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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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chen Berufsziel entsprechenden Studium zusammengestellt werden. Ein Magisterstudium ist<br />

in Hessen nur noch an der U Frankfurt in sprach- und kulturwissenschaftlichen und einigen<br />

gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Fächern möglich. Auch hier sind die Studienabschnitte<br />

des Grund- und Hauptstudiums zu unterscheiden. Das Grundstudium wird mit einer<br />

Zwischenprüfung abgeschlossen, oder es sind bestimmte Studienleistungen nachzuweisen.<br />

Am Ende des Hauptstudiums stehen eine wissenschaftliche Arbeit (Magisterarbeit) sowie<br />

schriftliche und mündliche Prüfungen.<br />

Staatliche Prüfungen<br />

Staatliche Prüfungen an Universitäten in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin,<br />

Pharmazie sind bundeseinheitlich, in Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft<br />

landeseinheitlich durch staatliche Verordnungen geregelt. Gleiches gilt für die staatlichen<br />

Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen. Das Staatsexamen wird von einem außerhalb der<br />

<strong>Hochschule</strong> stehenden staatlichen Prüfungsamt abgenommen (Sonderregelungen bestehen<br />

für die Kirchenmusikprüfung an der KH Frankfurt). Für ein bestandenes Staatsexamen wird<br />

allerdings kein Abschlussgrad verliehen. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung<br />

zu bestimmten, der Aufsicht des Staates unterstellten Berufen (medizinischer Bereich) oder<br />

die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die überwiegend in der Verantwortung des Staates<br />

angesiedelten Berufe (Juristen, Lehrer). Inhaltliche und organisatorische Vorgaben für<br />

das Studium gehen dabei unterschiedlich weit. Während in den Verordnungen für die Lehramtsstudiengänge<br />

lediglich ein Rahmen vorgegeben wird, werden in den medizinischen Studiengängen<br />

und der Pharmazie die Anforderungen bis in die Einzelheiten des für einzelne<br />

Kurse nachzuweisenden Studienumfangs geregelt.<br />

Kirchliche Prüfungen<br />

Das Studium für die Erste Theologische Prüfung der Evangelischen Kirche – der Evangelischen<br />

Kirche in Hessen und Nassau sowie der Evangelischen Kirche von Kurhessen-<br />

Waldeck – kann an den Universitäten Frankfurt und Marburg absolviert werden. Das Prüfungsamt<br />

besteht aus Professoren des jeweiligen Evangelisch-theologischen Fachbereichs<br />

der Universität und Mitgliedern des Landeskirchenamtes, die von der Kirchenleitung / vom<br />

Bischof berufen werden. Die Prüfung eröffnet den Zugang für die weitere Ausbildung zum<br />

Pfarrer. Die Prüfungsordnungen werden von den Kirchenbehörden erlassen.<br />

Auskunft über das Studium der Evangelischen Theologie und die kirchlichen Prüfungen als<br />

Vorbereitung für den Beruf der Pfarrerin / des Pfarrers erteilen die Kirchenverwaltung der<br />

Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Referat Personal- und Organisationsförderung,<br />

Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, T: 06151/405378, Fax: 06151/405488) und das Landeskirchenamt<br />

der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Ausbildungsreferat, Wilhelmshöher<br />

Allee 330, 34131 Kassel, T: 0561/93780, Fax: 0561/9378400).<br />

Promotion (Doktorprüfung)<br />

Die Zulassung zur Promotion an einer Universität setzt i.d.R. den erfolgreichen Abschluss<br />

eines Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mind. acht Semestern (Master, Diplom,<br />

Magister, Staatsexamen) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung<br />

mit einem auf die Promotion vorbereitenden Studium voraus. Die Universitäten eröffnen<br />

Fachhochschulabsolvent(inn)en die Möglichkeit, sich durch ein erfolgreiches Studium von<br />

zwei Semestern (ohne vorherigen Erwerb eines Universitätsdiploms) für die Zulassung zur<br />

Promotion in ihrem Fach zu qualifizieren. Wer einen akkreditierten Masterstudiengang erfolgreich<br />

abgeschlossen hat, soll ohne Qualifikationsstudium promovieren können.<br />

Mit der Anfertigung der Doktorarbeit (Dissertation), wofür i.d.R. zwei bis vier Jahre zu veranschlagen<br />

sind, und einer anschließenden mündlichen Prüfung (Disputation) soll die Dokto-<br />

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