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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

In den einzelnen Bundesländern gibt es Projekte von gemeindeübergreifenden Kinderbetreuungseinrichtungen.<br />

Entsprechende Modelle funktionieren in Oberösterreich gut, wo<br />

auch ein Transportservice zu derartigen Kindergärten und Krippen angeboten wird (Kaindl/<br />

Dörfler 2007: 40). Mit „Family Business” (www.kinderbetreuung.at) existiert auch eine<br />

Initiative zur Vernetzung, Vermittlung und Analyse von unterschiedlichsten Kinderbetreuungsangeboten<br />

in Österreich.<br />

Strategien zur Erhöhung Leistbarkeit: Gratiskindergärten und<br />

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten<br />

In Österreich konnten Kinderbetreuungskosten bisher steuerlich nur dann geltend gemacht<br />

werden, wenn sie für die Berufstätigkeit von Alleinerzieher/-nnen erforderlich sind bzw.<br />

wenn in einer Partnerschaft die Erwerbstätigkeit beider Partner existenziell notwendig oder<br />

der nicht berufstätige Teil gesundheitlich nicht in der Lage ist, die Kinder selbst zu betreuen.<br />

Seit 2008/09 setzte in Österreich jedoch eine überaus sprunghafte Entwicklung in<br />

punkto elternzentrierter Förderung ein.<br />

Eine Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über ein verpflichtendes,<br />

kostenloses letztes Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen (halbtags, ab September<br />

<strong>2009</strong> kostenlos und spätestens mit September 2010 auch verpflichtend) wurde im<br />

Frühjahr <strong>2009</strong> abgeschlossen. Darüber hinaus zeigt sich in der Mehrheit der Bundesländer<br />

ein dynamischer Trend hinsichtlich für die Eltern kostenloser Kinderbetreuung. Im Zuge der<br />

Steuerreform <strong>2009</strong> erfolgt in Österreich erstmals eine allgemeine steuerliche Berücksichtigung<br />

von Kosten der außerfamiliären Betreuung (für Kinder bis zu zehn Jahren in einer<br />

öffentlichen oder privaten Einrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person). Es<br />

gibt <strong>einen</strong> Freibetrag bis zu € 2.300 jährlich pro Kind, der einer durchschnittlichen steuerlichen<br />

Entlastung von über € 450 jährlich für mittlere Einkommen und über € 750 für höhere<br />

Einkommen entspricht. Neu ist auch die Steuerfreiheit von Zuschüssen des Dienstgebers<br />

für Kosten der Kinderbetreuung bis zu € 500 jährlich pro Kind (Kresbach <strong>2009</strong>).<br />

Der Trend zu einer gebührenbefreiten Betreuung (vor allem im Kindergartenalter) sowie<br />

die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten stellen insgesamt eine deutliche Entlastung<br />

von Familien mit Kindern dar. Beide Maßnahmen sind sowohl für die Entwicklung<br />

und Sozialisierung von Kindern als auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als<br />

äußerst positiv zu bewerten.<br />

Ausbau der außerfamilialen Kinderbetreuung in Österreich<br />

Durch Ausbauinitiativen von Ländern und Gemeinden sowie finanzielle Unterstützung durch<br />

den Bund wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von zusätzlichen Betreuungsplätzen<br />

geschaffen. Um das Angebot an außerfamiliärer Kinderbetreuung weiter zu erhöhen, investiert<br />

der Bund in den Jahren 2008 bis 2010 insgesamt 45 Mio. €, die Bundesländer stellen<br />

weitere 60 Mio. € zur Verfügung (Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG). Unterstützt wird<br />

dabei der Ausbau des institutionellen Angebots für Kinder bis zum Schuleintritt, sowie die<br />

Ausbildung von Tageseltern (bis zu 50 % der Bundeszuschüsse), wobei auch im Hinblick<br />

<strong>auf</strong> die 2008 erfolgte Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes der Schwerpunkt bei<br />

Betreuungsplätzen für unter Dreijährige liegt (BMWFJ <strong>2009</strong>).<br />

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