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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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Darmstadt Groß-Gerauer-Weg 7, 64295 Darmstadt,<br />

darmstadt.kuz-171@arbeitsagentur.de<br />

Frankfurt a.M. Emil-von-Behring-Straße 10, 60439 Frankfurt und Hainerweg 44,<br />

60599 Frankfurt, frankfurt-main.hochschulteam@arbeitsagentur.de<br />

Fulda Rangstraße 4, 36037 Fulda, fulda@arbeitsagentur.de<br />

Gießen Nordanlage 60, 35390 Gießen, giessen@arbeitsagentur.de<br />

Hanau Am Hauptbahnhof 1, 63450 Hanau, hanau@arbeitsagentur.de<br />

Kassel Grüner Weg 46, 34117 Kassel,<br />

kassel.berufsberatung@arbeitsagentur.de<br />

Korbach Louis-Peter-Straße 49-51, 34497 Korbach,<br />

korbach@arbeitsagentur.de<br />

Limburg Ste-Foy-Straße 23, 65549 Limburg,<br />

limburg.berufsberatung@arbeitsagentur.de<br />

Marburg Afföllerstraße 25, 35039 Marburg,<br />

marburg.berufsberatung@arbeitsagentur.de<br />

Offenbach a.M. Domstraße 68, 63067 Offenbach,<br />

offenbach.151-U25@arbeitsagentur.de<br />

Wetzlar Sophienstraße 19, 35576 Wetzlar,<br />

wetzlar.151-U25@arbeitsagentur.de<br />

Wiesbaden Klarenthaler Straße 34, 65197 Wiesbaden, wiesbaden.U25@<br />

arbeitsagentur.de, wiesbaden.171-akademiker@arbeitsagentur.de<br />

Service-Hotline: 0180 1 555111, Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

(Entgelt entsprechend der Preisliste des Teilnehmernetzbetreibers)<br />

4. Von der Bewerbung bis zur Einschreibung<br />

Das akademische Studienjahr gliedert sich in ein Wintersemester und das darauffolgende<br />

Sommersemester, wobei die Vorlesungszeit (in der Lehrveranstaltungen stattfinden) von der<br />

vorlesungsfreien Zeit (den „Semesterferien”) wie folgt unterschieden wird:<br />

� Universitäten und Kunsthochschulen<br />

Wintersemester vom 1. Oktober bis zum 31. März des folgenden Jahres, davon Lehrveranstaltungen<br />

i.d.R. von Mitte Oktober bis Mitte Februar des folgenden Jahres (16 Wochen);<br />

Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September eines jeden Jahres, davon Lehrveranstaltungen<br />

i.d.R. von Mitte April bis Mitte Juli (13 Wochen);<br />

� Fachhochschulen<br />

Wintersemester vom 1. September bis zum 28. Februar des folgenden Jahres, davon<br />

Lehrveranstaltungen i.d.R. von Ende September bis Mitte Februar (18 Wochen);<br />

Sommersemester vom 1. März bis zum 31. August eines jeden Jahres, davon Lehrveranstaltungen<br />

i.d.R. von Mitte März bis Mitte Juli (18 Wochen).<br />

Studieren setzt voraus, dass sich die Bewerberin / der Bewerber zum Studium in dem von ihr<br />

/ ihm gewählten Studiengang einschreibt und damit Mitglied der <strong>Hochschule</strong> wird. Grundsätzlich<br />

gibt es drei unterschiedliche Wege zum Studienplatz:<br />

� In den Studiengängen ohne Aufnahmebeschränkung ist der Antrag auf Einschreibung<br />

(Immatrikulation) innerhalb der von der jeweiligen <strong>Hochschule</strong> festgesetzten Frist (bisher<br />

i.d.R. der 15. Juli für ein Wintersemester bzw. der 15. Januar für ein Sommersemester)<br />

direkt an die <strong>Hochschule</strong> zu richten. Bewerbungsunterlagen sind i.d.R. online über die<br />

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