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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Euro für die sprachliche Frühförderung. Die Bundes länder stellen für diese Zwecke bis 2010<br />

weitere 60 Millionen Euro zur Verfü gung. Unterstützt wird der Ausbau des institutionellen<br />

Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, sowie die Ausbildung von Tagesmüttern<br />

und Tages vätern („Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutio<br />

nellen Kinder betreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen<br />

sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung<br />

eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes”, 2008).<br />

Damit alle Kinder beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben<br />

unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft bekommen, ist seit dem Kindergartenjahr<br />

<strong>2009</strong>/10 der halbtägige Besuch von Kindergärten im letzten Jahr vor Schuleintritt für<br />

alle Kinder gratis und bis spätestens 2010/11 verpflichtend. Zu diesem Zweck beteiligt<br />

sich der Bund in den Jahren <strong>2009</strong> bis 2013 mit je 70 Millionen Euro an den dadurch verursachten<br />

Mehrkosten.<br />

Tabelle 61: Betreuungsquoten <strong>1999</strong> – 2008 Kinderbetreuungsquoten nach<br />

Altersgruppen<br />

Jahr<br />

Kinderbetreuungsquoten in Prozent<br />

0 bis 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 9 Jahre<br />

<strong>1999</strong> 7,1 76,1 7,8<br />

2000 7,7 77,6 8,4<br />

2001 8,4 79,0 8,8<br />

2002 8,7 80,7 9,4<br />

2003 8,5 81,8 10,1<br />

2004 9,2 82,1 11,1<br />

2005 10,2 82,7 11,9<br />

2006 10,8 83,5 12,9<br />

2007 11,8 84,9 13,8<br />

2008 14,0 86,5 14,5<br />

Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2008/09<br />

Seit 1. Jänner <strong>2009</strong> können Kinderbetreuungskosten (z. B. für Krippen, Tagesmütter, Kindergärten)<br />

als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Die Eltern<br />

können Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 2.300 Euro pro Jahr und Kind von<br />

der Lohn- und Einkommenssteuer absetzen. Arbeitgeber/-innen können für die Kinderbetreuung<br />

ihren Arbeitnehmer/-innen <strong>einen</strong> Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Jahr und Kind<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Voraussetzung ist, dass das Kind zu Beginn<br />

des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Kinderbetreuung<br />

in einer institutionellen Einrichtung erfolgt, die den landesgesetzlichen Vorschriften entspricht,<br />

oder durch eine pädagogisch ausgebildete oder geschulte Person.<br />

Familie und Recht<br />

Die Verbesserung der rechtlichen Situation für Familien war ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt<br />

des Familienressorts. Besonderes Augenmerk lag u. a. <strong>auf</strong> dem Kindschaftsrechts-<br />

Änderungsgesetz 2001 und der Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes.<br />

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