STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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kommt. Entsprechend interdisziplinär ist das Fach schon vom Ansatz her, weist es doch Berührungspunkte<br />
mit zahlreichen Fächern auf und ist mit ihnen auf vielfältige Weise verzahnt.<br />
In idealtypischer Breite umfasst das Spektrum der Fachgegenstände daher die Sprachen der<br />
Juden (Hebräisch, Aramäisch, Judäo-Arabisch, Jüdisch-Spanisch / Ladino, Jiddisch und viele<br />
andere) ebenso wie ihre – im weitesten Sinne – Literaturen in den diversen Sprachen,<br />
Religionsgeschichte und Philosophie ebenso wie Geschichte, Archäologie, Kunstgeschichte,<br />
Musik und Film, Ethnologie und Soziologie.<br />
Abschluss: Master of Arts (M.A.).<br />
Regelstudienzeit: 4 Semester.<br />
Studienbeginn: WS (Bewerbungsfrist: 31.8.); keine Zulassungsbeschränkung.<br />
Voraussetzungen: Die Zulassung setzt den erfolgreichen Abschluss mit der Mindestnote<br />
3,5 des Bachelorstudiengangs Judaistik oder eines verwandten Bachelorstudiengangs einer<br />
Universität oder wissenschaftlichen <strong>Hochschule</strong> oder eines vom Prüfungsausschuss als<br />
gleichwertig anerkannten akademischen Abschlusses sowie Englischkenntnisse voraus. Bei<br />
einem Abschluss in einem nicht verwandten Studiengang entscheidet die akademische Leitung<br />
des Masterstudiengangs über zusätzlich zu erbringende Leistungen. Absolvent(inn)en<br />
der Empirischen Sprachwissenschaft mit dem Schwerpunkt Sprachen und Kulturwissenschaft<br />
des Judentums haben in Absprache mit der akademischen Leitung des Masterstudiengangs<br />
Zusatzleistungen im Umfang von 30 CP aus dem Bachelorstudiengang Judaistik<br />
zu erbringen. Übergangsweise können die CP aus Lehrveranstaltungen aus dem Magisterstudiengang<br />
Judaistik erbracht werden.<br />
Katholische Theologie / U Frankfurt<br />
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.).<br />
Regelstudienzeit: 6 Semester.<br />
Studienbeginn: WS und SS; keine Zulassungsbeschränkung.<br />
Voraussetzungen: Vor Aufnahme des Studiums im HF Katholische Theologie sind ausreichende<br />
Kenntnisse der lateinischen Sprache nachzuweisen, die eine Arbeit an geschichtlichen<br />
Quellen in der Originalsprache gestatten. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch das<br />
Abiturzeugnis (Latinum) oder das Bestehen der einschlägigen Ergänzungsprüfung. An die<br />
Stelle des Latinums können auch Lateinkenntnisse treten, die dem früheren Kleinen Latinum<br />
entsprechen. Die Kenntnisse müssen für die Teilnahme an Modul 5 nachgewiesen werden.<br />
Weitere Sprachkenntnisse werden im Studium erworben (Griechisch bzw. Hebräisch).<br />
Katholische Theologie / U Gießen<br />
Abschluss: Baccalaureus / Baccalaurea Artium (B.A.); HF oder NF in einem Kombinationsstudiengang<br />
(siehe Kapitel 5.4); akkreditiert durch die AQAS.<br />
Regelstudienzeit: 6 Semester (180 CP).<br />
Studienbeginn: WS; keine Zulassungsbeschränkung.<br />
Voraussetzungen: Nachzuweisen sind Latein- und Griechischkenntnisse entweder durch<br />
das Latinum bzw. das Graecum oder durch den Nachweis vergleichbarer Kenntnisse. Können<br />
keine Kenntnisse im genannten Umfang nachgewiesen werden, sind sie innerhalb des<br />
ersten Studienjahres zu erwerben und nachzuweisen. Spätestens als Modulvoraussetzung<br />
sind im HF weitere Sprachanforderungen zu erfüllen.<br />
Keltologie / U Marburg<br />
Abschluss: Master of Arts (M.A.); akkreditiert durch das ACQU<strong>IN</strong>.<br />
180