STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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sen (GVBl.) zu finden. Alle Ordnungen sind auf jeden Fall auch in den <strong>Hochschule</strong>n einsehbar<br />
oder dort als Ausdruck erhältlich.<br />
Beratung und Information hören mit der Studienaufnahme nicht auf, Studienplanung ist ein<br />
Prozess, der ständiger Überprüfungen und Korrekturen bedarf. Selbst die Entscheidung für<br />
einen bestimmten Studiengang ist nicht unabänderlich. Sollte sich nach den ersten Studienerfahrungen<br />
in dem gewählten Studiengang herausstellen, dass die eigenen Fähigkeiten und<br />
Neigungen doch in andere Fachrichtungen weisen, so ist ein möglichst frühzeitiger Fachwechsel<br />
anzustreben. Bei einem Wechsel in benachbarte Disziplinen können in vielen Fällen<br />
bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden, so dass sich der Zeitverlust in Grenzen<br />
hält.<br />
12.2 Studiengänge und Abschlussarten<br />
Studiengänge – gemeint ist die Kombination eines (i.d.R. namengebenden) Studienfachs<br />
oder mehrerer Studienfächer mit einem bestimmten Abschluss – führen zu einem berufsqualifizierenden<br />
Abschluss und sind grundsätzlich danach zu unterscheiden, ob sie mit einer<br />
Hochschulprüfung, einer staatlichen Prüfung oder einer kirchlichen Prüfung abschließen.<br />
Bei den Hochschulprüfungen bestimmt im Rahmen allgemeiner Vorgaben (wie Hochschulgesetz)<br />
die jeweilige <strong>Hochschule</strong> in der betreffenden Prüfungsordnung Studienziele, Regelstudienzeit,<br />
Bildung und Zusammensetzung der Prüfungsgremien, Fristen und Prüfungsverfahren,<br />
nachzuweisende besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Praktika, den zu verleihenden<br />
Grad sowie in der Studienordnung Aufbau, Inhalte und besondere Akzente eines Studiengangs.<br />
Das zuständige Ministerium (in Hessen das Ministerium für Wissenschaft und<br />
Kunst) sorgt über sein Genehmigungsrecht für die Einhaltung des jeweiligen vorgegebenen<br />
Rahmens. Hochschulprüfungen werden von den Mitgliedern der Professorengruppe, wissenschaftlichen<br />
Mitgliedern und Lehrbeauftragten abgenommen, die in den Prüfungsfächern<br />
Lehrveranstaltungen anbieten oder damit beauftragt werden könnten. Hochschulabschlüsse<br />
sind der Bachelor, der Master, das Diplom, der Bakkalaureus und der Magister Artium; hinzu<br />
kommt postgradual die Promotion (Absolventinnen wird der akademische Grad in der weiblichen<br />
Form verliehen). Bachelor- und Masterstudiengänge werden akkreditiert, die Rahmenprüfungsordnungen<br />
der KMK für Diplom- und Magisterstudiengänge laufen aus; die Akkreditierung<br />
gewährleistet vergleichbare Standards.<br />
Staatliche Prüfungen werden durch Verordnungen des Bundes oder des jeweiligen Landes<br />
geregelt. Prüfungen sind hier vor staatlichen Prüfungskommissionen abzulegen, an denen<br />
aber wiederum die Lehrenden der <strong>Hochschule</strong> beteiligt sind. Kirchliche Prüfungen schließlich<br />
werden vor kirchlichen Prüfungskommissionen abgelegt, die Prüfungsordnungen werden von<br />
den Kirchenbehörden erlassen.<br />
Bachelor, Master<br />
Konnten deutsche <strong>Hochschule</strong>n früher nur in Zusammenarbeit mit <strong>Hochschule</strong>n im Ausland<br />
Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen anbieten, verleihen sie nach der Novellierung<br />
des Hochschulrahmengesetzes vom August 1998 selbst – angelsächsischem Vorbild<br />
folgend – in Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren als ersten<br />
berufsqualifizierenden Abschluss einen Bachelor- oder Bakkalaureusgrad sowie als weiteren<br />
berufsqualifizierenden Abschluss – aufgrund von Prüfungen nach weiteren ein bis zwei Jahren<br />
Regelstudienzeit – einen Master- oder Magistergrad. Solche konsekutiv aufgebauten<br />
(und somit gestuften) Studiengänge sollen eine Gesamtregelstudienzeit von max. fünf Jahren<br />
aufweisen. Der Masterabschluss bildet i.d.R. die Voraussetzung für eine Promotion.<br />
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