5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Konsumausgaben im Vergleich<br />
Einen aussagekräftigen Indikator der ökonomischen Lage eines Haushalts bilden die Konsumausgaben.<br />
Für die Höhe der Konsumausgaben ist die Größe und Zusammensetzung des<br />
Haushalts von entscheidender Bedeutung. Der durchschnittliche gewichtete Pro-Kopf-Konsum<br />
der Familien lag <strong>auf</strong> Basis der Konsumerhebung 2004/2005 bei 1 440 € monatlich. Mit<br />
1 420 € entsprach der Konsum der Unselbstständigenhaushalte in etwa dem Durchschnitt.<br />
Die Familien der Selbstständigen konsumierten mit 1 930 € um 35 % mehr, die Pensionist/<br />
-innen mit 1 280 € um 11 % und die Arbeitslosen-Familien mit 960 € um fast 33 % weniger<br />
als der Durchschnitt. Innerhalb der Familien der Selbstständigen ist allerdings die Streuung<br />
sehr groß: Die freiberuflichen Haushalte, deren Werte aber – wie bei den Einkommen –<br />
<strong>auf</strong>grund der geringen Fallzahl in der Stichprobe mit Vorsicht interpretiert werden müssen,<br />
weisen mit 2 700 € um rund 90 % mehr Konsum aus als der Durchschnitt aller Familien.<br />
Auch die übrigen Selbstständigenfamilien konsumierten überdurchschnittlich: gewerblich<br />
Selbstständige mit 1 910 € um 33 % und Bauernfamilien mit 1 670 € um 16 % mehr. Innerhalb<br />
der Unselbstständigenfamilien blieben die Arbeiter/-innen mit 1 220 € rund 15 %<br />
unter dem Durchschnitt, während die Angestellten 5 % mehr und die Beamt/-innen rund<br />
17 % mehr pro Kopf konsumierten.<br />
Im Durchschnitt lag 2005 das äquivalente Konsumniveau der Familien um gut 6 % unter<br />
jenem aller Haushalte. Nur die Familien der freiberuflich Selbstständigen (+ 15 %) weisen<br />
höhere Konsumausgaben als alle Haushalte der jeweiligen sozialen Gruppe aus.<br />
Es zeigt sich somit: Die Haushalte mit Kindern weisen insgesamt ein höheres durchschnittliches<br />
Einkommens- und Konsumniveau aus als kinderlose Haushalte. Berücksichtigt man<br />
aber die Haushaltsgröße und -zusammensetzung, so sind sowohl das gewichtete Pro-Kopf-<br />
Einkommen als auch der Pro-Kopf-Konsum der Familien um rund 10 % niedriger als bei<br />
kinderlosen Haushalten. Nur die Familien der freiberuflich Selbstständigen, der Pensionist/-<br />
innen und der Arbeitslosen weisen höhere äquivalente Einkommen aus als die kinderlosen<br />
Haushalte dieser Gruppen. Die äquivalenten Konsumausgaben sind nur innerhalb der<br />
Gruppe der freiberuflich Selbstständigen für Familien höher als für kinderlose Haushalte.<br />
Ohne familienpolitische Leistungen wären im Durchschnitt die äquivalenten Bruttoeinkommen<br />
der Familien um 17 % niedriger als jene der Kinderlosen.<br />
Steuer- und Abgabenleistungen der Familien<br />
Die Analyse der Steuer- und Abgabenleistung beschränkt sich <strong>auf</strong> Nicht-Selbstständigenhaushalte,<br />
da die Abgaben aus selbstständigen Einkommen <strong>auf</strong> Basis der verfügbaren<br />
Quellen kaum zuverlässig abgeschätzt werden können. Ebenso wenig sind in dieser Analyse<br />
die Auswirkungen der familienpolitischen Maßnahmen der Steuerreform <strong>2009</strong> 109 <strong>auf</strong> die<br />
109<br />
Das „Familienpaket” besteht aus der Anhebung des Kinderabsetzbetrages (von bisher 50,90 € pro Kind und<br />
Monat <strong>auf</strong> 58,40 € pro Kind und Monat) und des Unterhaltsabsetzbetrages (für das erste Kind von 25,50 €<br />
<strong>auf</strong> 29,20 € monatlich; für das zweite Kind von 38,20 € <strong>auf</strong> 43,80 € und für jedes weitere Kind von 50,90 €<br />
<strong>auf</strong> 58,40 €), der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (als außergewöhnliche Belastung<br />
geltend machbar pro Kalenderjahr bis höchstens 2.300 € pro Kind bis zum 10. Lebensjahr) und der Einführung<br />
eines neuen Kinderfreibetrages. Dieser neue Kinderfreibetrag wurde eingeführt, um <strong>einen</strong> Erwerbsanreiz zu<br />
setzen: Grundsätzlich kann pro Kind ein Freibetrag von 220 € jährlich geltend gemacht werden. Machen beide<br />
Elternteile den Freibetrag geltend, dann stehen beiden Einkommensbeziehern 60 % des Freibetrages, das sind<br />
jeweils 132 € jährlich, zu. Indem 60 % von 220 € pro Elternteil und damit insgesamt 44 € oder 20 % mehr<br />
beim Familieneinkommen berücksichtigt werden, setzt das Steuerreformgesetz <strong>2009</strong> <strong>einen</strong> Anreiz zu mehr<br />
Beschäftigung.<br />
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