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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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Internet-Seiten der <strong>Hochschule</strong>n erhältlich oder können etwa zwei Monate vor den jeweiligen<br />

Terminen bei den <strong>Hochschule</strong>n angefordert werden. Teilweise – wie bei der H Darmstadt<br />

und der FH Frankfurt – erfolgt die Einschreibung ohne vorherige Bewerbung durch<br />

persönliche Vorsprache mit vollständigen Unterlagen, oder es ist – wie an der U Kassel –<br />

eine direkte Einschreibung auch auf dem Postweg ohne vorherige Bewerbung möglich.<br />

� Bewerbungen für Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen müssen<br />

der <strong>Hochschule</strong> oder, wenn ein Serviceverfahren durchgeführt wird, der Stiftung für Hochschulzulassung<br />

(www.hochschulstart.de) bis zum 15. Juli (für ein Wintersemester) bzw.<br />

bis zum 15. Januar (für ein Sommersemester) vorliegen. Die <strong>Hochschule</strong> führt wegen einer<br />

begrenzten Anzahl Studienplätze und wegen der Vielzahl der Bewerbungen ein Auswahlverfahren<br />

durch. Möglicherweise kann das gleiche Fach an einer anderen <strong>Hochschule</strong><br />

ohne Zulassungsbeschränkung studiert werden.<br />

� Wenn in einem Fach bundesweit die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen übersteigt,<br />

werden die Studienplätze nach einem Beschluss der Länder in einem zentralen<br />

Vergabeverfahren sowie in Auswahlverfahren der <strong>Hochschule</strong>n vergeben. Zuständig<br />

ist zunächst die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund (www.hochschulstart.de),<br />

an die die Bewerbung zu richten ist. Bei der zentralen Studienplatzvergabe durch die Stiftung<br />

(40% der Studienplätze) entscheiden die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung<br />

und die erreichte Wartezeit über die Zulassung. Die Einzelheiten dieses<br />

zentralen Verfahrens werden im nächsten Kapitel dargestellt; Einzelheiten zum Auswahlverfahren<br />

der <strong>Hochschule</strong>n werden von den <strong>Hochschule</strong>n durch Satzung geregelt und<br />

können auf den Internetseiten der jeweiligen <strong>Hochschule</strong> nachgelesen werden.<br />

In den Kurzbeschreibungen der Studiengänge an hessischen <strong>Hochschule</strong>n in Teil II ist angegeben,<br />

welches Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zzt. jeweils angewandt wird. Da<br />

die <strong>Hochschule</strong>n zu jedem Semester Zulassungsbeschränkungen einführen oder aufheben<br />

können, sollte man sich vor Antragstellung sinnvollerweise noch einmal bei der <strong>Hochschule</strong><br />

erkundigen.<br />

Für die Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund („AntOn“ bei<br />

„www.hochschulstart.de“) muss der Zulassungsantrag für das Sommersemester bis zum 15.<br />

Januar bei der Stiftung eingegangen sein. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist<br />

der 15. Juli; wurde die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben, muss<br />

die Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Mai bei der Stiftung eingehen. Das Magazin<br />

hochschulstart.de ist für eine Bewerbung zum Wintersemester ab Mitte April, für ein<br />

Sommersemester ab Oktober bei allen Agenturen für Arbeit, weiterführenden Schulen, Studienberatungsstellen<br />

der <strong>Hochschule</strong>n und bei den Sozialdiensten der Standortverwaltungen<br />

der Bundeswehr erhältlich. Für die Studiengänge des allgemeinen Auswahlverfahrens werden<br />

von den Bewerber(inne)n folgende Angaben benötigt:<br />

� der ausgefüllte Zulassungsantrag, in dem u.a. Name, Anschrift, Studiengang- und Studienortwunsch<br />

enthalten sind;<br />

� eine amtlich beglaubigte Zeugniskopie, um anhand der Abiturdurchschnittsnote und des<br />

Zeugnisdatums die Zulassungsmöglichkeiten nach dem Notendurchschnitt und der Wartezeit<br />

feststellen zu können;<br />

� eine eidesstattliche Versicherung über frühere Studienzeiten und -abschlüsse;<br />

� sinnvollerweise in vielen Fällen auch eine Meldebescheinigung der Gemeindebehörde<br />

(Vordruck auf der Rückseite des Formulars der Stiftung für Hochschulzulassung);<br />

� bei zusätzlichen Anträgen zum Zulassungsantrag (z.B. einem Antrag auf Verbesserung<br />

der Durchschnittsnote, Verbesserung der Wartezeit) die hierfür erforderlichen Nachweise<br />

(z.B. Schulgutachten).<br />

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