5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
men. Prämiert wurde in fünf verschiedenen Kategorien: Klein-, Mittel- und Großbetriebe,<br />
Öffentlich-Rechtliche und Non-Profit-Unternehmen. Der Bundeswettbewerb basiert <strong>auf</strong> den<br />
Wettbewerben der Bundesländer, in denen die frauen- und familienfreundlichsten Unternehmen<br />
des jeweiligen Bundeslandes ermittelt werden. Aus den Gewinnern dieser Wettbewerbe<br />
werden von einer Expertenjury die Bundessieger/-innen ermittelt. <strong>2009</strong> wurde mit<br />
den Vorbereitungen begonnen, den Bundeswettbewerb in <strong>einen</strong> Staatspreis umzuwandeln,<br />
der erstmals 2010 verliehen wird.<br />
Audit „familienfreundlichegemeinde”: 2001 wurde in Zusammenarbeit mit Gemeinde-<br />
und Städtebund, den Ländern und verschiedenen Familienorganisationen mit der Entwicklung<br />
des Audits „familienfreundlichegemeinde” (bis 2006: Audit „kinder- und familienfreundliche<br />
Gemeinde”) begonnen. In einer einjährigen Pilotphase wurde das Audit<br />
in Modellgemeinden getestet. Bislang haben mehr als 90 österreichische Gemeinden am<br />
Audit teilgenommen bzw. befinden sich im Auditprozess. Das Audit „familienfreundlichegemeinde”<br />
ist ein spezifisches Angebot an österreichische Gemeinden, Marktgemeinden<br />
und Städte. Ziel dieser Initiative ist die partizipative Gestaltung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung<br />
der kommunalen Familienpolitik. Die teilnehmenden Gemeinden/Marktgemeinden/Städte<br />
werden nach abgeschlossener Auditierung vom zuständigen Bundesministerium<br />
mittels staatlichem Gütezeichen ausgezeichnet. Ab 2010 wird die Abwicklung<br />
des Audits „familienfreundlichegemeinde” mittels einer elektronischen Datenbank online<br />
erfolgen können.<br />
Kinderbetreuungsinitiativen des Bundes: Die gesetzliche Regelung, Finanzierung und<br />
die Einrichtung von Kinderbetreuungsangeboten liegen in der Kompetenz der Länder und<br />
Gemeinden (Art. 14 Abs. 4 B-VG; § 2 F-VG). Um das <strong>auf</strong>grund regionaler Gegebenheiten<br />
und politischer Ziele recht unter schiedliche Angebot von Kinderbetreuungs plät zen insbesondere<br />
in unterver sorgten Regionen und Altersgruppen zu verbessern, hat die Bundesregierung<br />
im Berichts zeitraum mehrere Aktionen der Kofinanzierung mit Ländern und<br />
Gemeinden gesetzt. So wurden in den Jahren 1997/1998 und <strong>1999</strong>/2000 den Ländern<br />
Zweckzu schüsse aus Bundesmitteln für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen in<br />
der Höhe insgesamt 87,2 Millionen Euro im Rahmen des Finanzausgleiches zur Verfügung<br />
gestellt („Kinderbetreuungsmilliarde”). Insgesamt wurden damit 32 188 zusätzliche Betreuungsplätze<br />
für Kinder aller Altersstufen geschaffen. Außerdem konnten Maßnahmen<br />
zur Verlängerung der Öffnungszeiten in den Nachmittagsstunden und während der Ferien<br />
sowie Projekte zur Inte gration behinderter Mädchen und Buben finanziert werden. Die finanzielle<br />
Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Tagesmüttern/-vätern konnte dieses<br />
familiale Betreuungs angebot in quantitativer und qualitativer Hinsicht stark verbessern.<br />
Seit 2005 sind jährlich 700 000 Euro aus dem FLAF für die Förderung von innovativen<br />
Kinderbetreu ungsangeboten vorgesehen. Diese Förderung soll Anreize für die Schaffung<br />
von innovativen privaten Kinder betreuungsprojekten mit Pilot charakter und für strukturelle<br />
Anpassungen geben. Seit August <strong>2009</strong> werden auch Betreuungsangebote von Betrieb en<br />
und die Ausbildung von Tages müttern/-vätern gefördert.<br />
Um den Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsangeboten zu decken sowie die Sprachkenntnisse<br />
von Kindern mit Defiziten in der deutschen Sprache bereits vor Schuleintritt<br />
verbessern zu können, investiert der Bund zwischen 2008 und 2010 insgesamt 45 Millionen<br />
Euro für den bedarfsgerechten Ausbau des Kinderbe treu ungsangebots sowie 15 Millionen<br />
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