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STUDIEREN IN HESSEN - CVJM-Hochschule

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Die Fachhochschulausbildung an den verwaltungsinternen Fachhochschulen unterscheidet<br />

sich von den Studiengängen an den allgemeinen Fachhochschulen insbesondere dadurch,<br />

dass die Studierenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen und die aktive<br />

Teilnahme am Studium zu ihren Dienstpflichten gehört oder Angestellte (§ 1 Abs. 4 Verwaltungsfachhochschulgesetz)<br />

sind. Die Bewerber/innen müssen daher sowohl die Zulassungsvoraussetzung<br />

für das Fachhochschulstudium – Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig<br />

anerkannter Bildungsstand – als auch die beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen<br />

erfüllen. Während der Studiendauer erhalten die Anwärter/innen Anwärterbezüge unter Ausrichtung<br />

am Eingangsamt der späteren Besoldungsgruppe A 9 BBO. Für Aufstiegsbeamte<br />

gibt es spezielle Regelungen. Darüber hinaus sind bestimmte Altersgrenzen als Einstellungsvoraussetzung<br />

zu beachten. An den Verwaltungsfachhochschulen können nur Beamtinnen<br />

und Beamte oder Angestellte studieren, die der Fachhochschule vom zuständigen<br />

Dienstherrn zugewiesen werden. Bewerbungen sind daher an die entsprechenden Einstellungsbehörden<br />

zu richten, die offenen Stellen werden i.d.R. öffentlich ausgeschrieben.<br />

Bewerber/innen, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, werden nach dem Ergebnis<br />

einer Vorauswahl und einer Eignungsprüfung ausgewählt. Die eingestellten Bewerber/innen<br />

werden zu Beginn ihrer Ausbildung zur „Inspektorenanwärterin” bzw. zum „Inspektorenanwärter”<br />

oder zur „Polizei-/ Kriminalkommissaranwärterin“ bzw. zum „Polizei-/ Kriminalkommissaranwärter“<br />

ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Besondere<br />

Regelungen gelten für die Einstellungen im Polizeivollzugsdienst; diese sind unter<br />

„www.polizei.hessen.de“ abrufbar. Die Verwaltungsfachhochschulen verleihen an ihre Absolvent(inn)en<br />

aufgrund der bestandenen Laufbahnprüfung bisher einen Diplomgrad. Die Diplomstudiengänge<br />

an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden wurden im Jahr 2010 auf<br />

Bachelorstudiengänge umgestellt. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums verleiht<br />

die Verwaltungsfachhochschule den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) bzw.<br />

Bachelor of Laws (LL.B.). Nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes erfüllen<br />

die Bewerber/innen die Voraussetzungen für die Ernennung zur „Inspektorin“ bzw. zum<br />

„Inspektor“ (Beamtenverhältnis auf Probe). Nach Bewährung in der Probezeit werden Beamtinnen<br />

und Beamte in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.<br />

In Hessen sind zwei Verwaltungsfachhochschulen und eine besondere verwaltungsinterne<br />

Fachhochschule eingerichtet worden, an denen für folgende Laufbahnen des gehobenen<br />

Dienstes in der Kommunal- und Landesverwaltung ausgebildet wird:<br />

1. an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden (mit Abteilungen in Gießen, Kassel, Mühlheim<br />

a.M. und Wiesbaden)<br />

� des Dienstes in der allgemeinen Verwaltung (Abschluss: Bachelor of Arts „Allgemeine<br />

Verwaltung“),<br />

� des Dienstes bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen (Abschluss: Bachelor of<br />

Laws „Sozialverwaltung – Rentenversicherung“) und<br />

� des Polizeivollzugsdienstes, Laufbahn Schutz- und Kriminalpolizei (Abschluss: Bachelor<br />

of Arts „Schutzpolizei“ und Bachelor of Arts „Kriminalpolizei“);<br />

2. an der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg a.d. Fulda<br />

� des Justizdienstes (Abschluss: Diplom-Rechtspflegerin [FH] / Diplom-Rechtspfleger<br />

[FH]) und<br />

� des Dienstes in der Finanzverwaltung (Abschluss: Diplom-Finanzwirtin [FH] / Diplom-<br />

Finanzwirt [FH]);<br />

3. an der Archivschule Marburg – Fachhochschule für Archivwesen<br />

� des Archivdienstes (Abschluss: Diplom-Archivarin [FH] / Diplom-Archivar [FH]).<br />

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