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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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sen (GVBl.) zu finden. Alle Ordnungen sind auf jeden Fall auch in den <strong>Hochschule</strong>n einsehbar<br />

oder dort als Ausdruck erhältlich.<br />

Beratung und Information hören mit der Studienaufnahme nicht auf, Studienplanung ist ein<br />

Prozess, der ständiger Überprüfungen und Korrekturen bedarf. Selbst die Entscheidung für<br />

einen bestimmten Studiengang ist nicht unabänderlich. Sollte sich nach den ersten Studienerfahrungen<br />

in dem gewählten Studiengang herausstellen, dass die eigenen Fähigkeiten und<br />

Neigungen doch in andere Fachrichtungen weisen, so ist ein möglichst frühzeitiger Fachwechsel<br />

anzustreben. Bei einem Wechsel in benachbarte Disziplinen können in vielen Fällen<br />

bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden, so dass sich der Zeitverlust in Grenzen<br />

hält.<br />

12.2 Studiengänge und Abschlussarten<br />

Studiengänge – gemeint ist die Kombination eines (i.d.R. namengebenden) Studienfachs<br />

oder mehrerer Studienfächer mit einem bestimmten Abschluss – führen zu einem berufsqualifizierenden<br />

Abschluss und sind grundsätzlich danach zu unterscheiden, ob sie mit einer<br />

Hochschulprüfung, einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung abschließen.<br />

Bei den Hochschulprüfungen bestimmt im Rahmen allgemeiner Vorgaben (wie Hochschulgesetz)<br />

die jeweilige <strong>Hochschule</strong> in der betreffenden Prüfungsordnung Studienziele, Regelstudienzeit,<br />

Bildung und Zusammensetzung der Prüfungsgremien, Fristen und Prüfungsverfahren,<br />

nachzuweisende besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Praktika, den zu verleihenden<br />

Grad sowie in der Studienordnung Aufbau, Inhalte und besondere Akzente eines Studiengangs.<br />

Das zuständige Ministerium (in Hessen das Ministerium für Wissenschaft und<br />

Kunst) sorgt über sein Genehmigungsrecht für die Einhaltung des jeweiligen vorgegebenen<br />

Rahmens. Hochschulprüfungen werden von den Mitgliedern der Professorengruppe, wissenschaftlichen<br />

Mitgliedern und Lehrbeauftragten abgenommen, die in den Prüfungsfächern<br />

Lehrveranstaltungen anbieten oder damit beauftragt werden könnten. Hochschulabschlüsse<br />

sind der Bachelor, der Master, das Diplom, der Bakkalaureus und der Magister Artium; hinzu<br />

kommt postgradual die Promotion (Absolventinnen wird der akademische Grad in der weiblichen<br />

Form verliehen). Bachelor- und Masterstudiengänge werden akkreditiert, die Rahmenprüfungsordnungen<br />

der KMK für Diplom- und Magisterstudiengänge laufen aus; die Akkreditierung<br />

gewährleistet vergleichbare Standards.<br />

Staatliche Prüfungen werden durch Verordnungen des Bundes oder des jeweiligen Landes<br />

geregelt. Prüfungen sind hier vor staatlichen Prüfungskommissionen abzulegen, an denen<br />

aber wiederum die Lehrenden der <strong>Hochschule</strong> beteiligt sind. Kirchliche Prüfungen schließlich<br />

werden vor kirchlichen Prüfungskommissionen abgelegt, die Prüfungsordnungen werden von<br />

den Kirchenbehörden erlassen.<br />

Bachelor, Master<br />

Konnten deutsche <strong>Hochschule</strong>n früher nur in Zusammenarbeit mit <strong>Hochschule</strong>n im Ausland<br />

Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen anbieten, verleihen sie nach der Novellierung<br />

des Hochschulrahmengesetzes vom August 1998 selbst – angelsächsischem Vorbild<br />

folgend – in Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren als ersten<br />

berufsqualifizierenden Abschluss einen Bachelor- oder Bakkalaureusgrad sowie als weiteren<br />

berufsqualifizierenden Abschluss – aufgrund von Prüfungen nach weiteren ein bis zwei Jahren<br />

Regelstudienzeit – einen Master- oder Magistergrad. Solche konsekutiv aufgebauten<br />

(und somit gestuften) Studiengänge sollen eine Gesamtregelstudienzeit von max. fünf Jahren<br />

aufweisen. Der Masterabschluss bildet i.d.R. die Voraussetzung für eine Promotion.<br />

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