STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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mieren sowie die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes, ggf. auch die Voraussetzungen für<br />
einen Stipendienantrag, zu klären. Die mögliche Anrechnung von im Ausland erbrachten<br />
Studienzeiten und -leistungen sollte mit der Heimathochschule bzw. dem akademischen oder<br />
staatlichen Prüfungsamt vor Antritt des Auslandsstudiums geregelt werden, ebenso der<br />
Fortbestand des Versicherungsschutzes bei Krankheit und Unfall im Ausland. Neben der<br />
Vorbereitung der Beurlaubung von der Heimathochschule ist außerdem unter Beachtung der<br />
geltenden Fristen und Formen die Bewerbung und Anmeldung an der ausländischen Gasthochschule<br />
rechtzeitig vorzunehmen.<br />
Ausführliche Informationen zu diesem Fragenkomplex können den Studienführern des Deutschen<br />
Akademischen Austauschdienstes (DAAD) entnommen werden. Alle hessischen<br />
<strong>Hochschule</strong>n verfügen über Akademische Auslandsämter oder Auslandsreferate, die Beratung<br />
zum Auslandsstudium anbieten und bei der Bewerbung um Stipendien oder Studienbeihilfen<br />
eine erste Anlaufstation darstellen.<br />
Hessische <strong>Hochschule</strong>n im EU-Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen: Erasmus<br />
Die hessischen <strong>Hochschule</strong>n bieten durch ihre Teilnahme an diesem Aktionsprogramm der<br />
Europäischen Union im Rahmen bestehender Hochschulnetzwerke die Chance, eine Studienphase<br />
von drei bis zwölf Monaten an einer der zahlreichen EU-Partnerhochschulen oder<br />
eine Praxisphase in einem ausländischen Betrieb innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein,<br />
Norwegen und der Türkei (insg. 31 Staaten) zu verbringen.<br />
Bei einem Studium im Rahmen des Erasmus-Programms besteht die Zusicherung der<br />
akademischen Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungsnachweise. Die aufnehmende<br />
<strong>Hochschule</strong> bietet Unterstützung bei der Wohnraumversorgung und der Integration in<br />
den Studienbetrieb vor Ort. Das Erasmus-Programm unterstützt den Aufenthalt durch die<br />
Zahlung einer Auslandsstudienbeihilfe, die im Durchschnitt aller geplanten Mobilitätsmaßnahmen<br />
in Deutschland zuletzt zwischen 150 und 200 € monatlich lag.<br />
Zeitpunkt und Vorbereitung eines Studienaufenthaltes im Ausland<br />
Erfolg versprechend ist der Auslandsaufenthalt frühestens nach dem 3. Fachsemester, wenn<br />
der erforderliche Überblick über das Studienfach gewonnen ist. Da der Gewinn eines Studienaufenthaltes<br />
im Ausland entscheidend von der ausreichenden Beherrschung der entsprechenden<br />
Fremdsprache abhängt, sollte der Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse<br />
dem eigentlichen Auslandsaufenthalt unbedingt vorgeschaltet sein. Viele ausländische<br />
<strong>Hochschule</strong>n verlangen darüber hinaus auch den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse<br />
durch spezielle Tests und Prüfungen. Die Planung des Auslandsstudiums sollte rechtzeitig<br />
beginnen. Bewerbungen müssen i.d.R. ein Jahr vor Antritt des Aufenthalts erfolgen; erste<br />
Informationen sollte man entsprechend früh einholen.<br />
Weitere Beispiele für Studienmöglichkeiten im Ausland:<br />
- Studium an Partnerhochschulen<br />
An vielen deutschen <strong>Hochschule</strong>n findet im Rahmen fester Partnerschaftsvereinbarungen<br />
ein Studierendenaustausch mit ausländischen <strong>Hochschule</strong>n statt, der i.d.R. Studierenden<br />
bestimmter Fachbereiche die Möglichkeit eines ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudiums<br />
bietet. Dabei existieren teilweise auch verbindliche Absprachen über finanzielle Zuschüsse,<br />
Unterbringung in Studentenwohnheimen und Erlass von Studiengebühren. Das Land Hessen<br />
ergänzt diese Beziehungen durch zentrale Programme in den USA und Australien. Dies geschieht<br />
durch spezielle vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Land Hessen und den<br />
staatlichen <strong>Hochschule</strong>n in Wisconsin (USA), Massachusetts (USA) und Queensland (Australien).<br />
Ausführliche Informationen zu den zentralen Landesprogrammen unter „www.wisconsin.hessen.de“,<br />
„www.massachusetts.hessen.de“ und „www.queensland.hessen.de“.<br />
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