5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
<strong>auf</strong> stationäre und ambulante Dienste und Einrichtungen (Nam 2003). Hierzu zählen <strong>auf</strong><br />
kommunaler Ebene vor allem Kindertagesbetreuungseinrichtungen, <strong>auf</strong> Ebene der Länder<br />
vor allem Familienberatungsdienste. Die nicht durch die öffentliche Hand erbrachten sozialen<br />
Dienstleistungen werden überwiegend durch private Träger erbracht, die in Form des<br />
Vereins 122 oder der gemeinnützigen GmbH organisiert sind (Ettel/Nowotny 2002). Zwischen<br />
diesen privaten gemeinnützigen sozialwirtschaftlichen Unternehmen und der öffentlichen<br />
Hand finden sich komplexe Auftrags- und Finanzierungssysteme, in denen Subventionen,<br />
Tagsätze, Leistungssätze und Einzelleistungsentgelte im Regelfall gemischt <strong>auf</strong>treten.<br />
Die Trägerstrukturen sozialer Dienste sind mehrschichtig. Was die öffentlichen Träger betrifft,<br />
so dominieren im Bereich familienbezogener Dienste die Gemeinden. Neben den<br />
fünf großen privaten Wohlfahrtsverbänden 123 (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Hilfswerk,<br />
Volkshilfe), die sich zu einer „Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrt” zusammengeschlossen<br />
haben, findet sich ein Gemenge von mittleren sozialwirtschaftlichen Unternehmen<br />
(z. B. Lebenshilfe, Pro Mente, Kinderfreunde, Rettet das Kind, Arbeitersamariterbund<br />
Österreich, Verein „Neustart” etc.) sowie Tochterunternehmen gesetzlicher Interessenvertretungen<br />
(z. B. das BBRZ als Tochter der AK Oberösterreich) und gesetzlichen Religionsgemeinschaften<br />
(Diakonie, Caritas) und eine Vielzahl von kleineren mehr oder weniger<br />
lokal <strong>auf</strong>tretenden Organisationen.<br />
Grundlagen sozialer Dienste für Familien<br />
Dienstleistungen für Familien fußen <strong>auf</strong> dem Sozialhilfe- und Behindertenrecht, dem Kindertagesbetreuungsrecht,<br />
aber auch <strong>auf</strong> dem Jugendwohlfahrtsrecht. Eine Reihe von Beratungs-<br />
und Förderungsleistungen wird zudem im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung<br />
von Ländern und Gemeinden ohne gesonderte Rechtsgrundlage erbracht.<br />
Sozialhilfe: Für Familien relevant sind im Kontext der sozialen Dienste der Sozialhilfe vor<br />
allem die Familienhilfen (Einsatz von Familienhelfer/-innen), die Hilfen zur Weiterführung<br />
des Haushaltes als familienergänzende Leistungen (bei vorübergehender Abwesenheit eines<br />
Elternteils), die Hauskrankenpflege (nicht-medizinische Hauskrankenpflege im Krankheits-<br />
und Pflegefall), die sozialen Dienste der Betreuung (Unterbringung) und Beratung<br />
(allgemeine und spezielle Sozialberatungseinrichtungen). Diesbezüglich bestehen keine<br />
relevanten Unterschiede zwischen den Bundesländern.<br />
Behindertenhilfe: Für Familien relevant sind im Kontext der sozialen Dienste der Behindertenhilfe<br />
vor allem die pädagogischen (Beratung und Begleitung von Eltern mit behinderten<br />
Kindern, Frühförderung, vorschulische Erziehung und Beschulung), sozialen (Adaptierung<br />
von Wohnraum) und beruflichen (Schulbesuch, Lehrmittel, Transportleistungen und Lehr-<br />
122<br />
2002 wurden rund 5 800 Vereine mit unspezifisch sozialer Zwecksetzung, etwa 200 gemeinnützige GmbHs<br />
und kaum 20 sozialwirtschaftlich tätige Genossenschaften erfasst. Von den etwas mehr als 100 000 ideellen<br />
Ver<strong>einen</strong> in Österreich waren Heitzmann (2004) zufolge 1990 4 247 Wohltätigkeits- und Fürsorgevereine (einschließlich<br />
Selbsthilfegruppen), während ihre Zahl 2001 bereits <strong>auf</strong> 6 649 angestiegen war. Zieht man die nur<br />
schätzbare Zahl der Selbsthilfegruppen ab, ist zwischenzeitig eine Zahl von 6 200 freigemeinnützigen sozialwirtschaftlichen<br />
Träger/-innen realistisch. Die sich durchsetzende Organisationsform aus einem Trägerverein<br />
und einer gemeinnützigen Betriebsführungs-GmbH deutet gerade bei mittleren und größeren Träger/-innen<br />
dar<strong>auf</strong> hin, dass künftig organisationelle Konsolidierungs- und Differenzierungsprozesse (Badelt 1994) die<br />
Sozialwirtschaft bestimmen werden. Die Unterscheidung zwischen Träger/-in und Einrichtung wird tendenziell<br />
bedeutsamer: So waren von den etwa 320 unter Vertrag stehenden Einrichtungen der Stadt Wien im Jahr 2005<br />
mehr als 70 % einer Gruppe von nur 30 Träger/-innen zuzuordnen.<br />
123<br />
Diese Organisationen sind nahezu in allen Bundesländern mit einer Landesorganisation vertreten.<br />
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