STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Internet-Seiten der <strong>Hochschule</strong>n erhältlich oder können etwa zwei Monate vor den jeweiligen<br />
Terminen bei den <strong>Hochschule</strong>n angefordert werden. Teilweise – wie bei der H Darmstadt<br />
und der FH Frankfurt – erfolgt die Einschreibung ohne vorherige Bewerbung durch<br />
persönliche Vorsprache mit vollständigen Unterlagen, oder es ist – wie an der U Kassel –<br />
eine direkte Einschreibung auch auf dem Postweg ohne vorherige Bewerbung möglich.<br />
� Bewerbungen für Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen müssen<br />
der <strong>Hochschule</strong> oder, wenn ein Serviceverfahren durchgeführt wird, der Stiftung für Hochschulzulassung<br />
(www.hochschulstart.de) bis zum 15. Juli (für ein Wintersemester) bzw.<br />
bis zum 15. Januar (für ein Sommersemester) vorliegen. Die <strong>Hochschule</strong> führt wegen einer<br />
begrenzten Anzahl Studienplätze und wegen der Vielzahl der Bewerbungen ein Auswahlverfahren<br />
durch. Möglicherweise kann das gleiche Fach an einer anderen <strong>Hochschule</strong><br />
ohne Zulassungsbeschränkung studiert werden.<br />
� Wenn in einem Fach bundesweit die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen übersteigt,<br />
werden die Studienplätze nach einem Beschluss der Länder in einem zentralen<br />
Vergabeverfahren sowie in Auswahlverfahren der <strong>Hochschule</strong>n vergeben. Zuständig<br />
ist zunächst die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund (www.hochschulstart.de),<br />
an die die Bewerbung zu richten ist. Bei der zentralen Studienplatzvergabe durch die Stiftung<br />
(40% der Studienplätze) entscheiden die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung<br />
und die erreichte Wartezeit über die Zulassung. Die Einzelheiten dieses<br />
zentralen Verfahrens werden im nächsten Kapitel dargestellt; Einzelheiten zum Auswahlverfahren<br />
der <strong>Hochschule</strong>n werden von den <strong>Hochschule</strong>n durch Satzung geregelt und<br />
können auf den Internetseiten der jeweiligen <strong>Hochschule</strong> nachgelesen werden.<br />
In den Kurzbeschreibungen der Studiengänge an hessischen <strong>Hochschule</strong>n in Teil II ist angegeben,<br />
welches Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zzt. jeweils angewandt wird. Da<br />
die <strong>Hochschule</strong>n zu jedem Semester Zulassungsbeschränkungen einführen oder aufheben<br />
können, sollte man sich vor Antragstellung sinnvollerweise noch einmal bei der <strong>Hochschule</strong><br />
erkundigen.<br />
Für die Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund („AntOn“ bei<br />
„www.hochschulstart.de“) muss der Zulassungsantrag für das Sommersemester bis zum 15.<br />
Januar bei der Stiftung eingegangen sein. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist<br />
der 15. Juli; wurde die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben, muss<br />
die Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Mai bei der Stiftung eingehen. Das Magazin<br />
hochschulstart.de ist für eine Bewerbung zum Wintersemester ab Mitte April, für ein<br />
Sommersemester ab Oktober bei allen Agenturen für Arbeit, weiterführenden Schulen, Studienberatungsstellen<br />
der <strong>Hochschule</strong>n und bei den Sozialdiensten der Standortverwaltungen<br />
der Bundeswehr erhältlich. Für die Studiengänge des allgemeinen Auswahlverfahrens werden<br />
von den Bewerber(inne)n folgende Angaben benötigt:<br />
� der ausgefüllte Zulassungsantrag, in dem u.a. Name, Anschrift, Studiengang- und Studienortwunsch<br />
enthalten sind;<br />
� eine amtlich beglaubigte Zeugniskopie, um anhand der Abiturdurchschnittsnote und des<br />
Zeugnisdatums die Zulassungsmöglichkeiten nach dem Notendurchschnitt und der Wartezeit<br />
feststellen zu können;<br />
� eine eidesstattliche Versicherung über frühere Studienzeiten und -abschlüsse;<br />
� sinnvollerweise in vielen Fällen auch eine Meldebescheinigung der Gemeindebehörde<br />
(Vordruck auf der Rückseite des Formulars der Stiftung für Hochschulzulassung);<br />
� bei zusätzlichen Anträgen zum Zulassungsantrag (z.B. einem Antrag auf Verbesserung<br />
der Durchschnittsnote, Verbesserung der Wartezeit) die hierfür erforderlichen Nachweise<br />
(z.B. Schulgutachten).<br />
29