5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Familienförderung: Direkte Leistungen für Familien<br />
Der nachfolgende Überblick präsentiert Leistungen der Bundesländer, welche betroffene<br />
Familien direkt begünstigen:<br />
Burgenland:<br />
Im Burgenland werden nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden<br />
Mittel Familien (darunter fallen Verheiratete und Lebensgefährten) durch Gewährung eines<br />
2002 eingeführten Kinderbonus, einer Schulstarthilfe, einer Familienförderung für Mehrlingsgeburten,<br />
eines Kostenzuschusses für ein Familienauto sowie eines Kinderbetreuungszuschusses<br />
subsidiär gefördert. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Burgenländische<br />
Familienpass ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte.<br />
Kärnten:<br />
Nach dem Kärntner Familienförderungsgesetz (K-FFG) 92 kann ein bedarfsgeprüfter „Familienzuschuss”<br />
gewährt werden. Daneben bestehen einige Programme, die als „Familienförderung”<br />
bezeichnet werden, ihre Rechtsgrundlage aber nicht im K-FFG finden. Hierzu<br />
zählen das „Babygeld” sowie die „Mütterförderung” und ein „Ruhegeld” für Pflegemütter.<br />
Das 2006 beschlossene monatliche Kärntner Müttergeld 93 soll die soziale Situation der pensionsunterversorgten<br />
Frauen über 60 Jahre verbessern.<br />
Niederösterreich:<br />
Förderungen für Familien werden vom Land als Träger von Privatrechten im Rahmen der<br />
zur Verfügung stehenden Budgetmittel erbracht. Gegenstand der Förderung sind u. a.<br />
Privat initiativen für Familien, Maßnahmen zur Förderung des Zusammenlebens mehrerer<br />
Generationen/Familien, Elternbildung, Familienurlaubsaktionen, Initiativen zur gemeinsamen<br />
Freizeitgestaltung und kulturellen Betätigung, Hilfen für in Bedrängnis geratene Eltern<br />
und Kinder (z. B. Familienhelfer/-innen), Tagesmütter und andere Einrichtungen zur Betreuung<br />
von Kindern (z. B. Kinderkrippen), Förderungen der Eigenvorsorge gegen Unfälle<br />
im Haushalt, Unterstützungsleistungen bei der Vergabe von Heimplätzen für niederösterreichische<br />
Studenten, Kindergartentransporte sowie Forschungsprojekte im Interesse der<br />
Nö. Familien. Die Geldleistung der Nö. Familienhilfe wird <strong>auf</strong> Antrag im Anschluss an das<br />
Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats des Kindes<br />
gewährt (frühestens ab dem 30. Lebensmonat), wenn das Kind nicht den Kindergarten<br />
besucht bzw. keine familienergänzende Kinderbetreuungsförderung des Landes Niederösterreich<br />
in Anspruch genommen, sondern zu Hause betreut wird. Der Verwaltungsfonds<br />
zur Hilfe für NÖ Familien dient der Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Familien.<br />
Darüber hinaus vergibt das Land Niederösterreich im Falle einer Mehrlingsgeburt eine<br />
einmalige finanzielle Zuwendung. Seit 2007 bietet das Land Niederösterreich gemeinsam<br />
mit dem Institut für Ehe und Familie ein Finanzcoaching für Familien in finanziell schwierigen<br />
Situationen an. Der NÖ Familienpass schließlich bietet Familien mit Hauptwohnsitz in<br />
Niederösterreich Vergünstigungen in vielen Freizeitbereichen.<br />
92<br />
LGBl. 10/1991 idF 139/2001.<br />
93<br />
In Höhe von bedarfsgeprüft maximal 150 Euro.<br />
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