STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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Urkundenfälschung) und 27 bis 30 (Sachbeschädigung, gemeingefährliche Straftaten,<br />
Straftaten gegen die Umwelt, Straftaten im Amt);<br />
c) aus dem Strafprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Verfahrensbeteiligte sowie in Grundzügen<br />
Gang des Strafverfahrens, gerichtliche Zuständigkeit, Instanzenzug, Zwangsmittel<br />
und Rechtskraft;<br />
4. aus dem Öffentlichen Recht:<br />
a) Staatsrecht ohne Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht;<br />
b) aus dem Verfassungsprozessrecht: Organstreit, Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde;<br />
c) aus dem Europarecht: Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften, Grundfreiheiten<br />
des EG-Vertrages und ihre Durchsetzung, Organe und Handlungsformen der Europäischen<br />
Gemeinschaften sowie Grundzüge des Rechtsschutzes vor dem Europäischen Gerichtshof;<br />
d) Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme<br />
der besonderen Verwaltungsverfahren, einschließlich der Grundzüge des Rechts der<br />
öffentlichen Ersatzleistungen;<br />
e) aus dem Verwaltungsprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges,<br />
Klagearten, Vorverfahren, gerichtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidung<br />
sowie Grundzüge des Rechts des vorläufigen Rechtsschutzes;<br />
f) aus dem Besonderen Verwaltungsrecht die Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts<br />
sowie das Recht der Bauleitplanung und der Baugenehmigung einschließlich der Grundzüge<br />
der kommunalen Organisation und des kommunalen Satzungsrechts.<br />
� Studierende der U Frankfurt müssen eine Zwischenprüfung ablegen. Zwischenprüfungsrelevante<br />
Leistungen sind die Leistungen für den Grundlagenschein sowie die Klausuren<br />
für die Anfängerscheine im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht. Diese Leistungen sind bis<br />
zum Ende des 4. Fachsemesters zu erbringen, wobei eine der geforderten Prüfungsleistungen<br />
auch noch im 5. Fachsemester nachgeholt werden kann. Folgende Schwerpunktbereiche<br />
werden angeboten: Internationalisierung und Europäisierung des Rechts; Unternehmen<br />
und Finanzen; Grundlagen des Rechts; Steuerung durch Recht; Arbeit, Soziales,<br />
Lebenslagen; Kriminalwissenschaften.<br />
� Die Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung an der U Gießen werden studienbegleitend<br />
in bestimmten Lehrveranstaltungen als abschließende Aufsichtsarbeiten abgenommen.<br />
Sie sind in dem laut Studienplan vorgesehenen Semester abzulegen. Zum Bestehen<br />
müssen mind. sechs Aufsichtsarbeiten in den acht prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen<br />
mit Erfolg angefertigt werden. Die Regelstudienzeit bis zur Ablegung der Zwischenprüfung<br />
beträgt 4 Semester. Die Leistungen sind spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters<br />
zu erbringen.<br />
Folgende Schwerpunktbereiche sind wählbar: 1. Deutsches und internationales Familien-<br />
und Erbrecht; 2. Arbeitsrecht mit Sozialrecht; 3. Wirtschaftsrecht; 4. Europarecht und Internationales<br />
Recht; 5. Umweltrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht; 6. Strafjustiz und<br />
Kriminologie.<br />
� An der U Marburg ist verbindlich geregelt, dass die Studierenden i.d.R. bis zum Ende des<br />
4. Fachsemesters, spätestens bis zum Ende des 5. Fachsemesters eine Zwischenprüfung<br />
abzulegen haben. Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Erst dann ist eine<br />
Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium möglich. Folgende Schwerpunktbereiche<br />
werden angeboten: „Recht der Privatperson“, „Recht des Unternehmens“, „Medizin- und<br />
Pharmarecht“, „Staat und Wirtschaft“, „Völker- und Europarecht“ und „Nationale und internationale<br />
Strafrechtspflege“. Dieses Angebot ermöglicht schon während des Studiums eine<br />
vertiefende Spezialisierung in einem der genannten Gebiete.<br />
Zu den Besonderheiten am Studienort Marburg gehört außerdem das Angebot von zwei<br />
Zusatzqualifikationen und einem Schwerpunktprogramm Recht und Wirtschaft: Die Zu-<br />
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