro Lebensjahr um € 7, für das zweite um € 11<br />

und für das dritte Kind um € 7.<br />

100<br />

Besuchsberechtigte<br />

101<br />

Hauptsächliche Obsorge<br />

102<br />

An etwa einem Viertel der Scheidungsfälle war zumindest ein Anwalt/eine Anwältin beteiligt; die Kosten der<br />

Rechtsvertretung konnten wegen Datenmangels in dieser Studie nicht berücksichtigt werden.<br />

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