5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Familie und soziale Dienstleistungen<br />
120<br />
In den vergangenen zehn Jahren wurden soziale Dienstleistungen für Familien<br />
in Österreich deutlich ausgebaut. Die sozialen Dienstleistungen selbst unterliegen<br />
einer fortschreitenden Professionalisierung.<br />
Im Berichtszeitraum <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> kam es in Österreich zu einem erheblichen quantitativen<br />
und qualitativen Ausbau nicht nur im Bereich der Kindertagesbetreuungseinrichtungen<br />
(Horte, altersgemischte Gruppen, Tagesmütter), sondern auch im Bereich der familienbezogenen<br />
Beratungseinrichtungen (Familienberatungsstellen, Kinder- und Jugendanwälte)<br />
sowie der stationären Unterbringung/Versorgung in Wohngemeinschaften, SOS-Kinderdörfern<br />
und bei Pflegeeltern. Auch im Bereich der sozialen Dienste der Sozialhilfe, die Familien<br />
begünstigen (Hauskrankenpflege, Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes, Frauenhäuser),<br />
lässt sich ein deutlicher Ausbau feststellen. Im Kontext der Behindertenhilfe orten die<br />
Familienforscher/-innen eine sukzessive Verbesserung der Leistungsstandards und Risikoerfassung<br />
(z. B. persönliche Assistenz, Frühförderung).<br />
Soziale Dienste und ihre Leistungen für Familien<br />
Familienbezogene soziale Dienste sind persönliche bzw. <strong>auf</strong> ein Familiensystem bezogene<br />
Hilfen bei immateriellen Notlagen (Bäcker et al 1989: 293). Es handelt sich dabei um personenbezogene,<br />
<strong>auf</strong> Zielgruppen zugeschnittene, in der Regel nicht-monetäre 121 soziale<br />
Dienstleistungen, die <strong>auf</strong> einer persönlichen Interaktion zwischen Klient/-in (Nutzer/-in,<br />
Konsument/-in) und jener Person beruhen, welche die Dienstleistung erbringt (Bachstein<br />
2000: 11). Sie verkörpern im Regelfall co-produzierte nicht-dingliche Dienstleistungen, die<br />
ohne entsprechende „Compliance” bzw. Mitwirkung der begünstigten Person nicht zweckmäßig<br />
erbracht werden können. Familienbezogene Dienste dienen im Wesentlichen der<br />
Vermittlung und Aufrechterhaltung anerkannter sozialer Lebensstandards im jeweiligen<br />
Gemeinwesenkontext (Klicpera/Gasteiger-Klicpera 1997) oder der Aufrechterhaltung der<br />
Selbstorganisationsfähigkeit von Familien. Sie sollen soziale Notlagen etwa durch Beratung,<br />
Betreuung, Pflege oder Ausbildung überwinden helfen.<br />
Leistungserbringer und Trägerstrukturen<br />
Erbracht werden familienbezogene soziale Dienste von öffentlichen und privaten Trägern,<br />
wobei <strong>auf</strong> Letztere der Großteil dieser Dienste entfällt (Trukeschitz 2004; 2006). Die öffentliche<br />
Hand konzentriert sich <strong>auf</strong> die Rolle als Rechtsträger und Financier sozialer Dienste<br />
(Badelt/Österle 2001: 127), sieht man von Kindergärten und Horten ab. Unmittelbar<br />
öffentlich erbrachte Dienstleistungen der Daseinsvorsorge finden sich hauptsächlich in größeren<br />
Gemeinden und Statutarstädten (Bernfeld 1992), hier im Wesentlichen beschränkt<br />
120<br />
Aus Band II, Soziale Dienstleistungen für Familien, Entwicklung <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong>, Nikolaus Dimmel.<br />
121<br />
Es kann sich bei sozialen Diensten auch um Kostenersätze oder um Zuschusszahlungen im Zuge der Gewährleistungsverantwortung<br />
handeln.<br />
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