STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule
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Die Fachhochschulausbildung an den verwaltungsinternen Fachhochschulen unterscheidet<br />
sich von den Studiengängen an den allgemeinen Fachhochschulen insbesondere dadurch,<br />
dass die Studierenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen und die aktive<br />
Teilnahme am Studium zu ihren Dienstpflichten gehört oder Angestellte (§ 1 Abs. 4 Verwaltungsfachhochschulgesetz)<br />
sind. Die Bewerber/innen müssen daher sowohl die Zulassungsvoraussetzung<br />
für das Fachhochschulstudium – Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig<br />
anerkannter Bildungsstand – als auch die beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen<br />
erfüllen. Während der Studiendauer erhalten die Anwärter/innen Anwärterbezüge unter Ausrichtung<br />
am Eingangsamt der späteren Besoldungsgruppe A 9 BBO. Für Aufstiegsbeamte<br />
gibt es spezielle Regelungen. Darüber hinaus sind bestimmte Altersgrenzen als Einstellungsvoraussetzung<br />
zu beachten. An den Verwaltungsfachhochschulen können nur Beamtinnen<br />
und Beamte oder Angestellte studieren, die der Fachhochschule vom zuständigen<br />
Dienstherrn zugewiesen werden. Bewerbungen sind daher an die entsprechenden Einstellungsbehörden<br />
zu richten, die offenen Stellen werden i.d.R. öffentlich ausgeschrieben.<br />
Bewerber/innen, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, werden nach dem Ergebnis<br />
einer Vorauswahl und einer Eignungsprüfung ausgewählt. Die eingestellten Bewerber/innen<br />
werden zu Beginn ihrer Ausbildung zur „Inspektorenanwärterin” bzw. zum „Inspektorenanwärter”<br />
oder zur „Polizei-/ Kriminalkommissaranwärterin“ bzw. zum „Polizei-/ Kriminalkommissaranwärter“<br />
ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Besondere<br />
Regelungen gelten für die Einstellungen im Polizeivollzugsdienst; diese sind unter<br />
„www.polizei.hessen.de“ abrufbar. Die Verwaltungsfachhochschulen verleihen an ihre Absolvent(inn)en<br />
aufgrund der bestandenen Laufbahnprüfung bisher einen Diplomgrad. Die Diplomstudiengänge<br />
an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden wurden im Jahr 2010 auf<br />
Bachelorstudiengänge umgestellt. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums verleiht<br />
die Verwaltungsfachhochschule den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) bzw.<br />
Bachelor of Laws (LL.B.). Nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes erfüllen<br />
die Bewerber/innen die Voraussetzungen für die Ernennung zur „Inspektorin“ bzw. zum<br />
„Inspektor“ (Beamtenverhältnis auf Probe). Nach Bewährung in der Probezeit werden Beamtinnen<br />
und Beamte in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.<br />
In Hessen sind zwei Verwaltungsfachhochschulen und eine besondere verwaltungsinterne<br />
Fachhochschule eingerichtet worden, an denen für folgende Laufbahnen des gehobenen<br />
Dienstes in der Kommunal- und Landesverwaltung ausgebildet wird:<br />
1. an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden (mit Abteilungen in Gießen, Kassel, Mühlheim<br />
a.M. und Wiesbaden)<br />
� des Dienstes in der allgemeinen Verwaltung (Abschluss: Bachelor of Arts „Allgemeine<br />
Verwaltung“),<br />
� des Dienstes bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen (Abschluss: Bachelor of<br />
Laws „Sozialverwaltung – Rentenversicherung“) und<br />
� des Polizeivollzugsdienstes, Laufbahn Schutz- und Kriminalpolizei (Abschluss: Bachelor<br />
of Arts „Schutzpolizei“ und Bachelor of Arts „Kriminalpolizei“);<br />
2. an der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg a.d. Fulda<br />
� des Justizdienstes (Abschluss: Diplom-Rechtspflegerin [FH] / Diplom-Rechtspfleger<br />
[FH]) und<br />
� des Dienstes in der Finanzverwaltung (Abschluss: Diplom-Finanzwirtin [FH] / Diplom-<br />
Finanzwirt [FH]);<br />
3. an der Archivschule Marburg – Fachhochschule für Archivwesen<br />
� des Archivdienstes (Abschluss: Diplom-Archivarin [FH] / Diplom-Archivar [FH]).<br />
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