STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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onspartnern in Hanau und Gelnhausen (berufliche Schulen). Als Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme<br />
kann in Hasselroth die Sprachkompetenz C1 GER erworben werden. Das<br />
schulische Angebot ist als Lehrgang mit besonderer pädagogischer Prägung anerkannt, insoweit<br />
können BAföG-Anträge gestellt werden.<br />
Ansprechpartner: Herr Dr. Müglich, Otto-Benecke-Stiftung (T: 069/209739916) und Herr Brendel, Leiter der Fördereinrichtung<br />
Hasselroth (T: 06055/93155).<br />
1.2.2 Fachgebundene Hochschulreife<br />
Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat, wer das Grundstudium<br />
in einem Fachhochschulstudiengang, einem gestuften Studiengang an einer Universität<br />
oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat (§ 54 Abs. 3 Satz 2<br />
Hessisches Hochschulgesetz). Die <strong>Hochschule</strong>n stellen selbst die fachgebundene Hochschulreife<br />
fest und bescheinigen sie. Solche Bewerber/innen sind befähigt, im gleichen oder<br />
in einem verwandten Studiengang an einer hessischen Universität oder Kunsthochschule<br />
weiterzustudieren, jedoch in bundesweiten NC-Studiengängen der Stiftung für Hochschulzulassung<br />
lediglich im Rahmen einer Quote von 0,2% der Studienplätze (für Bewerber/innen<br />
mit einer deutschen besonderen Hochschulzugangsberechtigung).<br />
1.2.3 Allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife als gleichwertig anerkannte<br />
Vorbildung<br />
In Einzelfällen kann das Hessische Kultusministerium auf Antrag die schulisch erworbene<br />
allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife anderer Bundesländer, deren Hochschulzugang<br />
auf dieses Bundesland eingeschränkt ist, als der allgemeinen oder der fachgebundenen<br />
Hochschulreife gleichwertig für Hessen anerkennen.<br />
Studienbewerber/innen mit ausländischen Vorbildungsnachweisen dürfen das Studium an<br />
einer <strong>Hochschule</strong> des Landes oder an einer staatlich anerkannten <strong>Hochschule</strong> erst aufnehmen,<br />
wenn ihre Vorbildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung<br />
gleichwertig anerkannt worden sind. Hierzu muss u.U. eine Feststellungsprüfung an<br />
einem Studienkolleg bestanden werden. Weitere Informationen hierzu enthält Kapitel 6 in<br />
Teil I.<br />
1.2.4 Fachhochschulreife<br />
Die Fachhochschulreife wird erworben durch<br />
- das Abschlusszeugnis / Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule;<br />
- das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in<br />
einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder Abendgymnasium des Landes<br />
Hessen nach § 48 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, zuletzt<br />
geändert am 1. Juni 2010 (auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums<br />
„www.kultusministerium.hessen.de“ unter „Schulrecht“ einzusehen).<br />
Voraussetzung für die Ausstellung dieses Zeugnisses in der gymnasialen Oberstufe, im<br />
beruflichen Gymnasium und am Hessenkolleg ist der Besuch der Qualifikationsphase<br />
mind. bis zum Ende des zweiten Halbjahres in Verbindung mit der Erfüllung bestimmter<br />
schulischer Leistungen (u.a. in elf Grundkursen insg. mind. 55 Punkte der einfachen Wertung<br />
und in beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursen mind. 40 Punkte der zweifachen<br />
Wertung) und dem Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit. Unter den einzubringenden<br />
Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache<br />
nach § 14 OAVO, Politik und Wirtschaft oder Geschichte oder Historisch-politischer Bil-<br />
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