STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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waltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen,<br />
sowie Absolvent(inn)en eines einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie<br />
der Arbeit in der U Frankfurt hingegen besitzen in Hessen eine fachgebundene Hochschulreife.<br />
Landesspezifische Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter aus anderen<br />
Ländern werden nach einem Jahr nachweislich dort erfolgreich absolvierten Studiums zum<br />
Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang<br />
in Hessen anerkannt, sofern in den ersten beiden Semestern nach der Studien- oder Prüfungsordnung<br />
der jeweiligen <strong>Hochschule</strong> mind. 60 Kreditpunkte erreicht wurden. Gleiches gilt<br />
für ein in einem anderen Land nach dessen landesrechtlichen Regelungen nachweislich erfolgreich<br />
absolviertes Probestudium.<br />
Darüber hinaus können beruflich Qualifizierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung für<br />
den angestrebten Studienbereich besitzen, eine Hochschulzugangsprüfung ablegen, durch<br />
die Vorbildung und Eignung für ein Hochschulstudium in dem Studienbereich festgestellt<br />
werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz,<br />
der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mind. zweijährige<br />
abgeschlossene Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten<br />
Bereich und eine anschließende mind. dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum<br />
angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich. Wird ein zu Berufsausbildung oder Berufstätigkeit<br />
fachfremdes Studium angestrebt, muss zusätzlich das durch Ausbildung und<br />
Berufstätigkeit erworbene Wissen nachweislich durch qualifizierte Weiterbildung (mind. 400<br />
Stunden) in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert oder<br />
vertieft worden sein. Die Hochschulzugangsprüfung, die i.d.R. aus einem Prüfungsgespräch<br />
und einer schriftlichen Prüfung besteht, dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der<br />
Bewerber in der Lage ist, das Studium mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss aufzunehmen.<br />
Sie umfasst die wesentlichen allgemeinen und fachlichen Grundlagen, die Voraussetzung<br />
für das Studium in dem gewählten Studienbereich sind. Die besonderen berufsbezogenen<br />
Erfahrungen und Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers sind zu berücksichtigen.<br />
Für die Organisation und Durchführung der Hochschulzugangsprüfungen werden an den<br />
staatlichen <strong>Hochschule</strong>n gemeinsame hochschulübergreifende Prüfungsausschüsse mit berufs-<br />
und fachkundigen Prüfern gebildet, die jeweils für die Abnahme der Prüfung für einen<br />
Studienbereich hessenweit zuständig sind. Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulprüfung<br />
ist bei der Trägerhochschule des Prüfungsausschusses einzureichen. Antragsfristen sind der<br />
15. Februar und der 15. August, sofern die Trägerhochschule nichts anderes bestimmt und<br />
öffentlich bekannt macht. Der sofortige Studienbeginn im darauf folgenden Semester ist nicht<br />
vorgeschrieben; die durch die Prüfung erworbene Studienberechtigung behält ihre Gültigkeit,<br />
so dass auch zu einem späteren Zeitpunkt – wenn z.B. die Unterbrechung der Berufstätigkeit<br />
erst später möglich sein sollte – das Studium angetreten werden kann. Ebenso wenig sind<br />
nach bestandener Prüfung die Bewerber/innen mit ihrem Studium auf die ursprünglich ins<br />
Auge gefasste <strong>Hochschule</strong> festgelegt. Sie können sich vielmehr auch für eine andere <strong>Hochschule</strong><br />
in Hessen, die einen Studiengang aus demselben Studienbereich anbietet, entscheiden.<br />
Der Prüfungsausschuss kann Eignungsfeststellungsverfahren beruflich Qualifizierter<br />
anderer Bundesländer ganz oder teilweise anerkennen und auf eine eigene Prüfung verzichten.<br />
Geregelt ist dies alles ebenfalls in der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter<br />
zu den <strong>Hochschule</strong>n im Lande Hessen; sie ist im Internet unter „www.hmwk.hessen.de“<br />
(> Studium / Ausbildung > Zugangsvoraussetzungen > Beruflich Qualifizierte) einsehbar. Für<br />
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