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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Das Zweite Gewaltschutzgesetz<br />

Das am 1. Juni <strong>2009</strong> in Kraft getretene Zweite Gewaltschutzgesetz brachte sowohl eine<br />

Verbesserung des Gewaltschutzes als auch eine umfassendere Unterstützung von Gewaltopfern.<br />

Eine wesentliche Neuerung besteht in der Einführung eines Straftatbestandes,<br />

der Gewaltakte, die über längere Zeit hinweg gegen eine Person gesetzt werden, als „fortgesetzte<br />

Gewaltausübung” erfasst und mit erhöhten Strafen bedroht. Mit diesem neuen<br />

Straftatbestand reagierte der Gesetzgeber dar<strong>auf</strong>, dass Gewalt in Beziehungen häufig nicht<br />

als singulärer Übergriff erfolgt, sondern über längere Zeiträume hinweg andauert.<br />

Eine weitere Neuerung betrifft die Verlängerung der Dauer eines Betretungsverbotes <strong>auf</strong><br />

zwei Wochen bzw. im Fall der Einbringung einer Einstweiligen Verfügung <strong>auf</strong> vier Wochen<br />

(s. o.). In Zusammenhang mit Einstweiligen Verfügungen erfolgten noch andere Adaptierungen:<br />

Nunmehr wird zwischen einem Schutz vor Gewalt in Wohnungen, einem allgem<strong>einen</strong><br />

Schutz vor Gewalt und einem Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre differenziert.<br />

Bei Einstweiligen Verfügungen, die den Wohnbereich betreffen, wurde die Schutzdauer <strong>auf</strong><br />

sechs Monate verlängert; ein Zusammentreffen und eine Kontakt<strong>auf</strong>nahme außerhalb des<br />

Wohnbereichs kann mit einer längstens für ein Jahr geltenden Einstweiligen Verfügung<br />

untersagt werden.<br />

Zudem wurde mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz der Opferschutz im Zivilverfahren ausgebaut<br />

– dies durch die Möglichkeit der schonenden Einvernahme des Opfers an einem<br />

abgesonderten Ort sowie des Verzichts <strong>auf</strong> die Vernehmung minderjähriger Parteien oder<br />

Zeug/-innen und die mögliche Geheimhaltung der Wohnanschrift des Opfers. Die finanzielle<br />

Opferhilfe wurde durch eine Ergänzung der Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz<br />

verbessert. Österreich wird für seine legistischen Maßnahmen zur Bekämpfung familiärer<br />

Gewalt immer wieder international Anerkennung gezollt.<br />

Erfolgreiche Praxis des Gewaltschutzgesetzes<br />

Die mit dem Gewaltschutzgesetz etablierte Kooperation von Polizei und Interventionsstellen<br />

hat sich nach den Befunden der Forschung sehr bewährt: Durch die Polizeiintervention<br />

wird die Gewaltspirale zunächst unterbrochen. Die Betreuung von Seiten der Interventionsstellen<br />

bietet gewaltbetroffenen Frauen durch empowerment die Chance eines Ausstiegs<br />

aus der Gewaltbeziehung.<br />

Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist die Zahl der Wegweisungen und Betretungsverbote fast<br />

jedes Jahr angestiegen (s.Tabelle). Die Wachstumsraten entwickelten sich zunächst langsam,<br />

dann aber mit einer stärkeren Dynamik: 2003 wurden erstmals mehr als 4 000 und<br />

2005 deutlich mehr als 5 000 solcher Maßnahmen verhängt. Vom Inkrafttreten des Gesetzes<br />

bis Jahresende 2008 sprach die Polizei im gesamten Bundesgebiet insgesamt mehr als<br />

52 000 Wegweisungen und Betretungsverbote aus. Parallel zur häufigeren Anwendung des<br />

Gewaltschutzgesetzes gingen Streitschlichtungen zurück: Bis 2001 erfolgten jährlich mehr<br />

als doppelt so viele Streitschlichtungen wie Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz,<br />

seither nehmen die Streitschlichtungen ab, und 2006 überwog erstmals die Zahl der Wegweisungen/Betretungsverbote.<br />

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