STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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chen Berufsziel entsprechenden Studium zusammengestellt werden. Ein Magisterstudium ist<br />
in Hessen nur noch an der U Frankfurt in sprach- und kulturwissenschaftlichen und einigen<br />
gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Fächern möglich. Auch hier sind die Studienabschnitte<br />
des Grund- und Hauptstudiums zu unterscheiden. Das Grundstudium wird mit einer<br />
Zwischenprüfung abgeschlossen, oder es sind bestimmte Studienleistungen nachzuweisen.<br />
Am Ende des Hauptstudiums stehen eine wissenschaftliche Arbeit (Magisterarbeit) sowie<br />
schriftliche und mündliche Prüfungen.<br />
Staatliche Prüfungen<br />
Staatliche Prüfungen an Universitäten in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin,<br />
Pharmazie sind bundeseinheitlich, in Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft<br />
landeseinheitlich durch staatliche Verordnungen geregelt. Gleiches gilt für die staatlichen<br />
Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen. Das Staatsexamen wird von einem außerhalb der<br />
<strong>Hochschule</strong> stehenden staatlichen Prüfungsamt abgenommen (Sonderregelungen bestehen<br />
für die Kirchenmusikprüfung an der KH Frankfurt). Für ein bestandenes Staatsexamen wird<br />
allerdings kein Abschlussgrad verliehen. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung<br />
zu bestimmten, der Aufsicht des Staates unterstellten Berufen (medizinischer Bereich) oder<br />
die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die überwiegend in der Verantwortung des Staates<br />
angesiedelten Berufe (Juristen, Lehrer). Inhaltliche und organisatorische Vorgaben für<br />
das Studium gehen dabei unterschiedlich weit. Während in den Verordnungen für die Lehramtsstudiengänge<br />
lediglich ein Rahmen vorgegeben wird, werden in den medizinischen Studiengängen<br />
und der Pharmazie die Anforderungen bis in die Einzelheiten des für einzelne<br />
Kurse nachzuweisenden Studienumfangs geregelt.<br />
Kirchliche Prüfungen<br />
Das Studium für die Erste Theologische Prüfung der Evangelischen Kirche – der Evangelischen<br />
Kirche in Hessen und Nassau sowie der Evangelischen Kirche von Kurhessen-<br />
Waldeck – kann an den Universitäten Frankfurt und Marburg absolviert werden. Das Prüfungsamt<br />
besteht aus Professoren des jeweiligen Evangelisch-theologischen Fachbereichs<br />
der Universität und Mitgliedern des Landeskirchenamtes, die von der Kirchenleitung / vom<br />
Bischof berufen werden. Die Prüfung eröffnet den Zugang für die weitere Ausbildung zum<br />
Pfarrer. Die Prüfungsordnungen werden von den Kirchenbehörden erlassen.<br />
Auskunft über das Studium der Evangelischen Theologie und die kirchlichen Prüfungen als<br />
Vorbereitung für den Beruf der Pfarrerin / des Pfarrers erteilen die Kirchenverwaltung der<br />
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Referat Personal- und Organisationsförderung,<br />
Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, T: 06151/405378, Fax: 06151/405488) und das Landeskirchenamt<br />
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Ausbildungsreferat, Wilhelmshöher<br />
Allee 330, 34131 Kassel, T: 0561/93780, Fax: 0561/9378400).<br />
Promotion (Doktorprüfung)<br />
Die Zulassung zur Promotion an einer Universität setzt i.d.R. den erfolgreichen Abschluss<br />
eines Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mind. acht Semestern (Master, Diplom,<br />
Magister, Staatsexamen) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung<br />
mit einem auf die Promotion vorbereitenden Studium voraus. Die Universitäten eröffnen<br />
Fachhochschulabsolvent(inn)en die Möglichkeit, sich durch ein erfolgreiches Studium von<br />
zwei Semestern (ohne vorherigen Erwerb eines Universitätsdiploms) für die Zulassung zur<br />
Promotion in ihrem Fach zu qualifizieren. Wer einen akkreditierten Masterstudiengang erfolgreich<br />
abgeschlossen hat, soll ohne Qualifikationsstudium promovieren können.<br />
Mit der Anfertigung der Doktorarbeit (Dissertation), wofür i.d.R. zwei bis vier Jahre zu veranschlagen<br />
sind, und einer anschließenden mündlichen Prüfung (Disputation) soll die Dokto-<br />
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