5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
16 % aller direkten und indirekten Abgaben, das mittlere Drittel mit rund 30 % Einkommensanteil<br />
den gleichen Abgabenanteil und das obere Drittel, <strong>auf</strong> das 53 % der Einkommen<br />
entfallen, rund 55 % der Haushaltsabgaben.<br />
Deutlich progressiver wirkt das Abgaben<strong>auf</strong>kommen <strong>auf</strong> die Verteilung der verfügbaren<br />
Einkommen über alle Nicht-Selbstständigenhaushalte. Der Hauptgrund dafür ist, dass die<br />
Transfereinkommensbezieher/-innen mit niedrigen oder k<strong>einen</strong> Sozialabgaben in den unteren<br />
Einkommensklassen stärker vertreten sind und dadurch im Durchschnitt über alle<br />
Haushalte neben der Lohnsteuer auch die Sozialabgaben eindeutig progressiv wirken:<br />
Die Sozialabgabenquote beträgt im 1. Terzil 9,1 %, im zweiten 11,9 % und im dritten<br />
12,4 %.<br />
Kosten für Kinder im Steuersystem<br />
Kinder bewirken einerseits direkte Kinderkosten, z. B. Mehrausgaben für Kleidung, Wohnraum,<br />
Nahrung oder die Inanspruchnahme externer Kinderbetreuung. Darüber hinaus<br />
gehen mit dem zeitlichen Betreuungsbedarf von Kindern auch Einschränkungen bei der<br />
Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils einher. Die daraus resultierenden Erwerbseinbußen<br />
beschreiben die indirekten oder Opportunitätskosten von Kindern. Wüger/Buchegger<br />
(2003) schätzen die direkten Kosten von Kindern durch <strong>einen</strong> Vergleich der Konsumausgaben<br />
von Haushalten gleicher Anzahl an Erwachsenen, jedoch mit unterschiedlicher<br />
Kinderzahl. Familien mit Kindern konsumieren durchschnittlich 99 % ihres verfügbaren<br />
Einkommens, das im Jahr 2000 etwa 3.080 € betrug. Kinderlosen Haushalten standen<br />
im Mittel nur zwei Drittel des Gesamteinkommens von Familien zur Verfügung. Trotzdem<br />
war ihre Konsumquote mit 94 % um fünf Prozentpunkte niedriger. Sollen die verfügbaren<br />
Äquivalenzeinkommen von Familien mit Kindern an jene von kinderlosen angepasst<br />
werden, müsste das Haushaltseinkommen von Zwei-Eltern-Familien mit zwei Kindern um<br />
34 % erhöht werden, jenes von Alleinerziehenden mit zwei Kindern gar um 64 %. Wüger/<br />
Buchegger (2003) beziffern die direkten monatlichen Ausgaben <strong>auf</strong> 520 € pro Kind für<br />
Allein erziehende und 480 € für Elternpaare.<br />
Familien und Individualbesteuerung<br />
Die Berücksichtigung der direkten Kinderkosten erfolgt im Steuersystem in Anlehnung<br />
an das finanzwissenschaftliche Prinzip der Leistungsfähigkeit. Es gebietet einerseits, dass<br />
Personen ungleicher Leistungsfähigkeit verschieden stark mit Steuern belastet werden<br />
(vertikale Steuergerechtigkeit). Zum anderen soll zwischen Bezieher/-innen gleicher Einkommen<br />
horizontal umverteilt werden, wenn sich ihre Leistungsfähigkeit trotz gleicher<br />
Einkommenshöhe unterscheidet – wie im Falle von Haushalten mit Kindern gegenüber Kinderlosen.<br />
Ausgaben, die wie jene zur Existenzsicherung von Kindern zwangsläufig erfolgen<br />
und damit das verfügbare Einkommen schmälern, sind von der Besteuerung freizustellen.<br />
Dies kann entweder bei der Wahl der Besteuerungseinheit selbst – sie bestimmt die Form<br />
des Einkommensteuermodells – oder durch die Anwendung zweier steuerlicher Instrumente<br />
erfolgen: Frei- und Absetzbeträge. Grundsätzlich werden zwei Typen der Einkommensteuermodelle<br />
unterschieden: Individual- und Haushaltsbesteuerung. Während beim<br />
System der Individualbesteuerung alle steuerpflichtigen Personen gesondert zur Steuer<br />
veranlagt werden, wird die Haushaltsstruktur bei Haushaltsbesteuerungsmodellen ebenfalls<br />
berücksichtigt.<br />
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