STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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Pflege H Fulda, Marquardstraße 35, 36039 Fulda,<br />
T: 0661/9640-600, Prof. Dr. Brückner,<br />
h-j.brueckner@pg.hs-fulda.de<br />
Physiotherapie H Fulda (wie oben), T: 0661/9640-600<br />
Prüfungsausschussvorsitzender:<br />
Prof. Dr. Stefan Greß, T: 0661/9640-638<br />
stefan.gress@pg.hs-fulda.de<br />
Sozialwesen H Fulda (wie oben), T: 0661/9640-200<br />
Prüfungsausschussvorsitzende:<br />
Prof. Dr. Anne Lützenkirchen,<br />
anne.luetzenkirchen@sw.hs-fulda.de<br />
StudiumPlus TH Mittelhessen (wie oben)<br />
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich<br />
Wirtschaftspädagogik<br />
18<br />
FH Frankfurt, Nibelungenplatz 1,<br />
60318 Frankfurt a.M.,<br />
Frau Bettina Fischer-Gerstemeier,<br />
T: 069/1533-2517<br />
1.2.7 Nachweis hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung<br />
Bei festgestellter hervorragender wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung kann auf<br />
eine Hochschulzugangsberechtigung für den betreffenden Studiengang verzichtet werden,<br />
sofern er mit einer Hochschulprüfung abschließt (§ 54 Abs. 4 Satz 3 Hessisches Hochschulgesetz;<br />
siehe auch die folgenden Ausführungen in Kapitel 1.3).<br />
1.3 Sonstige Vorbildungsnachweise<br />
Nach dem Hessischen Hochschulgesetz (§ 54 Abs. 4) kann die <strong>Hochschule</strong> durch Satzung<br />
festlegen, welche studiengangspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse neben der Hochschulreife<br />
zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden müssen und in welchem Verfahren<br />
der Nachweis erfolgt. Die <strong>Hochschule</strong> kann in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen<br />
Studienbewerber/innen mit dem Vorbehalt einschreiben, dass innerhalb der ersten<br />
beiden Semester der Nachweis über das Vorliegen der studiengangspezifischen Fähigkeiten<br />
und Kenntnisse geführt oder ein in der PO vorgesehener Leistungsnachweis erbracht wird.<br />
Wer an einer staatlichen <strong>Hochschule</strong> Hessens ein Studium im Bereich der Musik, Darstellenden<br />
Kunst, Freien (d.h. Bildenden) Kunst oder Gestaltung aufnehmen möchte, muss neben<br />
der Hochschulreife in einer speziellen Eignungsprüfung der jeweiligen <strong>Hochschule</strong> als<br />
weitere Zugangsvoraussetzung den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung<br />
erbringen. Bewerber/innen für einen gestalterischen Studiengang an einer Fachhochschule,<br />
die eine Fachoberschule für Gestaltung erfolgreich abgeschlossen und in den<br />
fachbezogenen Fächern mit mind. der Note “gut” bewertete Leistungen erzielt haben, können<br />
auf Antrag ganz oder teilweise von der Prüfung befreit werden (an der H RheinMain im<br />
Studiengang Innenarchitektur nicht möglich). Für die Teilnahme an künstlerischen Eignungsprüfungen<br />
ist eine Anmeldung erforderlich, die nichts mit der Bewerbung um einen Studienplatz<br />
zu tun hat; die Termine für die Anmeldungen liegen wesentlich früher. Die Anmeldung<br />
zur Eignungsprüfung muss bei der <strong>Hochschule</strong> erfolgen, an der die Bewerberin oder der Bewerber<br />
studieren will, und zwar für ein Wintersemester bis zum 1. Juni, für ein Sommersemester<br />
bis zum 1. Dezember des Vorjahres. Bei der <strong>Hochschule</strong> für Musik und Darstellende<br />
Kunst in Frankfurt muss die Anmeldung für ein Wintersemester bis zum 15. April vorliegen.