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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

16 % aller direkten und indirekten Abgaben, das mittlere Drittel mit rund 30 % Einkommensanteil<br />

den gleichen Abgabenanteil und das obere Drittel, <strong>auf</strong> das 53 % der Einkommen<br />

entfallen, rund 55 % der Haushaltsabgaben.<br />

Deutlich progressiver wirkt das Abgaben<strong>auf</strong>kommen <strong>auf</strong> die Verteilung der verfügbaren<br />

Einkommen über alle Nicht-Selbstständigenhaushalte. Der Hauptgrund dafür ist, dass die<br />

Transfereinkommensbezieher/-innen mit niedrigen oder k<strong>einen</strong> Sozialabgaben in den unteren<br />

Einkommensklassen stärker vertreten sind und dadurch im Durchschnitt über alle<br />

Haushalte neben der Lohnsteuer auch die Sozialabgaben eindeutig progressiv wirken:<br />

Die Sozialabgabenquote beträgt im 1. Terzil 9,1 %, im zweiten 11,9 % und im dritten<br />

12,4 %.<br />

Kosten für Kinder im Steuersystem<br />

Kinder bewirken einerseits direkte Kinderkosten, z. B. Mehrausgaben für Kleidung, Wohnraum,<br />

Nahrung oder die Inanspruchnahme externer Kinderbetreuung. Darüber hinaus<br />

gehen mit dem zeitlichen Betreuungsbedarf von Kindern auch Einschränkungen bei der<br />

Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils einher. Die daraus resultierenden Erwerbseinbußen<br />

beschreiben die indirekten oder Opportunitätskosten von Kindern. Wüger/Buchegger<br />

(2003) schätzen die direkten Kosten von Kindern durch <strong>einen</strong> Vergleich der Konsumausgaben<br />

von Haushalten gleicher Anzahl an Erwachsenen, jedoch mit unterschiedlicher<br />

Kinderzahl. Familien mit Kindern konsumieren durchschnittlich 99 % ihres verfügbaren<br />

Einkommens, das im Jahr 2000 etwa 3.080 € betrug. Kinderlosen Haushalten standen<br />

im Mittel nur zwei Drittel des Gesamteinkommens von Familien zur Verfügung. Trotzdem<br />

war ihre Konsumquote mit 94 % um fünf Prozentpunkte niedriger. Sollen die verfügbaren<br />

Äquivalenzeinkommen von Familien mit Kindern an jene von kinderlosen angepasst<br />

werden, müsste das Haushaltseinkommen von Zwei-Eltern-Familien mit zwei Kindern um<br />

34 % erhöht werden, jenes von Alleinerziehenden mit zwei Kindern gar um 64 %. Wüger/<br />

Buchegger (2003) beziffern die direkten monatlichen Ausgaben <strong>auf</strong> 520 € pro Kind für<br />

Allein erziehende und 480 € für Elternpaare.<br />

Familien und Individualbesteuerung<br />

Die Berücksichtigung der direkten Kinderkosten erfolgt im Steuersystem in Anlehnung<br />

an das finanzwissenschaftliche Prinzip der Leistungsfähigkeit. Es gebietet einerseits, dass<br />

Personen ungleicher Leistungsfähigkeit verschieden stark mit Steuern belastet werden<br />

(vertikale Steuergerechtigkeit). Zum anderen soll zwischen Bezieher/-innen gleicher Einkommen<br />

horizontal umverteilt werden, wenn sich ihre Leistungsfähigkeit trotz gleicher<br />

Einkommenshöhe unterscheidet – wie im Falle von Haushalten mit Kindern gegenüber Kinderlosen.<br />

Ausgaben, die wie jene zur Existenzsicherung von Kindern zwangsläufig erfolgen<br />

und damit das verfügbare Einkommen schmälern, sind von der Besteuerung freizustellen.<br />

Dies kann entweder bei der Wahl der Besteuerungseinheit selbst – sie bestimmt die Form<br />

des Einkommensteuermodells – oder durch die Anwendung zweier steuerlicher Instrumente<br />

erfolgen: Frei- und Absetzbeträge. Grundsätzlich werden zwei Typen der Einkommensteuermodelle<br />

unterschieden: Individual- und Haushaltsbesteuerung. Während beim<br />

System der Individualbesteuerung alle steuerpflichtigen Personen gesondert zur Steuer<br />

veranlagt werden, wird die Haushaltsstruktur bei Haushaltsbesteuerungsmodellen ebenfalls<br />

berücksichtigt.<br />

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