5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA
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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />
Oberösterreich:<br />
Die Familienförderung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Landes. Im<br />
Zentrum der Familienförderung steht seit Beginn 2004 in Oberösterreich der Kinderbetreuungsbonus.<br />
Seit 2004 begünstigt dieser Kinderbetreuungsbonus Eltern mit einem geringen<br />
Haushaltseinkommen, um Betreuungsleistungen für Kinder ab drei Jahren zuk<strong>auf</strong>en zu<br />
können. Bis dahin war dies erst ab Beginn des vierten Lebensjahres des Kindes möglich,<br />
änderte sich aber mit dem flächendeckenden Ausbau der alterserweiterten Kindergartengruppen.<br />
Das Land Oberösterreich gewährt ferner im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung<br />
jenen Familien <strong>einen</strong> Familienurlaubszuschuss, die sich ohne finanzielle Hilfe <strong>einen</strong><br />
gemeinsamen Urlaub nicht oder nur schwer leisten können. Während die OÖ. Familienkarte<br />
Begünstigungen beim Bezug von Transport- und Freizeitdienstleistungen einräumt, erhalten<br />
12- bis 26-Jährige mit der Jugendkarte „4you” ermäßigte Eintrittspreise.<br />
Salzburg:<br />
Das Land Salzburg gewährt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung mehrere Formen<br />
der Familienförderung. Hierzu gehören Unterstützungsleistungen bei Schwangerschaft, sozialer<br />
Notlage, Hausstandsgründung und Schulveranstaltungen sowie die Ausstellung eines<br />
Familienpasses. Seit 1.1.2003 besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung/<br />
Förderung von Eltern bei Schulveranstaltungen.<br />
Steiermark:<br />
Im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gefördert werden das Audit kinder- und familienfreundliche<br />
Gemeinde, Maßnahmen der Elternbildung, der Familienpass des Landes, Kindererholungsaktionen,<br />
ein Kinderzuschuss, eine Startförderung für die Kinderbetreuung in<br />
Betrieben, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Gratiskindergarten<br />
seit Herbst 2008. Daneben gewährt der Josef-Krainer-Hilfsfonds individuelle Zuschüsse<br />
bei unverschuldeter Notlage nach Bedarfsprüfung im Ermessen. Eine Landes-Kinder-Betreuungsbeihilfe<br />
kann bei Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden.<br />
Tirol:<br />
Familienförderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung umfassen das „Kindergeld<br />
Plus”, die Tiroler Pendler/-innen-Förderung, Individualförderungen im Falle bedürftiger<br />
Familien (einmalige Sonderzuwendungen in unvorhersehbaren Notfällen), den Familienpass,<br />
Ferienaktionen, Kinderbetreuungsbeihilfe bei notwendiger außerhäuslicher<br />
Kinderbetreuung, die Kinderspielgruppenförderung (Subventionierung von selbstorganisierten<br />
Kindergruppen), die Schulstarthilfe, die Schülerförderung für Schulveranstaltungen<br />
von Pflichtschülern, die Subventionierung von Eltern-Kind-Zentren (Kinderbetreuung), von<br />
Familien beratungsstellen und Familienorganisationen (Selbsthilfegruppen), die Rückerstattung<br />
von Familienhilfekosten, die Übernahme der Kosten der Familienreferent/-innen in<br />
den Gemeinden sowie wie Subvention von Tagesmütterorganisationen (neben der Jugendwohlfahrt).<br />
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