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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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8.3 Sonstige Förderungsmöglichkeiten<br />

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben der finanziellen Unterstützung durch das<br />

BAföG eine Vielzahl von anderen Stipendien. Aus zusätzlichen Mitteln fördern u. U. auch der<br />

Bund, die Länder, die Gemeinden oder einzelne Städte. Weitere Förderer – mit nichtöffentlichen<br />

Mitteln – sind konfessionelle Träger, die Wirtschaft und einige Private. Es gibt hochschulgebundene,<br />

fachrichtungsgebundene und konfessionsgebundene Stipendien. Eine detaillierte<br />

Aufstellung über Förderungsmöglichkeiten, die Art der Kriterien, nach denen die<br />

Mittel vergeben werden, die Form der Bewerbung sowie andere wichtige Einzelheiten über<br />

Stipendien können dem Buch „Förderungsmöglichkeiten für Studierende” entnommen werden,<br />

das vom Deutschen Studentenwerk e.V. herausgegeben wird und im Buchhandel erhältlich<br />

ist. Einige der größten und bekanntesten Stipendiengeber und weiterführende Links<br />

sind unter „www.hmwk.hessen.de“ (> Förderung > Ausbildungsförderung > Stipendien), in<br />

der Broschüre „Studien- und Berufswahl“, dem entsprechenden Online-Angebot<br />

„www.studienwahl.de“ sowie in den Publikationen und über die Internetseiten der <strong>Hochschule</strong>n<br />

zu finden.<br />

9. Krankenversicherung für Studierende<br />

Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Studierenden, die an staatlichen oder staatlich<br />

anerkannten <strong>Hochschule</strong>n in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Studierende<br />

können entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer Familienversicherung,<br />

einer Studentenpflichtversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft oder<br />

aber privat krankenversichert sein. Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung<br />

der Pflegeversicherung zuständig.<br />

Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert,<br />

wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Studierende sind, d.h. wenn ihre Zeit und<br />

Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen<br />

aufgrund des Umfangs der Beschäftigung vom Erscheinungsbild her Arbeitnehmer/in ist, ist<br />

nicht als Studierende/r, sondern als Arbeitnehmer/in versicherungspflichtig.<br />

Ein beitragsfreier Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird die<br />

Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, besteht die Möglichkeit<br />

der Familienversicherung für einen dem Dienst entsprechenden Zeitraum über das 25.<br />

Lebensjahr hinaus. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist aber, dass die / der Familienangehörige<br />

kein Gesamteinkommen hat, das in den Jahren 2010 und 2011 regelmäßig<br />

365 € monatlich (= 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) und bei Mini-Job<br />

400 € überschreitet.<br />

Nähere Ausführungen zur Krankenversicherung (Versicherungstatbestände, Beiträge, Versicherungsbescheinigung,<br />

Krankenkassenwahl u.a.m.) befinden sich in der Broschüre „Studien-<br />

und Berufswahl“, dem entsprechenden Online-Angebot „www.studienwahl.de“ sowie in<br />

den Vorlesungsverzeichnissen, Publikationen und Internetseiten der <strong>Hochschule</strong>n. Gleiches<br />

gilt für die gesetzliche Unfallversicherung (siehe auch „www.ukh.de“). Nähere Auskünfte über<br />

die Krankenversicherung der Studierenden erteilen selbstverständlich auch die Krankenkassen.<br />

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