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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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Im Einzelnen werden folgende Arten von Hochschulzugangsberechtigungen unterschieden:<br />

- allgemeine Hochschulreife,<br />

- fachgebundene Hochschulreife,<br />

- eine vom Hessischen Kultusministerium oder vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft<br />

und Kunst der allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife als<br />

gleichwertig anerkannte Vorbildung,<br />

- Fachhochschulreife,<br />

- eine vom Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt<br />

Darmstadt (Adresse siehe 3. Spiegelstrich unten in Kapitel 1.2.5) der Fachhochschulreife<br />

als gleichwertig anerkannte Vorbildung,<br />

- Meisterprüfung oder ein vergleichbarer Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung,<br />

- Hochschulzugangsprüfung beruflich Qualifizierter,<br />

- Nachweis hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung.<br />

1.2.1 Allgemeine Hochschulreife<br />

Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch<br />

- das Reifezeugnis / Abiturzeugnis einer der folgenden öffentlichen oder staatlich anerkannten<br />

privaten Einrichtungen: Gymnasium, gymnasiale Oberstufenschule, Gesamtschule<br />

mit gymnasialer Oberstufe, berufliches Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg;<br />

- erfolgreichen Abschluss des zweijährigen Sonderlehrgangs zum Erwerb der allgemeinen<br />

Hochschulzugangsberechtigung an der Hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte<br />

in Hasselroth. Diese Sonderlehrgänge werden für Aussiedler/innen aus der<br />

ehemaligen Sowjetunion durchgeführt; die Zulassung anderer Migrant(inn)en ist mit Ausnahmegenehmigung<br />

möglich. Zugangsvoraussetzungen sind a) Abschlusszeugnis einer<br />

allgemeinbildenden Mittelschule oder einer Fachmittelschule, die zur Studienberechtigung<br />

im Herkunftsland führt, mit Notenberechnung oder für Nichtaussiedler vergleichbare<br />

Zeugnisse, b) erfolgreich absolvierter Deutschkurs, c) eine in Deutschland ausgestellte<br />

Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 und 2 des Bundesvertriebenengesetzes bzw. für Nichtaussiedler<br />

ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Über Ausnahmen entscheidet das Regierungspräsidium<br />

Darmstadt.<br />

- das Zeugnis der Abiturprüfung für Nichtschüler, Asylberechtigte oder besonders<br />

befähigte Berufstätige (gemäß den Bestimmungen in der Oberstufen- und Abiturverordnung<br />

[OAVO] vom 20.7.2009); hierzu kann eine „Handreichung zur Beratung” beim Staatlichen<br />

Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis (Bahnhofstraße 82-<br />

86, 35390 Gießen, T: 0641/9695-512, -314) angefordert oder im Internet eingesehen werden<br />

(unter „www.kultusministerium.hessen.de“);<br />

- bestimmte Fortbildungsabschlüsse beruflich Qualifizierter (siehe unten Kapitel 1.2.6);<br />

- den erfolgreichen Abschluss des Studiums an einer <strong>Hochschule</strong> oder in einem akkreditierten<br />

Bachelorstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie<br />

(gemäß den Bestimmungen im Hessischen Hochschulgesetz).<br />

Im zweijährigen „Sonderlehrgang Hochschulreife Hessen“ werden junge Spätaussiedler,<br />

jüdische Emigranten und sonstige junge Menschen, die sich dauerhaft und rechtmäßig in<br />

Hessen aufhalten, beschult und erreichen als Abschluss die allgemeine Hochschulreife. Bis<br />

zu 60 Jugendliche werden im Lehrgang pro Jahr auf das Abitur vorbereitet. Im Bedarfsfall<br />

können sie einen Wohnheimplatz erhalten, werden voll verpflegt und bedarfsgerecht betreut.<br />

Die Schüler/innen von 16 bis 27 Jahren werden bei mit dem Lehrgang zusammenhängenden<br />

Fragen gemeinsam mit der Otto-Benecke-Stiftung betreut. Die schulische Ausbildung erfolgt<br />

in der „Fördereinrichtung für junge Zugewanderte“ in Hasselroth sowie bei den Kooperati-<br />

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