5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Euro für die sprachliche Frühförderung. Die Bundes länder stellen für diese Zwecke bis 2010<br />
weitere 60 Millionen Euro zur Verfü gung. Unterstützt wird der Ausbau des institutionellen<br />
Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, sowie die Ausbildung von Tagesmüttern<br />
und Tages vätern („Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutio<br />
nellen Kinder betreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen<br />
sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung<br />
eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes”, 2008).<br />
Damit alle Kinder beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben<br />
unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft bekommen, ist seit dem Kindergartenjahr<br />
<strong>2009</strong>/10 der halbtägige Besuch von Kindergärten im letzten Jahr vor Schuleintritt für<br />
alle Kinder gratis und bis spätestens 2010/11 verpflichtend. Zu diesem Zweck beteiligt<br />
sich der Bund in den Jahren <strong>2009</strong> bis 2013 mit je 70 Millionen Euro an den dadurch verursachten<br />
Mehrkosten.<br />
Tabelle 61: Betreuungsquoten <strong>1999</strong> – 2008 Kinderbetreuungsquoten nach<br />
Altersgruppen<br />
Jahr<br />
Kinderbetreuungsquoten in Prozent<br />
0 bis 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 9 Jahre<br />
<strong>1999</strong> 7,1 76,1 7,8<br />
2000 7,7 77,6 8,4<br />
2001 8,4 79,0 8,8<br />
2002 8,7 80,7 9,4<br />
2003 8,5 81,8 10,1<br />
2004 9,2 82,1 11,1<br />
2005 10,2 82,7 11,9<br />
2006 10,8 83,5 12,9<br />
2007 11,8 84,9 13,8<br />
2008 14,0 86,5 14,5<br />
Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2008/09<br />
Seit 1. Jänner <strong>2009</strong> können Kinderbetreuungskosten (z. B. für Krippen, Tagesmütter, Kindergärten)<br />
als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Die Eltern<br />
können Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 2.300 Euro pro Jahr und Kind von<br />
der Lohn- und Einkommenssteuer absetzen. Arbeitgeber/-innen können für die Kinderbetreuung<br />
ihren Arbeitnehmer/-innen <strong>einen</strong> Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Jahr und Kind<br />
steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Voraussetzung ist, dass das Kind zu Beginn<br />
des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Kinderbetreuung<br />
in einer institutionellen Einrichtung erfolgt, die den landesgesetzlichen Vorschriften entspricht,<br />
oder durch eine pädagogisch ausgebildete oder geschulte Person.<br />
Familie und Recht<br />
Die Verbesserung der rechtlichen Situation für Familien war ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt<br />
des Familienressorts. Besonderes Augenmerk lag u. a. <strong>auf</strong> dem Kindschaftsrechts-<br />
Änderungsgesetz 2001 und der Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes.<br />
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