STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Im Einzelnen werden folgende Arten von Hochschulzugangsberechtigungen unterschieden:<br />
- allgemeine Hochschulreife,<br />
- fachgebundene Hochschulreife,<br />
- eine vom Hessischen Kultusministerium oder vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft<br />
und Kunst der allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife als<br />
gleichwertig anerkannte Vorbildung,<br />
- Fachhochschulreife,<br />
- eine vom Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt<br />
Darmstadt (Adresse siehe 3. Spiegelstrich unten in Kapitel 1.2.5) der Fachhochschulreife<br />
als gleichwertig anerkannte Vorbildung,<br />
- Meisterprüfung oder ein vergleichbarer Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung,<br />
- Hochschulzugangsprüfung beruflich Qualifizierter,<br />
- Nachweis hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung.<br />
1.2.1 Allgemeine Hochschulreife<br />
Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch<br />
- das Reifezeugnis / Abiturzeugnis einer der folgenden öffentlichen oder staatlich anerkannten<br />
privaten Einrichtungen: Gymnasium, gymnasiale Oberstufenschule, Gesamtschule<br />
mit gymnasialer Oberstufe, berufliches Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg;<br />
- erfolgreichen Abschluss des zweijährigen Sonderlehrgangs zum Erwerb der allgemeinen<br />
Hochschulzugangsberechtigung an der Hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte<br />
in Hasselroth. Diese Sonderlehrgänge werden für Aussiedler/innen aus der<br />
ehemaligen Sowjetunion durchgeführt; die Zulassung anderer Migrant(inn)en ist mit Ausnahmegenehmigung<br />
möglich. Zugangsvoraussetzungen sind a) Abschlusszeugnis einer<br />
allgemeinbildenden Mittelschule oder einer Fachmittelschule, die zur Studienberechtigung<br />
im Herkunftsland führt, mit Notenberechnung oder für Nichtaussiedler vergleichbare<br />
Zeugnisse, b) erfolgreich absolvierter Deutschkurs, c) eine in Deutschland ausgestellte<br />
Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes bzw. für Nichtaussiedler<br />
ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Über Ausnahmen entscheidet das Regierungspräsidium<br />
Darmstadt.<br />
- das Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler, Asylberechtigte oder besonders<br />
befähigte Berufstätige (gemäß den Bestimmungen in der Oberstufen- und Abiturverordnung<br />
[OAVO] vom 20.7.2009); hierzu kann eine „Handreichung zur Beratung” beim Staatlichen<br />
Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis (Bahnhofstraße 82-<br />
86, 35390 Gießen, T: 0641/9695-512, -314) angefordert oder im Internet eingesehen werden<br />
(unter „www.kultusministerium.hessen.de“);<br />
- bestimmte Fortbildungsabschlüsse beruflich Qualifizierter (siehe unten Kapitel 1.2.6);<br />
- den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer <strong>Hochschule</strong> oder in einem akkreditierten<br />
Bachelorstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie<br />
(gemäß den Bestimmungen im Hessischen Hochschulgesetz).<br />
Im zweijährigen „Sonderlehrgang Hochschulreife Hessen“ werden junge Spätaussiedler,<br />
jüdische Emigranten und sonstige junge Menschen, die sich dauerhaft und rechtmäßig in<br />
Hessen aufhalten, beschult und erreichen als Abschluss die allgemeine Hochschulreife. Bis<br />
zu 60 Jugendliche werden im Lehrgang pro Jahr auf das Abitur vorbereitet. Im Bedarfsfall<br />
können sie einen Wohnheimplatz erhalten, werden voll verpflegt und bedarfsgerecht betreut.<br />
Die Schüler/innen von 16 bis 27 Jahren werden bei mit dem Lehrgang zusammenhängenden<br />
Fragen gemeinsam mit der Otto-Benecke-Stiftung betreut. Die schulische Ausbildung erfolgt<br />
in der „Fördereinrichtung für junge Zugewanderte“ in Hasselroth sowie bei den Kooperati-<br />
12