10.11.2014 Aufrufe

5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

<strong>auf</strong> stationäre und ambulante Dienste und Einrichtungen (Nam 2003). Hierzu zählen <strong>auf</strong><br />

kommunaler Ebene vor allem Kindertagesbetreuungseinrichtungen, <strong>auf</strong> Ebene der Länder<br />

vor allem Familienberatungsdienste. Die nicht durch die öffentliche Hand erbrachten sozialen<br />

Dienstleistungen werden überwiegend durch private Träger erbracht, die in Form des<br />

Vereins 122 oder der gemeinnützigen GmbH organisiert sind (Ettel/Nowotny 2002). Zwischen<br />

diesen privaten gemeinnützigen sozialwirtschaftlichen Unternehmen und der öffentlichen<br />

Hand finden sich komplexe Auftrags- und Finanzierungssysteme, in denen Subventionen,<br />

Tagsätze, Leistungssätze und Einzelleistungsentgelte im Regelfall gemischt <strong>auf</strong>treten.<br />

Die Trägerstrukturen sozialer Dienste sind mehrschichtig. Was die öffentlichen Träger betrifft,<br />

so dominieren im Bereich familienbezogener Dienste die Gemeinden. Neben den<br />

fünf großen privaten Wohlfahrtsverbänden 123 (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Hilfswerk,<br />

Volkshilfe), die sich zu einer „Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrt” zusammengeschlossen<br />

haben, findet sich ein Gemenge von mittleren sozialwirtschaftlichen Unternehmen<br />

(z. B. Lebenshilfe, Pro Mente, Kinderfreunde, Rettet das Kind, Arbeitersamariterbund<br />

Österreich, Verein „Neustart” etc.) sowie Tochterunternehmen gesetzlicher Interessenvertretungen<br />

(z. B. das BBRZ als Tochter der AK Oberösterreich) und gesetzlichen Religionsgemeinschaften<br />

(Diakonie, Caritas) und eine Vielzahl von kleineren mehr oder weniger<br />

lokal <strong>auf</strong>tretenden Organisationen.<br />

Grundlagen sozialer Dienste für Familien<br />

Dienstleistungen für Familien fußen <strong>auf</strong> dem Sozialhilfe- und Behindertenrecht, dem Kindertagesbetreuungsrecht,<br />

aber auch <strong>auf</strong> dem Jugendwohlfahrtsrecht. Eine Reihe von Beratungs-<br />

und Förderungsleistungen wird zudem im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung<br />

von Ländern und Gemeinden ohne gesonderte Rechtsgrundlage erbracht.<br />

Sozialhilfe: Für Familien relevant sind im Kontext der sozialen Dienste der Sozialhilfe vor<br />

allem die Familienhilfen (Einsatz von Familienhelfer/-innen), die Hilfen zur Weiterführung<br />

des Haushaltes als familienergänzende Leistungen (bei vorübergehender Abwesenheit eines<br />

Elternteils), die Hauskrankenpflege (nicht-medizinische Hauskrankenpflege im Krankheits-<br />

und Pflegefall), die sozialen Dienste der Betreuung (Unterbringung) und Beratung<br />

(allgemeine und spezielle Sozialberatungseinrichtungen). Diesbezüglich bestehen keine<br />

relevanten Unterschiede zwischen den Bundesländern.<br />

Behindertenhilfe: Für Familien relevant sind im Kontext der sozialen Dienste der Behindertenhilfe<br />

vor allem die pädagogischen (Beratung und Begleitung von Eltern mit behinderten<br />

Kindern, Frühförderung, vorschulische Erziehung und Beschulung), sozialen (Adaptierung<br />

von Wohnraum) und beruflichen (Schulbesuch, Lehrmittel, Transportleistungen und Lehr-<br />

122<br />

2002 wurden rund 5 800 Vereine mit unspezifisch sozialer Zwecksetzung, etwa 200 gemeinnützige GmbHs<br />

und kaum 20 sozialwirtschaftlich tätige Genossenschaften erfasst. Von den etwas mehr als 100 000 ideellen<br />

Ver<strong>einen</strong> in Österreich waren Heitzmann (2004) zufolge 1990 4 247 Wohltätigkeits- und Fürsorgevereine (einschließlich<br />

Selbsthilfegruppen), während ihre Zahl 2001 bereits <strong>auf</strong> 6 649 angestiegen war. Zieht man die nur<br />

schätzbare Zahl der Selbsthilfegruppen ab, ist zwischenzeitig eine Zahl von 6 200 freigemeinnützigen sozialwirtschaftlichen<br />

Träger/-innen realistisch. Die sich durchsetzende Organisationsform aus einem Trägerverein<br />

und einer gemeinnützigen Betriebsführungs-GmbH deutet gerade bei mittleren und größeren Träger/-innen<br />

dar<strong>auf</strong> hin, dass künftig organisationelle Konsolidierungs- und Differenzierungsprozesse (Badelt 1994) die<br />

Sozialwirtschaft bestimmen werden. Die Unterscheidung zwischen Träger/-in und Einrichtung wird tendenziell<br />

bedeutsamer: So waren von den etwa 320 unter Vertrag stehenden Einrichtungen der Stadt Wien im Jahr 2005<br />

mehr als 70 % einer Gruppe von nur 30 Träger/-innen zuzuordnen.<br />

123<br />

Diese Organisationen sind nahezu in allen Bundesländern mit einer Landesorganisation vertreten.<br />

207

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!