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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

nicht als Symptom für eine allgemeine Bindungsmüdigkeit oder eine Abkehr von der Ehe<br />

als Institution betrachtet werden. Vielmehr sind Veränderungen in den gesellschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen wie z. B. verlängerte Ausbildungszeiten (vor allem für Frauen) oder<br />

sinkende normative Zwänge zur Eheschließung entscheidend für die steigende quantitative<br />

Bedeutung der Kohabitation (Hill/Kopp 2006, 181 ff., Nave-Herz 2006: 104 f., Peuckert<br />

2008: 75 ff.). Aus nutzentheoretischer Sicht sprechen Befunde dafür, dass die NEL häufig<br />

eine Vorstufe zur Ehe darstellt und nur selten als Alternative zur Ehe konzipiert ist (Lois<br />

et al. <strong>2009</strong>). Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben eine höhere Trennungsrate als<br />

Ehen, was mit den niedrigeren Trennungskosten <strong>auf</strong>grund der geringeren spezifischen Investitionen<br />

erklärt werden kann (Hill/Kopp 2006: 180 ff.).<br />

Heiratsverhalten und Eheschließung<br />

Die Bedeutung der Ehe als Hauptinstitution für das Leben in Partnerbeziehungen hat sich<br />

im L<strong>auf</strong> der letzten Jahrzehnte verändert. Liebe und Ehe wurden entkoppelt (Coontz 2005,<br />

K<strong>auf</strong>mann 1995, Tyrell 1988), das Eheschließungsverhalten veränderte sich: Die Heiratsneigung<br />

sinkt, und es gibt eine steigende Anzahl an Personen, die nie eine Ehe eingehen<br />

(Sobotka/Toulemon 2008). In Österreich gab es im Jahr 1951 63 167 Eheschließungen. Im<br />

Jahr <strong>1999</strong> waren es nur noch 39 485 und im Jahr 2008 35 223 Eheschließungen (Statistik<br />

Austria <strong>2009</strong>b).<br />

Grafik 19: Eheschließungen 1951 – 2008<br />

1) Einführung der Heiratsbeihilfe für Erstvermählte mit 1.1.1972<br />

2) Wegfall der steuerlichen Absetzmöglichkeit der Mitgift und Gerüchte über die Abschaffung der Heiratsbeihilfe<br />

mit 1.1.1984 (tatsächlich wurde die Heiratsbeihilfe unverändert beibehalten)<br />

3) Endgültige Abschaffung der Heiratsbeihilfe mit 1.1.1988<br />

Quelle: Statistik Austria, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung<br />

www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/eheschliessungen/022158.html (27.8.<strong>2009</strong>)<br />

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