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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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Urkundenfälschung) und 27 bis 30 (Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten,<br />

Straftaten gegen die Umwelt, Straftaten im Amt);<br />

c) aus dem Strafprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Verfahrensbeteiligte sowie in Grundzügen<br />

Gang des Strafverfahrens, gerichtliche Zuständigkeit, Instanzenzug, Zwangsmittel<br />

und Rechtskraft;<br />

4. aus dem Öffentlichen Recht:<br />

a) Staatsrecht ohne Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht;<br />

b) aus dem Verfassungsprozessrecht: Organstreit, Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde;<br />

c) aus dem Europarecht: Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften, Grundfreiheiten<br />

des EG-Vertrages und ihre Durchsetzung, Organe und Handlungsformen der Europäischen<br />

Gemeinschaften sowie Grundzüge des Rechtsschutzes vor dem Europäischen Gerichtshof;<br />

d) Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme<br />

der besonderen Verwaltungsverfahren, einschließlich der Grundzüge des Rechts der<br />

öffentlichen Ersatzleistungen;<br />

e) aus dem Verwaltungsprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges,<br />

Klagearten, Vorverfahren, gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidung<br />

sowie Grundzüge des Rechts des vorläufigen Rechtsschutzes;<br />

f) aus dem Besonderen Verwaltungsrecht die Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts<br />

sowie das Recht der Bauleitplanung und der Baugenehmigung einschließlich der Grundzüge<br />

der kommunalen Organisation und des kommunalen Satzungsrechts.<br />

� Studierende der U Frankfurt müssen eine Zwischenprüfung ablegen. Zwischenprüfungsrelevante<br />

Leistungen sind die Leistungen für den Grundlagenschein sowie die Klausuren<br />

für die Anfängerscheine im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht. Diese Leistungen sind bis<br />

zum Ende des 4. Fachsemesters zu erbringen, wobei eine der geforderten Prüfungsleistungen<br />

auch noch im 5. Fachsemester nachgeholt werden kann. Folgende Schwerpunktbereiche<br />

werden angeboten: Internationalisierung und Europäisierung des Rechts; Unternehmen<br />

und Finanzen; Grundlagen des Rechts; Steuerung durch Recht; Arbeit, Soziales,<br />

Lebenslagen; Kriminalwissenschaften.<br />

� Die Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung an der U Gießen werden studienbegleitend<br />

in bestimmten Lehrveranstaltungen als abschließende Aufsichtsarbeiten abgenommen.<br />

Sie sind in dem laut Studienplan vorgesehenen Semester abzulegen. Zum Bestehen<br />

müssen mind. sechs Aufsichtsarbeiten in den acht prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen<br />

mit Erfolg angefertigt werden. Die Regelstudienzeit bis zur Ablegung der Zwischenprüfung<br />

beträgt 4 Semester. Die Leistungen sind spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters<br />

zu erbringen.<br />

Folgende Schwerpunktbereiche sind wählbar: 1. Deutsches und internationales Familien-<br />

und Erbrecht; 2. Arbeitsrecht mit Sozialrecht; 3. Wirtschaftsrecht; 4. Europarecht und Internationales<br />

Recht; 5. Umweltrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht; 6. Strafjustiz und<br />

Kriminologie.<br />

� An der U Marburg ist verbindlich geregelt, dass die Studierenden i.d.R. bis zum Ende des<br />

4. Fachsemesters, spätestens bis zum Ende des 5. Fachsemesters eine Zwischenprüfung<br />

abzulegen haben. Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Erst dann ist eine<br />

Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium möglich. Folgende Schwerpunktbereiche<br />

werden angeboten: „Recht der Privatperson“, „Recht des Unternehmens“, „Medizin- und<br />

Pharmarecht“, „Staat und Wirtschaft“, „Völker- und Europarecht“ und „Nationale und internationale<br />

Strafrechtspflege“. Dieses Angebot ermöglicht schon während des Studiums eine<br />

vertiefende Spezialisierung in einem der genannten Gebiete.<br />

Zu den Besonderheiten am Studienort Marburg gehört außerdem das Angebot von zwei<br />

Zusatzqualifikationen und einem Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft: Die Zu-<br />

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