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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Familienförderung: Direkte Leistungen für Familien<br />

Der nachfolgende Überblick präsentiert Leistungen der Bundesländer, welche betroffene<br />

Familien direkt begünstigen:<br />

Burgenland:<br />

Im Burgenland werden nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden<br />

Mittel Familien (darunter fallen Verheiratete und Lebensgefährten) durch Gewährung eines<br />

2002 eingeführten Kinderbonus, einer Schulstarthilfe, einer Familienförderung für Mehrlingsgeburten,<br />

eines Kostenzuschusses für ein Familienauto sowie eines Kinderbetreuungszuschusses<br />

subsidiär gefördert. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Burgenländische<br />

Familienpass ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte.<br />

Kärnten:<br />

Nach dem Kärntner Familienförderungsgesetz (K-FFG) 92 kann ein bedarfsgeprüfter „Familienzuschuss”<br />

gewährt werden. Daneben bestehen einige Programme, die als „Familienförderung”<br />

bezeichnet werden, ihre Rechtsgrundlage aber nicht im K-FFG finden. Hierzu<br />

zählen das „Babygeld” sowie die „Mütterförderung” und ein „Ruhegeld” für Pflegemütter.<br />

Das 2006 beschlossene monatliche Kärntner Müttergeld 93 soll die soziale Situation der pensionsunterversorgten<br />

Frauen über 60 Jahre verbessern.<br />

Niederösterreich:<br />

Förderungen für Familien werden vom Land als Träger von Privatrechten im Rahmen der<br />

zur Verfügung stehenden Budgetmittel erbracht. Gegenstand der Förderung sind u. a.<br />

Privat initiativen für Familien, Maßnahmen zur Förderung des Zusammenlebens mehrerer<br />

Generationen/Familien, Elternbildung, Familienurlaubsaktionen, Initiativen zur gemeinsamen<br />

Freizeitgestaltung und kulturellen Betätigung, Hilfen für in Bedrängnis geratene Eltern<br />

und Kinder (z. B. Familienhelfer/-innen), Tagesmütter und andere Einrichtungen zur Betreuung<br />

von Kindern (z. B. Kinderkrippen), Förderungen der Eigenvorsorge gegen Unfälle<br />

im Haushalt, Unterstützungsleistungen bei der Vergabe von Heimplätzen für niederösterreichische<br />

Studenten, Kindergartentransporte sowie Forschungsprojekte im Interesse der<br />

Nö. Familien. Die Geldleistung der Nö. Familienhilfe wird <strong>auf</strong> Antrag im Anschluss an das<br />

Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats des Kindes<br />

gewährt (frühestens ab dem 30. Lebensmonat), wenn das Kind nicht den Kindergarten<br />

besucht bzw. keine familienergänzende Kinderbetreuungsförderung des Landes Niederösterreich<br />

in Anspruch genommen, sondern zu Hause betreut wird. Der Verwaltungsfonds<br />

zur Hilfe für NÖ Familien dient der Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Familien.<br />

Darüber hinaus vergibt das Land Niederösterreich im Falle einer Mehrlingsgeburt eine<br />

einmalige finanzielle Zuwendung. Seit 2007 bietet das Land Niederösterreich gemeinsam<br />

mit dem Institut für Ehe und Familie ein Finanzcoaching für Familien in finanziell schwierigen<br />

Situationen an. Der NÖ Familienpass schließlich bietet Familien mit Hauptwohnsitz in<br />

Niederösterreich Vergünstigungen in vielen Freizeitbereichen.<br />

92<br />

LGBl. 10/1991 idF 139/2001.<br />

93<br />

In Höhe von bedarfsgeprüft maximal 150 Euro.<br />

151

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