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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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Pflege H Fulda, Marquardstraße 35, 36039 Fulda,<br />

T: 0661/9640-600, Prof. Dr. Brückner,<br />

h-j.brueckner@pg.hs-fulda.de<br />

Physiotherapie H Fulda (wie oben), T: 0661/9640-600<br />

Prüfungsausschussvorsitzender:<br />

Prof. Dr. Stefan Greß, T: 0661/9640-638<br />

stefan.gress@pg.hs-fulda.de<br />

Sozialwesen H Fulda (wie oben), T: 0661/9640-200<br />

Prüfungsausschussvorsitzende:<br />

Prof. Dr. Anne Lützenkirchen,<br />

anne.luetzenkirchen@sw.hs-fulda.de<br />

StudiumPlus TH Mittelhessen (wie oben)<br />

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich<br />

Wirtschaftspädagogik<br />

18<br />

FH Frankfurt, Nibelungenplatz 1,<br />

60318 Frankfurt a.M.,<br />

Frau Bettina Fischer-Gerstemeier,<br />

T: 069/1533-2517<br />

1.2.7 Nachweis hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung<br />

Bei festgestellter hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung kann auf<br />

eine Hochschulzugangsberechtigung für den betreffenden Studiengang verzichtet werden,<br />

sofern er mit einer Hochschulprüfung abschließt (§ 54 Abs. 4 Satz 3 Hessisches Hochschulgesetz;<br />

siehe auch die folgenden Ausführungen in Kapitel 1.3).<br />

1.3 Sonstige Vorbildungsnachweise<br />

Nach dem Hessischen Hochschulgesetz (§ 54 Abs. 4) kann die <strong>Hochschule</strong> durch Satzung<br />

festlegen, welche studiengangspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse neben der Hochschulreife<br />

zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden müssen und in welchem Verfahren<br />

der Nachweis erfolgt. Die <strong>Hochschule</strong> kann in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen<br />

Studienbewerber/innen mit dem Vorbehalt einschreiben, dass innerhalb der ersten<br />

beiden Semester der Nachweis über das Vorliegen der studiengangspezifischen Fähigkeiten<br />

und Kenntnisse geführt oder ein in der PO vorgesehener Leistungsnachweis erbracht wird.<br />

Wer an einer staatlichen <strong>Hochschule</strong> Hessens ein Studium im Bereich der Musik, Darstellenden<br />

Kunst, Freien (d.h. Bildenden) Kunst oder Gestaltung aufnehmen möchte, muss neben<br />

der Hochschulreife in einer speziellen Eignungsprüfung der jeweiligen <strong>Hochschule</strong> als<br />

weitere Zugangsvoraussetzung den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung<br />

erbringen. Bewerber/innen für einen gestalterischen Studiengang an einer Fachhochschule,<br />

die eine Fachoberschule für Gestaltung erfolgreich abgeschlossen und in den<br />

fachbezogenen Fächern mit mind. der Note “gut” bewertete Leistungen erzielt haben, können<br />

auf Antrag ganz oder teilweise von der Prüfung befreit werden (an der H RheinMain im<br />

Studiengang Innenarchitektur nicht möglich). Für die Teilnahme an künstlerischen Eignungsprüfungen<br />

ist eine Anmeldung erforderlich, die nichts mit der Bewerbung um einen Studienplatz<br />

zu tun hat; die Termine für die Anmeldungen liegen wesentlich früher. Die Anmeldung<br />

zur Eignungsprüfung muss bei der <strong>Hochschule</strong> erfolgen, an der die Bewerberin oder der Bewerber<br />

studieren will, und zwar für ein Wintersemester bis zum 1. Juni, für ein Sommersemester<br />

bis zum 1. Dezember des Vorjahres. Bei der <strong>Hochschule</strong> für Musik und Darstellende<br />

Kunst in Frankfurt muss die Anmeldung für ein Wintersemester bis zum 15. April vorliegen.

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