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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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waltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen,<br />

sowie Absolvent(inn)en eines einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie<br />

der Arbeit in der U Frankfurt hingegen besitzen in Hessen eine fachgebundene Hochschulreife.<br />

Landesspezifische Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter aus anderen<br />

Ländern werden nach einem Jahr nachweislich dort erfolgreich absolvierten Studiums zum<br />

Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang<br />

in Hessen anerkannt, sofern in den ersten beiden Semestern nach der Studien- oder Prüfungsordnung<br />

der jeweiligen <strong>Hochschule</strong> mind. 60 Kreditpunkte erreicht wurden. Gleiches gilt<br />

für ein in einem anderen Land nach dessen landesrechtlichen Regelungen nachweislich erfolgreich<br />

absolviertes Probestudium.<br />

Darüber hinaus können beruflich Qualifizierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung für<br />

den angestrebten Studienbereich besitzen, eine Hochschulzugangsprüfung ablegen, durch<br />

die Vorbildung und Eignung für ein Hochschulstudium in dem Studienbereich festgestellt<br />

werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz,<br />

der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mind. zweijährige<br />

abgeschlossene Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten<br />

Bereich und eine anschließende mind. dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum<br />

angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich. Wird ein zu Berufsausbildung oder Berufstätigkeit<br />

fachfremdes Studium angestrebt, muss zusätzlich das durch Ausbildung und<br />

Berufstätigkeit erworbene Wissen nachweislich durch qualifizierte Weiterbildung (mind. 400<br />

Stunden) in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert oder<br />

vertieft worden sein. Die Hochschulzugangsprüfung, die i.d.R. aus einem Prüfungsgespräch<br />

und einer schriftlichen Prüfung besteht, dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der<br />

Bewerber in der Lage ist, das Studium mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss aufzunehmen.<br />

Sie umfasst die wesentlichen allgemeinen und fachlichen Grundlagen, die Voraussetzung<br />

für das Studium in dem gewählten Studienbereich sind. Die besonderen berufsbezogenen<br />

Erfahrungen und Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers sind zu berücksichtigen.<br />

Für die Organisation und Durchführung der Hochschulzugangsprüfungen werden an den<br />

staatlichen <strong>Hochschule</strong>n gemeinsame hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse mit berufs-<br />

und fachkundigen Prüfern gebildet, die jeweils für die Abnahme der Prüfung für einen<br />

Studienbereich hessenweit zuständig sind. Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulprüfung<br />

ist bei der Trägerhochschule des Prüfungsausschusses einzureichen. Antragsfristen sind der<br />

15. Februar und der 15. August, sofern die Trägerhochschule nichts anderes bestimmt und<br />

öffentlich bekannt macht. Der sofortige Studienbeginn im darauf folgenden Semester ist nicht<br />

vorgeschrieben; die durch die Prüfung erworbene Studienberechtigung behält ihre Gültigkeit,<br />

so dass auch zu einem späteren Zeitpunkt – wenn z.B. die Unterbrechung der Berufstätigkeit<br />

erst später möglich sein sollte – das Studium angetreten werden kann. Ebenso wenig sind<br />

nach bestandener Prüfung die Bewerber/innen mit ihrem Studium auf die ursprünglich ins<br />

Auge gefasste <strong>Hochschule</strong> festgelegt. Sie können sich vielmehr auch für eine andere <strong>Hochschule</strong><br />

in Hessen, die einen Studiengang aus demselben Studienbereich anbietet, entscheiden.<br />

Der Prüfungsausschuss kann Eignungsfeststellungsverfahren beruflich Qualifizierter<br />

anderer Bundesländer ganz oder teilweise anerkennen und auf eine eigene Prüfung verzichten.<br />

Geregelt ist dies alles ebenfalls in der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter<br />

zu den <strong>Hochschule</strong>n im Lande Hessen; sie ist im Internet unter „www.hmwk.hessen.de“<br />

(> Studium / Ausbildung > Zugangsvoraussetzungen > Beruflich Qualifizierte) einsehbar. Für<br />

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