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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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onspartnern in Hanau und Gelnhausen (berufliche Schulen). Als Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme<br />

kann in Hasselroth die Sprachkompetenz C1 GER erworben werden. Das<br />

schulische Angebot ist als Lehrgang mit besonderer pädagogischer Prägung anerkannt, insoweit<br />

können BAföG-Anträge gestellt werden.<br />

Ansprechpartner: Herr Dr. Müglich, Otto-Benecke-Stiftung (T: 069/209739916) und Herr Brendel, Leiter der Fördereinrichtung<br />

Hasselroth (T: 06055/93155).<br />

1.2.2 Fachgebundene Hochschulreife<br />

Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat, wer das Grundstudium<br />

in einem Fachhochschulstudiengang, einem gestuften Studiengang an einer Universität<br />

oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat (§ 54 Abs. 3 Satz 2<br />

Hessisches Hochschulgesetz). Die <strong>Hochschule</strong>n stellen selbst die fachgebundene Hochschulreife<br />

fest und bescheinigen sie. Solche Bewerber/innen sind befähigt, im gleichen oder<br />

in einem verwandten Studiengang an einer hessischen Universität oder Kunsthochschule<br />

weiterzustudieren, jedoch in bundesweiten NC-Studiengängen der Stiftung für Hochschulzulassung<br />

lediglich im Rahmen einer Quote von 0,2% der Studienplätze (für Bewerber/innen<br />

mit einer deutschen besonderen Hochschulzugangsberechtigung).<br />

1.2.3 Allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife als gleichwertig anerkannte<br />

Vorbildung<br />

In Einzelfällen kann das Hessische Kultusministerium auf Antrag die schulisch erworbene<br />

allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife anderer Bundesländer, deren Hochschulzugang<br />

auf dieses Bundesland eingeschränkt ist, als der allgemeinen oder der fachgebundenen<br />

Hochschulreife gleichwertig für Hessen anerkennen.<br />

Studienbewerber/innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen dürfen das Studium an<br />

einer <strong>Hochschule</strong> des Landes oder an einer staatlich anerkannten <strong>Hochschule</strong> erst aufnehmen,<br />

wenn ihre Vorbildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung<br />

gleichwertig anerkannt worden sind. Hierzu muss u.U. eine Feststellungsprüfung an<br />

einem Studienkolleg bestanden werden. Weitere Informationen hierzu enthält Kapitel 6 in<br />

Teil I.<br />

1.2.4 Fachhochschulreife<br />

Die Fachhochschulreife wird erworben durch<br />

- das Abschlusszeugnis / Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule;<br />

- das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in<br />

einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder Abendgymnasium des Landes<br />

Hessen nach § 48 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, zuletzt<br />

geändert am 1. Juni 2010 (auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums<br />

„www.kultusministerium.hessen.de“ unter „Schulrecht“ einzusehen).<br />

Voraussetzung für die Ausstellung dieses Zeugnisses in der gymnasialen Oberstufe, im<br />

beruflichen Gymnasium und am Hessenkolleg ist der Besuch der Qualifikationsphase<br />

mind. bis zum Ende des zweiten Halbjahres in Verbindung mit der Erfüllung bestimmter<br />

schulischer Leistungen (u.a. in elf Grundkursen insg. mind. 55 Punkte der einfachen Wertung<br />

und in beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursen mind. 40 Punkte der zweifachen<br />

Wertung) und dem Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit. Unter den einzubringenden<br />

Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache<br />

nach § 14 OAVO, Politik und Wirtschaft oder Geschichte oder Historisch-politischer Bil-<br />

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