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5. Familienbericht 1999 - 2009 auf einen Blick - BMWA

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FAMILIENBERICHT <strong>1999</strong> – <strong>2009</strong> AUF EINEN BLICK<br />

Familie nach der Scheidung<br />

Die häufigste Familienform, in der Kinder nach einer elterlichen Trennung oder Scheidung<br />

leben, ist die (mütterliche) Ein-Eltern-Familie. Die Verteilung aller unter 15-Jährigen,<br />

welche im Jahr 2008 in einer solchen Familie lebten, kann nach dem Familienstand der<br />

alleinerziehenden Elternteile folgendermaßen charakterisiert werden: in 41,3 % der Fälle<br />

war der alleinerziehende Elternteil geschieden, ebenfalls in 41,3 % ledig, in 12,0 % der<br />

Fälle verheiratet, aber getrennt lebend, und in 5,2 % verwitwet (Statistik Austria <strong>2009</strong>c:<br />

69). In den Familien Alleinerziehender leben im Durchschnitt weniger Kinder als in Paarfamilien.<br />

Die durchschnittliche Kinderzahl in den Familien alleinerziehender Mütter betrug<br />

im Jahr 2008 1,39, in jener von alleinerziehenden Vätern 1,32, während Paare (Ehepaare<br />

oder Lebensgemeinschaften) im Schnitt mit 1,75 Kindern zusammenlebten (Statistik Austria<br />

<strong>2009</strong>c: 21). Alleinerziehende Elternteile haben im Schnitt ältere Kinder als Paare: Bei<br />

17,0 % der Paare mit Kindern ist das jüngste Kind unter drei Jahren alt; bei alleinerziehenden<br />

Elternteilen sind dies 7,2 % (Statistik Austria <strong>2009</strong>c: 21).<br />

Leben in Stieffamilien<br />

Aus statistischer Perspektive werden Stieffamilien definiert als das (verheiratete oder unverheiratete)<br />

Zusammenleben von Paaren mit Kindern, wobei zumindest ein Kind aus einer<br />

früheren Partnerschaft bzw. Ehe stammt (Klapfer 2008). Der in der Forschung gebräuchliche<br />

Terminus Stieffamilie ist ein negativ besetzter Begriff. 45 Von der Vielzahl an Bezeichnungen<br />

46 hat sich im Deutschen, v. a. in der Alltagssprache, der Begriff „Patchwork-Familie”<br />

etabliert – ein Terminus, der im englischen Sprachraum keine Verwendung findet (Martin/<br />

Le Bourdais 2008: 250). Die Anzahl von Stieffamilien ist im Verl<strong>auf</strong> der letzten Jahre gestiegen<br />

und dürfte angesichts der steigenden Scheidungs- und Wiederverheiratungsraten<br />

auch weiter anwachsen. Die Wiederverheiratungsrate 47 betrug im Jahr 1970 21 % und<br />

stieg bis zum Jahr 2007 <strong>auf</strong> 35,9 % (Statistik Austria <strong>2009</strong>a). Heute erfolgt bereits mehr<br />

als jede dritte Eheschließung mit einem zuvor verheirateten Partner. In 15,1 % aller Eheschließungen<br />

waren sogar beide Partner bereits zumindest einmal verheiratet (1970 lediglich<br />

7,8 %). Die österreichische Wertestudie zeigt, dass ein Fünftel (19 %) der Geschiedenen<br />

in einer neuen nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt; weitere 16 % haben eine<br />

Partnerin oder <strong>einen</strong> Partner, leben aber nicht gemeinsam (Hamachers-Zuba et al. <strong>2009</strong>:<br />

94). Von allen österreichischen Kindern unter 18 Jahren leben 9,5 % in Stieffamilien; in der<br />

Altersgruppe unter 15 Jahren sind es 9,0 % (Klapfer 2008). In Österreich gibt es 81 300<br />

Stiefkinder 48 unter 18 Jahren, bei den unter15-Jährigen sind es 56 300 (Klapfer 2008).<br />

45<br />

Das Präfix „stief” bedeutet: der Eltern, eines Elternteils beraubt sein.<br />

46<br />

In der deutschsprachigen Forschung werden folgende Begriffe (mit durchaus auch unterschiedlicher Bedeutung)<br />

verwendet: Stieffamilie, Fortsetzungsfamilie, Patchwork-Familie, Besuchsfamilie, Zweitfamilie, Folgefamilie,<br />

rekonstruierte Familie, zusammengesetzte Familie. Im englischen Sprachraum sind folgende Bezeichnungen<br />

gebräuchlich: reconstituted family, blended family, combined family, remarried family.<br />

47<br />

Eine Wiederverheiratung besteht, wenn bei einer Eheschließung zumindest einer der beiden Partner bereits<br />

verheiratet war (somit geschieden oder verwitwet ist).<br />

48<br />

Kinder, die in Stieffamilien leben, sind nicht zwangsläufig identisch mit „Stiefkindern”; es kann sich z. B. auch<br />

um ein gemeinsames Kind des „neuen” Paares handeln. Ein Stiefkind ist ein Kind, das „mit einem leiblichen<br />

Elternteil und einem weiteren Erwachsenen, der mit dem leiblichen Elternteil durch Ehe oder Partnerschaft<br />

verbunden ist, lebt”. (Klapfer 2008: 919). Mit dem Stiefelternteil ist das Kind weder biologisch verwandt, noch<br />

wurde es von diesem adoptiert.<br />

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